ÖRR Inhalte im PayTV

Ich habe gesehen dass dieses Thema bereits einmal hier aufgemacht wurde. Meiner Meinung nach aber keine würdige Diskussion zustande kam.

Fragestellung: Ist es gesellschaftlich sinnvoll und daher politisch korrekt umgesetzt, dass öffentlich-rechtliche Inhalte über Ard Plus und Zdf select hinter eine Paywall landen?

Situation wie ich sie verstanden habe:

  • Bürger zahlt Rundfunkgebühren mit denen dann Inhalte produziert und publiziert werden
  • Privatwirtschaft argumentierte mit Marktverzerrung, sodass ORR-Inhalte nur zeitlich begrenzt angeboten werden dürfen
  • ORR reagiert mit “Plus” und “Select”, sodass der Bürger nun einige von ihm finanzierte Inhalte hinter einer Paywall zB auf Amazon Prime Video wieder findet

Meiner Meinung nach ist das absurd:

  1. Marktverzerrung ist keine neues Argument aber es ist nicht ersichtlich wie der Bürger hier vom Markt profitiert.
  2. Die Grenze ist nicht nachvollziehbar. Warum ist der Markt bei einer Mediathek verzerrt aber nicht beim Fernsehen?
  3. Eine Platform wie Amazon Prime verdient nun an ORR Inhalten. Das kann eigentlich nicht im öffentlichen Interesse sein.

Freue mich zu höhren wie ihr die Situation bewertet und was ich ggf. falsch verstanden habe.

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Die ÖRR werden das Amazon Prime nicht kostenlos zur Verfügung stellen, bekommen also dadurch auch Einnahmen.
Habe letztens Arcadia auf Disney plus geschaut. Im Nachspann dann gelesen, dass es eine deutsch-belgische Produktion ist. Und siehe da: ist auch in der Mediathek, sogar mit zweiter Staffel (bei Disney nur Staffel 1).
Interessant wäre die Frage, ob die Serien auch in anderen Ländern laufen, der ÖRR also, wie auch die BBC, dadurch seine Lizenzen weltweit monetarisieren würde. Das würde ich als Beitragszahler ziemlich gut finden.

Ansonsten ist das die gleiche grundlegende Frage, die wir auch in der Forschung, und anderen Themen, haben, die die öffentliche Hand finanzieren: sollte das gemeinfrei sein oder ist es richtig, dass für deren Nutzung noch mal zur Kasse gebeten wird?
So wie gemeinfreie Forschung auch gerne von anderen Ländern genutzt wird (z. B. China, die sich selbst sehr wenig beteiligen), gilt das dank VPN auch für Mediatheken.

Dazu ist es m. E. sinnvoll, sich erst mal die Rechtslage anzuschauen. Es sind keineswegs nur Argumente „der Privatwirtschaft“, die zu einem solchen Vorgehen führen. Ursache dafür ist vielmehr der Medienstaatsvertrag. In der Wikipedia heißt es dazu:

Nach den Bestimmungen des Medienstaatsvertrags dürfen die meisten Inhalte der ARD-Mediathek je nach Genre und Lizenz nur eine bestimmte Zeit lang angeboten werden. Grundsätzlich darf mit dem Rundfunkbeitrag ausschließlich der öffentlich-rechtliche Auftrag finanziert werden. Darüber hinausgehende Angebote müssen zum Schutz des Wettbewerbs auf dem freien Markt refinanziert werden.

Ausführlich dargestellt ist das hier:

Natürlich ist es eine andere Frage, ob man die bestehende Regelung „gesellschaftlich sinnvoll und politisch korrekt umgesetzt“ findet. Das verweist in der Tat auf die von Matti aufgeworfene Frage der Allgemeinfreiheit (oder zumindest einer Veröffentlichung unter CC-Lizenz), die ich stark befürworte. Allerdings sehe ich einen Unterschied zwischen Inhalten, die mittelbar durch Steuergelder entstanden sind (etwa über Hochschulen oder Stiftungen) und solchen, die durch Rundfunkbeiträge finanziert wurden. Aber wenn es schon eine Vermarktung (ehemals) öffentlich-rechtlicher Inhalte gibt, dann m. E. lieber durch die Sender selbst (sprich ARD Plus & Co.) als durch privatwirtschaftliche Unternehmen (Amazon, Disney etc.)

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Letztendlich schon. Der Medienstaatsvertrag ist so gestaltet, um dem Rechnung zu tragen. Es gibt auch Regeln, wie viele Zeichen eine schriftliche Meldung auf tagesschau.de enthalten darf, um nicht in den Wettbewerb mit kommerziellen Nachrichtenseiten zu treten.

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Ich finde es für eine „würdige Diskussion“ zu ungenau, ein Gesetz bzw. einen von 16 Länderparlamenten verabschiedeten Vertrag, der sicherlich auch auf privatwirtschaftliche Interessen Rücksicht nimmt, nicht von diesen Interessen zu unterscheiden.

Wer hat denn sonst noch was davon, dass Filme nur begrenzte Zeit in der Mediathek verfügbar sind?

Dieser teil des Vertrages basiert auf den Argumenten der Privatwirtschaft. Somit stimmt die Aussage schon, dass “nur” die Argumente der Privatwirtschaft zu diesem Vorgehen führen

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Es gibt sonst keinen Grund, Filme, die bereits produziert sind, vom Server zu nehmen. Der Speicherplatz und die Datenvolumina sind vernachlässigbar.

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Guter Punkt, ich teile den Ärger darüber ausdrücklich: Die Inhalte des ÖRR sind bereits über den Rundfunkbeitrag bezahlt, daher ist es aus Nutzersicht schwer vermittelbar, dass sie nicht dauerhaft und frei im Netz verfügbar sind. Gleichzeitig sollte man aber berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil dieser Inhalte rechtlich gar nicht vollständig „dem ÖRR gehört“.

Ein Beispiel sind viele Tatort-Produktionen. Diese werden häufig von der Bavaria Film GmbH hergestellt. Der ÖRR ist in diesen Fällen Auftraggeber, nicht automatisch Rechteinhaber an allen Verwertungsstufen. Die Verträge sehen in der Regel nur bestimmte Ausstrahlungsrechte vor: Erstausstrahlung, eine begrenzte Zahl von Wiederholungen und eine zeitlich befristete Online-Verfügbarkeit in den Mediatheken. Da die Bavaria Film mittelbar öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern, nämlich ARD-Anstalten wie WDR, SWR, BR u. a. gehört, ließen sich hier mutmaßlich einfach Vertragsbedingungen anpassen.

Anders ist es z.B. bei Formaten wie Rosamunde-Pilcher-Verfilmungen. Diese werden von der privatwirtschaftlichen Produktionsfirma FFP New Media GmbH hergestellt. Hier liegen die Rechte klar bei einem privaten Produzenten. Der ÖRR erwirbt lediglich Nutzungsrechte für genau definierte Zeiträume und Verwertungsformen. Nach Ablauf dieser Rechte ist es vollkommen legitim, dass die Produktionsfirma die Inhalte anderweitig verwertet, etwa über Amazon Prime, andere Streamingdienste oder früher viel über DVD-Verkäufe, sofern kein exklusiver Langzeitvertrag mit dem ÖRR besteht.

Vor diesem Hintergrund ist das Problem weniger böser Wille des ÖRR, sondern das Ergebnis eines über Jahre etablierten Produktions- und Rechtevergabesystems, das auch durch rundfunkrechtliche Vorgaben geprägt ist. Wenn man wirklich will, dass ÖRR-Inhalte dauerhaft frei verfügbar sind, müsste man politisch und vertraglich ansetzen: andere Rechtepakete einkaufen, Exklusivrechte ausweiten oder Eigenproduktionen konsequenter vollständig beim ÖRR bündeln. Das kostet allerdings Geld, und genau diese Debatte wird meist nicht mitgeführt.

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In dem Kontext würde ich die Frage aufwerfen, was der ÖRR überhaupt produzieren/ausstrahlen sollte. Wenn eine privatwirtschaftliche Produktionsfirma ihre Produktion auch außerhalb des ÖRR “an den Mann“ bringen kann, warum muss der ÖRR diese dann überhaupt ausstrahlen (und viel Geld dafür ausgeben)? Wenn Menschen bereit sind, für einen Streamingdienst zu zahlen, könnten solche Formate nicht rein privatwirtschaftlich ausgestrahlt werden?

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Ist dir bewusst, dass ein Großteil des Fernsehprogramms aus Sendungen besteht - ob Talkshows, Dokumentationen, Serien oder Krimis - für die die Sender lediglich Aufträge vergeben, die aber dann von externen Unternehmen produziert werden? Viele dieser Produktionen gäbe es ohne die Aufträge öffentlich-rechtlicher Sendungen gar nicht. Allerdings sind diese selten die einzigen Geldgeber, dazu kommen z. B. Filmförderungsanstalten oder Medienboards.
Ganz abgesehen von Produktionen, die Sender nur zum kleinen Teil mitfinanziert haben (z. B. Kinofilme) oder für die sie nur Sendelizenzen erworben haben (z. B. im Ausland produzierte Serien und Spielfilme oder aber Sportübertragungen).
Eine zusätzliche Frage ist das Urheberrecht. Aus der Sicht von Autoren, Regisseuren, Kameraleuten, Schauspielern etc. ist es alles andere als wünschenswert, sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte unbefristet an einen einzigen Auftraggeber abzutreten.
Auch wenn eine Autorin zum Beispiel ein Feature für den Deutschlandfunk alleine konzipiert, pitcht, recherchiert, aufnimmt, schneidet und produziert und dafür vom Sender eine Pauschale bekommt (was ein übliches Vorgehen ist), macht sie das rechtlich gesehen „privatwirtschaftlich“ - als Selbstständige oder Freie. Aus meiner Sicht konstruierst du (implizit) eine strikte Trennung zwischen öffentlich-rechtlich und privatwirtschaftlich, die mit der Realität öffentlich-rechtlicher Medien nicht viel zu tun hat.
Selbst wenn es dabei um eine Vorstellung geht, wie es sein sollte, ist doch die Voraussetzung, dass man sich erst mal anschaut, wie es eigentlich derzeit funktioniert und sich dann überlegt, wie das verändert werden könnte. Dazu braucht es dann aber m. E. auch eine klare Vorstellung, was eigentlich mit welchem Ziel verändert werden soll. Die gesamte Produktion den Sendern zu überlassen, die nicht selten ähnlich behäbig agieren wie Behörden, dürfte der Kreativität und Qualität des Produzierten jedenfalls nicht gerade zuträglich sein.
[Edit: Tippfehler]

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Der Auftrag des ÖRR ist aber doch genau für die, die sich das nicht leisten können eine Grundversorgung zu gewährleisten.

Alles was theoretisch auch woanders unterkommen könnte nicht zu produzieren wäre dann aber eben keine Grundversorgung mehr.

Ich könnte mir vorstellen, dass einige der Formate die du meinst z.B 80% der Erträge über die Vermarktung im ÖRR und die restlichen 20% über die Zweitvermarktung z.B bei Amazon einspielen.

Ohne den ÖRR würde es diese dann garnicht geben, ohne die Privaten wären sie zwar nicht rentabel aber je nach Produktionskosten vielleicht zumindest +/- 0.

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Der Auftrag des ÖRR ist aber doch genau für die, die sich das nicht leisten können eine Grundversorgung zu gewährleisten.

Und was ist Grundversorgung? Insbesondere in der aktuellen Zeit, in der es Streamingdienste gibt und ein umfassendes privates Fernsehangebot? Muss der ÖRR dann wirklich noch so viel Unterhaltung produzieren, wie es jetzt tut?

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Ist dir bewusst, […]

Leider ist mir nicht ganz bewusst, was dein Kommentar mit dem Zitierten zu tun hat.

Ich habe mich implizit auf

Formaten wie Rosamunde-Pilcher-Verfilmungen

bezogen, nicht auf Talkshows oder Dokumentationen. Bei Talkshows oder Dokumentationen sehe ich, warum der ÖRR diese produzieren/beauftragen/ausstrahlen sollte. Bei Rosamunde Pilcher nicht unbedingt.

Abgesehen davon dass Talkshows und Dokumentationen auch der Unterhaltung dienen, umfasst der Grundversorgungsauftrag auch diese, siehe etwa Grundversorgungsauftrag / Grundversorgung | Medienpolitik | bpb.de
Es macht die Diskussion m. E. etwas mühsam, wenn Rechtslage, Status quo und persönliche Präferenzen immer munter miteinander vermischt werden.

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Abgesehen davon dass Talkshows und Dokumentationen auch der Unterhaltung dienen

Hätte das wohl klarer differenzieren sollen. Dass es aber einen Unterschied zwischen Talkshows/Dokumentationen und Rosamunde Pilcher gibt, sollte klar sein, oder? Kannst du gerne so bezeichnen, wie es dir lieb ist.

Es macht die Diskussion m. E. etwas mühsam, wenn Rechtslage, Status quo und persönliche Präferenzen immer munter miteinander vermischt werden.

Rechtslagen sind dazu da geändert zu werden? Ansonsten könnte man sich den gesamten Thread ja sparen, weil wegen Rechtslage ist halt so.

Das macht wenig Sinn.

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Das war nie strittig. Aber beide gehören zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und beide werden zumindest in Kooperation mit privatwirtschaftlichen Akteuren produziert. Nur darum ging es hier.

Klar, nur ist die Frage auf welcher Grundlage, nach welchen Kriterien und mit welchem Ziel. Eine Geschmacksfrage wie „ich persönlich finde Markus Lanz halt wichtiger als Rosamunde Pilcher“ lässt sich halt nicht wirklich sinnvoll diskutieren.

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Man könnte die Grundversorgung auf das herunterbrechen, was der allgemeinen und politischen Bildung zuträglich ist. Dann wären Fußball, Fernsehgarten und Rosamunde Pilcher raus. Lanz und Precht dürften weiter über die Gen Z lästern und Checker Tobi weiter die Welt bereisen. Dass die Grenzen immer fließend sind, sieht man aber dann zum Beispiel beim Klassikkonzert. Ist das nun Allgemeinbildung oder Unterhaltung?

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