Ökozid - der Reformentwurf des Umweltstrafrechts

Die EU plant eine Überarbeitung der Richtlinie zum Umweltstrafrecht. Ein erster Entwurf wurde im Frühjahr 2022 erstellt. Auf das Drängen verschiedener Umweltorganisationen wurde auch der Ökozid in den Entwurf aufgenommen.

International sind Umweltstraftaten kollektiv gesehen mittlerweile der drittgrößte Kriminalitätssektor. Seit 2018 sind Umweltstraftaten also lukrativer als Menschenhandel. Übertroffen wird es nur noch vom Handel mit Drogen oder Falschwaren. Umweltdelikte gehen Hand in Hand mit weiteren Delikten wie Urkundenfälschungen, Geldwäsche und Korruption. Zudem wächst der Sektor um 5 bis 7 % jedes Jahr.

Insbesondere würde ich gerne die Effektivität des Vorschlages verstehen, insbesondere, ob hier eine Unternehmenshaftung einhergeht.

In dem Zusammenhang fände ich auch einen Blick auf das deutsche Umweltstrafrecht interessant. Insbesondere, weil sich die Koalition ja, wenn ich das richtig sehe, zur Aufgabe gemacht hat, ein Unternehmenstrafrecht zu etablieren. Ich fände es spannend, ob das der Verfolgbarkeit in Deutschland helfen würde und ob das mit dem Schuldprinzip des Strafrechts überhaupt vereinbar ist.

So ganz kann ich mir da selbst kein abschließendes Bild machen.

Momsen/Sandbrink: Umweltschutz und Klimaschutz – Der „Europäische Grüne Deal“(ZRP 2023, 76)
Momsen/Süttmann: Die rote Linie im Umweltstrafrecht? – EU-Gesetzgebung zum
Ökozid (ZRP 2023, 215)

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