Neuregelung Telekommunikationsgesetz vs. "Was ist überhaupt ein 'Internetzugang'"

Hallo zusammen,

Anlass meines Themenvorschlags:

  • Hetzner erhöht Preise für IPv4-Adressen (die „unsichtbare Hand des Marktes“ regelt, da der IPv4-Adressraum seit geraumer Zeit ausgeschöpft ist und Adressen zusehens teuer gehandelt werden)
  • Vodafone bietet mir IMMER noch kein IPv6 an

Vor diesem Hintergrund versuchte ich zu ermitteln, was denn überhaupt die technischen Anforderungen an einen „Internetzugang“ sind. Zu meiner großen Überraschung scheint das nicht klar definiert zu sein. Im vorliegenden Fall heißt das also: ich kann bei meinem Internetanbieter nicht mit Verweis auf die Rechtslage einfordern, dass ich neben IPv4-Adressen auch IPv6-Adressen bekomme an meinem Anschluss.

Gesichtete Quellen: Telekommunikationsgesetz, Begriffsbestimmungen (mglw. 58. + 62. ?),

Vor dem Hintergrund, dass sich die Situation im IPv4-Adressraum nicht entspannen wird, darf man annehmen, dass man zunehmend größer werdende Teile des Internets nicht erreichen kann (weil sich irgendwann nicht mehr jeder eine IPv4-Adresse für seinen Server wird leisten können) empfinde ich es als ausgemachte Frechheit, dass mir jemand einen „Internetzugang“ verkaufen darf, mir dabei aber gleichzeitig substanzielle Teile des gesamten Internets (IPv4 + IPv6) vorenthalten darf.

Doch zum konstruktiven Teil: es scheint, als würde mit der kürzlich erfolgten Neuregelung des Telekommunikationsgesetztes auch eine Definition erfolgen, was Anforderungen an einen Internetzugang sind. Hierzu heißt es auf den Seiten der Bundesnetzagentur:

Formale Vorgaben im Hinblick auf die Mindestanforderungen

Die Anforderungen an den Internetzugangsdienst sowie den Sprachkommunikationsdienst sind in einer Rechtversordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) festzulegen, die des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedarf. Die Rechtsverordnung zu den Mindestanforderungen ist innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, mithin bis zum 1. Juni 2022, zu erlassen.

Das liest sich nach meinem Verständnis so, als könnte man eine Definition für „Was ist ein Internetzugang“ (und damit auch ein „Muss IPv4 und IPv6 umfassen“) dort unterbringen und folglich zukünftig seinen Provider mit Verweis darauf auffordern, einem auch IPv6 zur Verfügung zu stellen.

Es scheint mir essenziell zu sein, klar zu definieren, was ein Internetzugang ist, wenn wir den Leuten schon ein „Grundrecht auf Internet“ zusprechen (siehe Urteil Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12.

Gern Dinge ergänzen, die ich (bestimmt) übersehen habe.

Cheers
Thomas

Verstehe ich nicht.
Nur weil du eine ipv4-Adresse zugewiesen bekommen hast, heißt das doch nicht, dass ein Router nicht trotzdem ipv6 anwählen kann?
Gerade vodafone weist im Kabel gerne mehreren Leuten die gleiche ip zu (DSLite)

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Nur weil du eine ipv4-Adresse zugewiesen bekommen hast, heißt das doch nicht, dass ein Router nicht trotzdem ipv6 anwählen kann?

Nichts dergleichen habe ich gesagt. Mein Router bekommt eine v4-Adresse, aber ich bekomme keine v6-Adresse. Das ist der Punkt. Seit Jahren frage ich in regelmäßigen Abständen bei Vodafone nach, ob, und wenn ja wann, ich IPv6 bekomme. Seit Jahren werde ich vertröstet.

Letztlich ist der Kern meines Posts aber auch nicht, ob ich v6 bei Anbieter X oder Y bekomme, sondern:

Es scheint so zu sein, dass offenbar in Kürze festgelegt werden soll, was einen Internetanschluss überhaupt technisch ausmacht. Und was ich sage ist: Wenn wir das schon machen im Jahr 2021/2022, dann sollte neben einer v4-Adresse eben auch eine v6-Adresse Pflicht sein, so dass ich gegenüber meinem Provider einen entsprechenden Rechtsanspruch auf eine v6-Adresse durchsetzen kann.

Wenn ich eine Wunschliste aufstellen dürfte, dann wäre das:

  • eine öffentlich routbare IPv4 Adresse (kein Carrier-Grade-NAT, kein DS-Lite)
  • eine global Scope IPv6-Adresse (wenn möglich sogar ein kleines Netz)

Doch aufgemerkt: es geht mir weniger darum hier eine technische Debatte zu führen als vielmehr darauf hinzuweisen, dass die Regelung dieser Frage („Was ist ein Internetzugang“) offenbar sehr zeitnah stattfinden wird und darum, als Zivilgesellschaft entsprechende, zeitgemäße Anforderungen zu formulieren.

Ansonsten, fürchte ich, wird diese Regelung im Sinne der Provider ausfallen, die sich auch heute noch mit IPv6 schwer tun… einer Technologie die bereits seit mehr als einer Dekade spezifiziert ist und die zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Cheers
Thomas

Meist benötigt man das, wenn man seinen eigenen Rechner von außen erreichen möchte.
Das ist für 99% der Internetnutzer irrelevant.
Man könnte sogar so weit gehen, dass für die DSLite ein Sicherheits-Feature ist.
In meinen Augen also etwas, das man den Markt regeln lassen kann.
Dann wechselt man zu einem Anbieter, der das bietet.
Oder nutzt im schlimmsten Fall die Frickellösung der fritzbox.

Doch aufgemerkt: es geht mir weniger darum hier eine technische Debatte zu führen als vielmehr darauf hinzuweisen, dass die Regelung dieser Frage („Was ist ein Internetzugang“) offenbar sehr zeitnah stattfinden wird und darum, als Zivilgesellschaft entsprechende, zeitgemäße Anforderungen zu formulieren.

Frage mich gerade, was an diesem Absatz missverständlich formuliert war. Ich würde es begrüßen, wenn wir uns darauf fokussieren könnten.

Wenn du eine technische Diskussion führen willst, stehe ich dafür hier in diesem Thread nicht zur Verfügung und bin raus (auch wenn ich könnte, ich betreibe meine eigenen OpenWRT Router und weiß sehr genau wovon ich spreche). Der Themenvorschlag als solcher ist ja unterbreitet.

Cheers
Thomas

Den Teil hab ich anders interpretiert, als Du gemeint hast.
Vorschlag zur Kenntnis genommen :wink:

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