Neues Telekommunikationsgesetzt /Verfügung: Messung hilft keinem

Hallo!
Meine kritischen Gedanke zum neuen TK Gesetz:
Ich finde den grundsätzlichen Gedanken Klasse! Aber das prüfen der Geschwindigkeit ist so geregelt, dass es nur seltenst zu einem Rechtsanspruch für die TK Kunden führt. Einfach deswegen, weil das prüfen sehr umständlich gemacht ist. Ich zitiere hier aus „Verfügung Nr. 99/2021 (Amtsblatt 23/2021 vom 08.12.2021)
Allgemeinverfügung
Az.: 120-3945-1/2021“ die die Messung beschreibt:

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Ge-
schwindigkeit liegt bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload vor, wenn

  1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird, wobei
  4. 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen erfolgen müssen,
  5. diese Messungen verteilt auf zehn Messungen pro Kalendertag innerhalb eines Zeit-
    raums von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden müssen und zwischen den
    einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag
    liegen muss, und
  6. zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein Abstand von mindes-
    tens drei Stunden einzuhalten ist und zwischen allen anderen Messungen eines Messta-
    ges ein Abstand von mindestens fünf Minuten liegen muss.

Zitat Ende.

Man kann schonmal festhalten dass es nicht einfach „mit Smartphone messen, Screenshot machen und einschicken“ getan ist, wie im Podcast dargestellt. Es dauert lange, ist umständlich und es müssen genaue Regeln eingehalten werden.

Außerdem wird von mir, aber auch teilweise von anderen Firmen im Zitierten Amtsblatt, kritisiert, dass die Messungen mit den von der Bundesregierung bereitgestellten Tools durchgeführt werden müssen. Alle anderen scheinen nicht Rechtsgültig zu sein.
Für Hausanschlüsse (DSL/Kabel/Fiber) muss eine Desktopanwendung heruntergeladen werden. Per Browser oder Android App (die ist nur für Mobile Daten) ist dies nicht möglich. Die Anwendung gibt es bereits seit 2018.Vor der Messung prüft die Anwendung auf manch sinnvolle und manch weniger sinnvolle Dinge: es muss LAN genutzt werden (kein WLAN erlaubt), Laptops müssen im „Performance“ Modus sein mit angestecktem Ladekabel, Ethernet Port der Netzwerkkarte muss Geschwindigkeit des Netzbetreibers übertreffen (daher kann meistens überhaupt keine Gigabit Leitung überprüft werden, weil die wenigsten Menschen einen 2.5 GB Router+Netzwerkkarte im PC haben), es dürfen keine weiteren (auch virtuellen z. B. Entwicklungssoftware Docker) Netzwerkadapter in Betrieb sein, etc…

Abschließend kann man sagen: das ganze ist viel zu komplex und umständlich um von Endnutzern eingehalten zu werden. Ich kann verstehen dass schlechtes Internet über WLAN, mit einem alten Handy, durch drei dicke Wände hinweg nicht stets dem Anbieter zu Lasten gelegt werden kann. Aber man könnte doch wenigstens eine automatisierte Erkennung von Minderleistung (mit automatischen Regelmäßigen Tests) verwirklichen oder weitere Anwendungen zertifizieren.

Desweiteren wird durch den Abstand von 3h zwischen der fünften und sechsten Messung dafür gesorgt, dass die Leistung zu Stoßzeiten (Abends) in den Netzen sehr wenig ins Gewicht zählt, obwohl es hier für viele Benutzer besonders bemerkbar ist. Denn nach 3h haben die Nachbarn ggf. ihren Internetkonsum heruntergefahren und die Leitungen sind wieder okay. Aber bis dahin waren 1-2h Video-stottern angesagt.
Dies trifft natürlich vorrangig auf Kabelleitungen zu (weil die ein shared Medium sind).

Das ganze wird also seltenst zur Anwendung kommen. Leider.

Grüße!

PS: Außerdem, im Podcast erwähnte ihr dass das Gesetzt ab sofort gilt, es gilt aber erst ab dem 13. Dezember.

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