Neues Gesetz vom 13.01.2021

Hallo Liebe Lage der Nation Hörer,

Ich bin auf die neue ,Corona- Einreiseverordnung’ vom Bundesministerium für Gesundheit aufmerksam gemacht worden.
Und Abschnitt 3 Paragraph 8 erschreckt mich sehr.
Ich bin Medizinstudentin und leider überhaupt kein Experte auf diesem Gebiet. Deswegen würde ich mich über eure Kommentare freuen, weil ich es für einen massiven Eingriff in die Privatsphäre halte.

Freue mich auf eure Expertise!

Hi, was ist denn nun konkret das Problem?

Ich glaub ich hatte den Gesetzestext falsch verstanden.
Ich fasse mal zusammen wie ich’s verstehe:
Die Mobilfunkbetreiber senden den Leuten, die 24h lang nicht in einem deutschen Netz waren eine SMS mit den aktuellen Corona Regelungen in Deutschland an das jeweilige Handy? Und es wird nicht zentral registriert wo und wie lange man sich im Ausland befand?

§ 8 sagt ja nur aus, dass der Mobilfunkbetreiber Kund:innen, die sich aus einem ausländischen Netz in das hiesige Einwählen, eine Benachrichtigung erhalten sollen, in welcher über die Bestimmungen barrierefrei informiert wird. (Mich würde ja interessieren, inwieweit diese Informationen in leichter Sprache zugänglich sind)
Das sind Informationen, die die Mobilfunkbetreibenden eh haben, weil sie ja durch Roaming Nutzende zuweisen müssen.

Verstehe das Problem auch nicht :man_shrugging:

Wenn ich es richtig verstehe besagt §8 doch „nur“
… die Mobilfunkbetreiber müssen ihren Kunden, welche zeitweise über einen ausländischen Mobilfunkanbieter versorgt worden sind, eine Kurznachricht (also eine SMS) zusenden. In dieser SMS wird auf die in „Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie auf die zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hingewiesen“.

Ich sehe hier auch kein Problem, „why not“?

Ggf. problematisch fände ich es, wenn die die Mobilfunkbetreiber Behörden mitteilen müssen wer, wann und wo in Deutschland einreist bzw. sich „neueinbucht“ ins Mobilfunknetz. Aber so wie es niedergeschrieben ist handelt es sich doch um eine Informationseinbahnstraße. Einreisende werden informiert über Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen, hierzu werden auch keine neuen Informationen benötigt (die Mobilfunkbetreiber müssen doch für ihre Dienstleistungen, „Neueinbuchungen“ in ihr Netz aus technischen Gründen sowieso erfassen).

Ok, vielen Dank für euer Feedback!