Möglicherweise US-Zugriff auf EU-Polizeidatenbank

Zur Zeit wird auf EU-Ebene mit den USA über die Zukunft der Visumsvergabe und Einreisekontrollen verhandelt. Die USA fordern Zugriff auf Polizeidaten der EU-Staaten (uneingeschränkt), um EU-Bürger:innen die Einreise ohne Visum zu erlauben. Damit könnten alle Arten von Einträgen in die Datenbanken eingesehen werden, egal ob die betroffene Person Täter:in, Opfer, Zeug:in oder Verdachtsfall in einem Fall ist. Würde dieser Zugriff verweigert wäre in Zukunft wohl auch für kurze Aufenthalte ein Visum notwendig. Der Zugriff würde sogar über die derzeitigen Möglichkeiten EU-intern hinausgehen.

Über die Verhandlungen und die Position der EU wird die Auskunft verweigert. Es wurden bereits Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit solcher Zugriffe und mangelhaftem Datenschutz angemeldet.

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Mittlerweile gibt es Neuigkeiten zu diesem Thema: Golem.de vom 05.05.2026

Hier erstmal der Ragebait für diejenigen, die sich noch nicht mit diesem Thema auseinander gesetzt haben. Die USA fordern im Rahmen des Visa-Programms Zugriff auf die Daten der europäischen Behörden. Das umfasst neben biometrischen Daten wie Gesicht und Fingerabdrücken auch sensible personenbezogene Informationen wie politische, religiöse und sexuelle Orientierung.

Diese Daten sollen ausgetauscht werden ganz unabhängig davon ob ihr eine Reise in die USA plant.

Ich bin fassungslos, wie dieses Thema gänzlich ohne öffentliche Diskussion stattfindet, wir reden hier über einen massiven Verstoß gegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte im allgemeinen. Ich würde mich freuen, wenn das Thema hier ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bekommt, mein MdB Christoph Ploß (CDU) hält es nicht für notwendig auf meine Briefe zu diesem Thema Stellung zu nehmen.

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Weil nicht jeder den Golem-Artikel anklicken wird:

Die EU-Kommission verhandelt mit Mandat der Mitgliedstaaten mit den USA über ein Rahmenabkommen, das Bedingung für die weitere Teilnahme am Visa-Waiver-Programm werden soll. Die USA verlangen einen weitgehenden, quasi in Echtzeit nutzbaren Zugriff ihrer Sicherheits- und Migrationsbehörden auf nationale Informationssysteme der EU-Staaten, darunter Polizei‑, Migrations- und Sicherheitsdatenbanken mit biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und Gesichtsbildern.

Abfragen sollen bereits zulässig sein, wenn bei der Überprüfung einer Person „Grund zu der Annahme“ besteht, dass deren Einreise oder Aufenthalt ein Risiko für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen könnte. Im Fall positiver Treffer sollen die Behörden der Mitgliedstaaten den Treffer bestätigen und weitere Daten liefern, etwa Name, Geburtsdatum und Risikoinformationen zu strafrechtlichen Verurteilungen, nationaler Sicherheit, Terrorismusverdacht oder Verstößen gegen das Einwanderungsrecht.

Besonders problematisch ist, dass nach den bekannt gewordenen Textpassagen auch „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ im Sinne der DSGVO – etwa politische Überzeugungen, religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse, Gesundheits‑ und biometrische Daten oder Angaben zum Sexualleben – in den Anwendungsbereich fallen könnten „nur unter Einhaltung angemessener, gesetzlich festgelegter Schutzvorkehrungen“. Der Schutz durch das in der DSGVO verankerte grundsätzliche Verarbeitungsverbot gilt nicht für Strafverfolgung: Hat eine nationale Behörde solche Informationen über eine Person gesammelt, könnten sie auch an den anfragenden Staat herausgegeben werden.

Doch nicht nur das. Die Daten können auch an Drittstaaten weitergegeben werden, wenn die angefragte Behörde dem zustimmt.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das erst einmal die Forderungsliste der USA.

Trotzdem bedarf es hier einer öffentlichen Diskussion!

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