Mögliche dienstrechtliche Maßnahmen nach Aufruf für AfD-Verbotsverfahren

Der Aufruf des RAV für ein AfD-Verbotsverfahren wurde mittlerweile von über 1.000 Jurist*innen unterzeichnet. Das HMdJ lässt nun prüfen, ob bei den Unterzeichnenden dienstrechtliche Maßnahmen erforderlich sein könnten.
Mehr dazu s. hier: Streit über Ministeriums-Erlass nach Aufruf für AfD-Verbotsverfahren | hessenschau.de .

Mich würde eure Einordnung interessieren: Wie stichhaltig ist die Argumentation des Ministeriums, es gehe dabei nur um den Schutz der Jurist*innen?

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Ist natürlich ein Bullshit-Argument. Wenn überhaupt, geht es um den Schutz der Funktionsfähigkeit der Justiz, wenn die Befürchtung da wäre, dass zu viele Richter in einer spezifischen Sache befangen wären. Dieses Risiko ist aber ausgesprochen unrealistisch.

Und ja, Richter müssen sich in der Öffentlichkeit zurückhalten. Gleichzeitig ist ihnen politische Aktivität (im Rahmen der Verfassung) natürlich erlaubt. Selbstverständlich machen sich Richter angreifbar für Befangenheitsanträge, je mehr sie öffentlich ihre Meinungen preisgeben - das ist relativ offenkundig, da für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag bereits der Anschein der Befangenheit ausreichend ist, daher nicht nachgewiesen werden muss, dass der Richter tatsächlich befangen ist, sondern es genügt, dass der Verdacht im Raum steht (und nicht völlig unbegründet ist). Es ist daher durchaus denkbar, dass z.B. ein Strafrichter als Befangen abgelehnt wird, wenn es in der Strafsache um eine Straftat mit Bezug zur AfD geht (z.B. um einen AfDler, der einen Jugendlichen verprügelt, weil dieser ein AfD-Plakat beschädigt… soll ja vorkommen :wink: ). Diese abstrakte Möglichkeit alleine darf aber nicht ausreichen, einem Richter eine politische Meinungsäußerung zu verbieten, das ist eine völlig einseitige Fehlabwägung der Rechtsgüter, um die es hier geht.

Der Richter muss letztlich abwägen, ob ihm die politische Meinungsäußerung wichtig genug ist, sich dafür für Befangenheitsanträge angreifbar zu machen. Die Tatsache, dass unzählige Richter dieses Risiko auf sich nehmen, um für einen AfD-Verbotsantrag zu kämpfen, macht eigentlich nur deutlich, für wie ernst diese Richter die Lage halten.

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Mal eine sehr kompakte und m.E. gut gemachte Zusammenfassung zum Thema AfD-Verbotsverfahren.

Die juristischen Hürden sind zumindest so hoch, das man sehr stichhaltige Argumente benötigt.

Am Schluss einige Pro und Contra-Argumente.

Dabei ein wichtiger Punkt:

Ein Verbot der AfD löst das Problem nicht, da es keine Ursachen bekämpft, sondern nur quasi eine Decke drüberwirft. Kann also nur ein Teil der Lösung sein.

Danke für das kompakte Video, Mike (das das HMdJ jedoch nicht berührt, oder?).

Dies war schon vielfach Thema hier im Forum, daher nur kurz zwei Zitate, eine ganz präzise Antwort und eine bildhafte:

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Drum schrieb ich ja, ein Verbot ist nur ein Teil der Lösung. :wink:

Bitte, lass uns nicht zum zigsten Mal hier über dasselbe diskutieren. Vielleicht bleiben wir bei dem Thema des Threads?

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Es geht ja hier auch gar nicht ums Verbotsverfahren, sondern ob im Staatsdienst tätige, und eventuell mal über rechtsextreme Vorfälle entscheidende, Richter, ihre persönliche Meinung zum Verbotsverfahren öffentlich äußern dürfen oder sollten.
Und was es über ein Ministerium aussagt, das deswegen dienstrechtliche Maßnahmen prüfen möchte.

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Privat wurde mir Folgendes gesteckt:
„Unglaublich, aber wahr, wie ich aus absolut zuverlässiger Quelle weiß: Hinter dem Erlass des hessischen Justizministers nach dem Juristen-Aufruf für ein AfD-Verbotsverfahren steckt kein Masterplan, keine Neigung hin zur AfD, kein böser Wille, sondern ausschließlich Unfähigkeit und Dummheit an allen beteiligten Schaltstellen bis hinauf zur Spitze. Das im Nachhinein geäußerte Bedauern ist echt.“

Damit erübrigt sich mein Vorschlag.

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