Minijobs abschaffen

Der Arbeitnehmerflügel der Union (schön, dass es den gibt) schlägt vor, Minijobs abzuschaffen. Ich halte das für einen sehr klugen und konstruktiven Vorschlag und würde mich über eine Einordnung der Lage freuen. Ist es zum Beispiel nicht auch so, dass mithilfe von Minijobs …Betrug im größeren Stil möglich ist? Und was ist mit den ganzen Ehen, in denen die Kombination Mann in Vollzeit und Frau in Minijob schon Steuern gespart werden zulasten der Altersvorsorge der Frauen…. Ist jetzt vielleicht etwas überspitzt formuliert, aber trotzdem.

In der Gastronomie kenne ich es außerdem, dass da weite Teile der Belegschaft in Minijobs angestellt sind und dann halt bei der Arbeitszeit getrickst wird…. Gibt bestimmt noch viele andere Beispiele.

3 „Gefällt mir“

Macht durchaus Sinn, einheitliche und einfachere Regeln zu haben, statt wie derzeit Mini Job, Midi Job, regulär.

Pauschalsteuer 2%: ja das ist ein Punkt, der sich ändern würde. Wenn diese Sonderregel wegfällt, das wäre gut.

Altersvorsorge: der AG zahlt 15% RV, der Minijobber 3,6%. Die 3,6% können abgewählt werden. Aber es fliesst auf jeden Fall Geld in die RV und die Ansprüche erhöhen sich entsprechend. Ansprüche bzgl. Rente sind beim Minijob also nicht wesentlich anders als bei Midi und regulär. Eher ist das Problem, dass wg des Steuergeschenks Menschen zu lange freiwillig in dem geringst Verdiener Job bleiben.

KV: da zahlt der AG 15% pauschal für KV, auch wenn der AN durch den Minijob keine KV erlangt. Dh da fliesst auch heute schon Geld an die KV.

Finde es erstaunlich, dass darauf hingewiesen wird, dass der AN fast Netto=Brutto bekommt (eben nur die 3,6% RV Abzug). Aber nie wird darauf hingewiesen, dass die AG Zahlungen höher sind als bei einem regulären Job, und das fast ausgleicht.

2 „Gefällt mir“

Ich verstehe nicht, warum niemand darüber spricht, was im Fall der Abschaffung von Minijobs mit den ca. 7 Mio. Minijobber passiert.

Aktuell arbeiten ca. 6,8 Mio. Menschen als Minijober im gewerblichen Bereich: Handel, Gastronomie und Hotellerie, Reinigung sowie für Saisoneinsätze oder kurzfristige Spitzen. Und ca. 260 Tausend in Privathaushalten. Es sind überwiegend Frauen (insbesondere Mütter), Studierende, Rentner, Menschen mit Migrationshintergrund und Personen mit geringen Qualifikationen oder Teilzeitwunsch.

Die Abschaffung von Minijobs würde bedeuteten, dass …

  • Arbeitgeber höhere Lohnnebenkosten hätten
  • Arbeitnehmer höhere Lohnnebenkosten und Lohnsteuer hätten.

Wie viele Minijobs würden schlicht wegfallen, weil sich die Beschäftigung aus Sicht Arbeitgeber (Kosten der Arbeit) und/oder dem Arbeitnehmer (weniger netto vom brutto) einfach nicht mehr lohnt? Und wie viele davon würden in die Schwarzarbeit gehen?

Ja, Minijob bedeuten eine geringer sozialversicherungssseitige Absicherung (Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer und verfestigen in einigen Fällen sicherlich die prekäre Situation von sozial gefährdeten Menschen (wir wissen nicht [edit], wie hoch der Anteil derjenigen sind). Aber die Ursache sind ja nicht die Minijobs an sich, sondern meiste die geringe Qualifikation.

Man muss es einfach mal aussprechen: Arbeitgeber beschäftigen gering Qualifzierte vor allem deshalb, weil sie „billig“ sind. Sind sie es nicht mehr, finden die Arbeitgeber andere Lösungen (Automatisierung, Kunden-Self-Service, …), sobald sich die Investitionen in diese Lösungen über die eingesparten Lohnkosten in einer vernünftigen Zeit amortisieren. Man kann das als unmenschlich oder inhuman oder unsozial kritisieren, aber solange Unternehmer selbst entscheiden können - und das ist das Grundprinzip (auch) der (sozialen und ökologischen) Marktwirtschaft - gilt: Kein Arbeitgeber gewinnorientierter wird langfristig einen Mensch beschäftigen, wenn er dabei mehr Aufwand als Erlös hat.

Ja, es gibt Missbrauch, und das offenbar auch in größerem größerem Ausmaß: organisierter Sozialbetrug mit Scheinarbeitsverhältnisse/Scheinanstellungen (wie das funktioniert, habe ich nicht verstanden) sowie Umgehung des Mindestlohn. Dazu gibt es, wohl überwiegend in kleineren Betrieben, wohl eine Aufspaltung sozialversicherungspflichtiger Jobs in mehrere Minijobs zur Reduktion / Umgehung von Sozialabgaben. Aber bevor man gleich das Kind mit dem Bade ausschüttet und nach der Abschaffung von Minijobs ruft, sollte man doch erst einmal überlegen, wie man diesen Missbrauch eindämmen kann.

6 „Gefällt mir“

Also subventionieren wir alle die Minijobs dadurch, dass die Gemeinschaft diese Unterabdeckung der Sozialleistungen auffangen muss. Im besten Fall werden Produkte bzw Dienstleistungen dadurch billiger, im schlimmsten Fall werden die gewinne der Betriebe größer, die Minijobber anstellen.

2 „Gefällt mir“

Ich denke, dass Marie-Luise da Recht hat. Minijobs rentieren sich für Arbeitgeber deshalb, weil diese meist flexibel beschäftigt werden, d.h. Kranktage dann in freie Tage gelegt werden und Urlaub meist auch nicht genommen wird.
Dazu kommt natürlich, dass der Arbeitnehmer ja den Nettolohn sieht und

indirekt dem Arbeitgeber einen niedrigeren Stundenlohn ermöglicht.

Was die die das fordern mit dem Rattenschwanz machen, steht aber natürlich im Raum.
Hat ja einen Grund, dass SV-pflichtige Löhne nicht bei 0,01€ anfangen.

Warum eigentlich? Denkbar wäre ja durchaus, dass die Sozialversicherungsbeiträge genauso wie die Einkommenssteuer progressiv steigen, je mehr man verdient.

Damit hätte man weiterhin eine niedrige "Hürde” bei der Aufnahme einer Beschäftigung, grundsätzlich wären aber alle Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig.

Ich persönlich bin ja zudem für eine Berücksichtigung aller Einkommensarten bei der Sozialversicherungspflicht und eine Abschaffung/deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn das konsequent umgesetzt werden würde, dann würden auch staatliche Transferleistungen in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (was natürlich eine Neuberechnung der Leistungen nötig macht). Ein Wechsel von Bürgergeld zu bezahlter Arbeit würde dann unter Berücksichtigung von Steuern und Abgaben für die Menschen nochmal attraktiver werden.

In der Kombination könnte man dann die maximalen Beitragssätze deutlich senken (was insbesondere Geringverdienern zugute kommt) und die SV auf eine deutlich breitere Basis stellen. Die Minijobs wären nebenbei überflüssig geworden.

2 „Gefällt mir“

Hier musste ich meinen Beitrag editieren. In klammer wollte ich sagen: „Wir wissen nicht, wie hoch der Anteil derjenigen ist“).

Und wie gesagt:

Und: Das sind meinst genau diejenigen, die im Fall einer Abschaffung von Minijobs halt ihren Job verlieren und einfach Arbeitslosenleistungen und dann Sozialleistungen beziehen würden. Ist es da nicht einfach rational, solche Jobs ein wenig zu subventionieren und zu hoffen, dass der eine oder anderen dadurch Zugang zu einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Job finden.

Ja, stimmt, Arbeitgeber zahlen bei Minijobs ca. 29,5% Sozialversicherungsbeiträge, davon 15% (statt 20%) in die Rentenversicherung und 13% in die Krankenversicherung (wobei der Arbeitnehmer keinen Krankenversicherungsschutz genießt!), 1,3% in die Umlage (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Dazu kommen 2% Lohnsteuer.

Aber man müsste bei einem Sockelbetrag anfangen, weil man sonst gegenüber dem Minijob nix gewonnen hat oder?

Zumindest in dem Bereich kann ich anekdotisch berichten, dass Studierende in den Ingenieurbüros in denen ich bisher war normale/vollwertige Arbeit übernehmen nach einer gewissen Einarbeitungszeit oder wichtige Zuarbeiten machen, die sich aktuell nicht automatisieren lassen, die sonst der Ingenieur machen müsste.

1 „Gefällt mir“

Da würde ich mein anekdotisches Wissen beitragen, dass die meisten Werksstudenten die ich kenne mehr verdienen als Minijob und als Studierende ohnehin meines Wissens nach nochmal anders behandelt werden.

2 „Gefällt mir“

Werkstudenten sollten wir hier tatsächlich nicht in die Diskussion einführen, weil die Rechtsgrundlagen und die Bedingungen ganz unterschiedlich sind.

Werkstudenten sind über die (sehr günstige) studentische Krankenversicherung versichert und deshalb zahlen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer hier Krankenversicherungs-Beiträge vom Lohn. In die Rentenversicherung wird hingegen von beiden Seiten voll eingezahlt, die Arbeitslosenversicherung entfällt (das könnte man kritisch sehen, da das Risiko der Arbeitslosigkeit nach Studienabschluss oder gar Studienabbruch vergleichbar ist mit dem Risiko der Arbeitslosigkeit im Falle von Kündigung / Wegfall des alten Arbeitsplatzes…)

Anyways, niemand fordert die Abschaffung des Werkstudentenverhältnisses, also zurück zu den Minijobs.

4 „Gefällt mir“

Nehmen wir doch mal ein reales Beispiel:

Eine Ehefrau, Anfang 50, gesundheitlich etwas eingeschränkt (also keine VZ möglich). Der Ehemann als Hauptverdiener trägt die Hauptlast der laufenden Kosten, aber verdient nur soviel, das es am Ende des Monats auf +- 0 rauskommt.
Die Ehefrau hat 1992 eine Ausbildung als Kinderpflegerin abgeschlossen, etwa 3 Jahre im Job gearbeitet, danach 2 Kinder großgezogen. Hat dann Teilzeit als Reinigungskraft gearbeitet.
Nun arbeitet sie 10h/Woche als Reinigungskraft im örtlichen Kindergarten plus 2-3h/Woche in der lokalen Kirche.
(Eine VZ Kraft rechnet sich für den kirchlichen Träger da nicht, rein vom Arbeitsvolumen).
Sie zahlt den vollen Rentenbeitrag, ist eigenständig krankenversichert, bekommt vom Arbeitgeber noch die Zusatzversorgung, also Altersvorsorge.
So trägt sie noch rund 800€ netto zum Haushalteinkommen bei. Betreut dazu noch das Enkelkind, damit Tochter und Schwiegersohn Vollzeit arbeiten können.
Sie hat so soziale Kontakte und eigenes Geld, über das sie frei verfügen kann.

Jetzt streichen wir den MIDI-Job.

Welche Optionen hat sie?

Mal ganz neutral gefragt aus wirklicher Neugier.

2 „Gefällt mir“

Das Problem mit dem Mini Job aus Sicht, dass der Sprung in Teilzeit komplett unatraktiv ist. Ein Mini Job bewegt sich um die 38-40 Arbeitsstunden pro Monat (10 Stunden pro Woche). Dafür verdient man ungefähr 450 € Abgabenfrei.

Will man nun auf 80 Stunden im Monat gehen (20 Stunden pro Woche) schlagen die Sozialabgaben mit voller Wucht zu, so dass komplett unaktraktiv wird.

Die Steuern spielen in beiden Fällen keine große Rolle.

1 „Gefällt mir“

Das ist generell ein nicht zu unterschätzendes Argument.
Gerade Reinigungskräfte oder Hausmeister in kleineren Betrieben werden halt nur für 10 Stunden in der Woche gebraucht. Gäbe es nun keine Minijobs, müssten diese Berufstätigen sich vermutlich über Zeitarbeitsfirmen verwalten lassen, um mehrere Einsatzorte zu ergattern. Die Kosten dafür müsste nun der Arbeitgeber zahlen, der große Profiteur wäre die Zeitarbeitsbranche und nicht die Sozialversicherungen.

Gleiches gilt im privaten Bereich. Wer da eine Putzfrau oder einen Gärtner für 5 Stunden die Woche beschäftigen will kann das aktuell recht einfach über einen Minijob realisieren. Der Aufwand der kompletten Lohnabrechnung würde den Großteil der „Privatarbeitgeber“ überfordern, also müssten auch hier wieder Zeitarbeitsfirmen als Dienstleister dazwischen, die das Angebot deutlich(!) verteuern. Also würde ich davon ausgehen, dass gerade diese Arbeit in die Schwarzarbeit gedrängt würde. Damit ist für die Sozialversicherungen definitiv nichts gewonnen.

Man muss auch überlegen, wie realistisch bestimmte Änderungen umzusetzen sind, ausgehend von einem realistischen Menschenbild.

Berechnen wir das doch mal konkret:
Beim Minijob bekommt der Arbeitnehmer 556,00 EUR Brutto/Netto (bei Befreiung von der RV), der Arbeitnehmer zahlt 738,20 EUR. Der Minijobber, der dafür 10 Stunden die Woche arbeitet, erhält damit einen Netto-Stundenlohn von 12,78 EUR, der Arbeitgeber zahlt Lohnkosten in Höhe von 16,97 EUR.

Geht er nun auf 20 Stunden und wollte er den gleichen Netto-Stundenlohn erhalten, müsste er auf 1.112 EUR Netto kommen. Dazu müsste er Brutto etwa 1.417 EUR verdienen (Berechnungsgrundlage: NRW, mit Kinderlosenzuschlag, ohne Kirchensteuer, KV-Zusatzbeitrag 2,2%, Steuerklasse I). Das würde dem Arbeitgeber 1.712 Euro kosten. Damit der Arbeitnehmer also den gleichen Netto-Stundenlohn erhält, müsste der Arbeitgeber nun 19,68 an Lohnkosten tragen (+2,71 EUR/Std bzw. +15,97%)

Wenn der Arbeitgeber weiterhin nur bereit ist, 16,97 EUR pro Stunde zu zahlen, dürften die Kosten des Arbeitgebers für die 20-Stunden-Stelle nur 1.476,40 betragen. Der Bruttolohn des Arbeitnehmers dürfte somit nur bei 1.222 EUR liegen, der Nettolohn wäre folglich 960,49 EUR, der Stundenlohn 11,04 EUR (-1,74 EUR/Std. bzw. -13,615%)

Um deine These zu bestätigen müssten diese Sprünge signifikant höher sein als die üblichen Sprünge, wenn jemand z.B. von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle wechselt. Hier jetzt auf volle Euro gerundet zwecks Übersichtlichkeit:
Wer 2.000 Euro für 20 Wochenstunden verdient kann mit 1.477 EUR Netto rechnen, der Arbeitgeber zahlt 2.416 EUR (Stundenlohn 16,98 EUR, Lohnkosten 27,77 EUR)
Wer 3.000 Euro für 30 Wochenstunden verdient kann mit 2.055 EUR Netto rechnen, der Arbeitgeber zahlt 3.624 EUR (Stundenlohn 15,75 EUR (-7,24%, Lohnkosten unverändert)
Wer 4.000 Euro für 40 Wochenstunden verdient kann mit 2.607 EUR Netto rechnen, der Arbeitgeber zahlt 4.832 EUR (Stundenlohn 14,98 EUR (-11,78%, Lohnkosten unverändert)

Bei gleichen Arbeitgeberkosten ist die Änderung von Minijob auf 20 Wochenstunden mit -13.615% daher geringfügig höher als die Änderung eines Normalverdieners, der von 20 auf 40 Wochenstunden geht (-11,78%).

Dein Punkt, dass der Unterschied für den Geringverdiener höher ist, ist daher richtig, die Größenordnung erscheint mir aber eher weniger relevant. Insbesondere, weil der Minijobber mit dem Sprung auf die 20-Stunden-Stelle erheblich besser sozial abgesichert wäre, was man ja auch nicht unter den Tisch fallen lassen sollte. Das sieht natürlich anders aus, wenn der Minijobber noch ergänzende Leistungen durch das Jobcenter erhält, aber das ist ja klar. Daher reden wir hier ja von typischen Ehefrauen-Fällen.

Da würde man mit 60% des netto aber doch ohnehin eher in den Bereich des Bürgergelds fallen. Für den Arbeitnehmer hätte eine Arbeitslosenversicherung als Werkstudent somit keinerlei Vorteil.

Aber das nur am Rande. Dass Studenten aufgrund der eigenen Regelungen kaum betroffen werden sehen wir ja beide so.

Für andere Fälle wäre eine Überlegung verschiedene Modelle anzubieten je nach Lebenssituation des Arbeitnehmers und Anforderungen des Arbeitgebers.

Man könnte z.B. für Kräfte wie Reinigungskräfte oder Hausmeister in kleinen Betrieben ein Möglichkeit schaffen die ein Betrieb der mehrere Montagehelfer auf Minijobbasis beschäftigt nicht bekommt. So verhindert man ein Ausweichen auf das Modell des Minijobs als Alternative zu regulärer Beschäftigung.

Mini-Job und Midi-Job schliessen seit Jahren praktisch gleitend aneinander an. Kostenmäßig für den Arbeitgeber ist es egal, ob jemand knapp unter Grenze oder drüber liegt. Das Gleiche gilt für den AN. Beim MidiJob fangen die SozVers quasi bei 0 € an (abgesehen von der PV). Beim geringsten MidiJob Lohn hat der AN kaum SV Abgaben, der AG dafür umso mehr. Bei beiden, Mini und Midi, kommt fast genauso viel wie beim regulären Job in die SV Kassen, nur halt nicht hälftig, sondern anders auf AN und AG verteilt

Man könnte also prima einfach die MidiJob Zone nach unten ausdehnen, den Mini Job wie einen Midi Job behandeln, der dann bei 2.000€ pM bei der regulären Verteilung der SV landet, ohne dass der AG oder AN mehr belastet würde als vorher, ohne dass den SV Kassen Geld entgeht.

Der einzige Unterschied ist die Steuer. Und wenn jemand nur den Mini oder Midijob hat, ist die Bezahlung eh so gering, dass man da im Grundfreibetrag hängt.

Einen Unterschied macht es erst, wenn ein Mensch 2 Jobs hat, zB 550 Mini und 1.500Midi. Dann zahlt er weniger Steuern, als ein Mensch mit einem Job zu 2.050€. Im ersten Fall gilt die Pauschalsteuer von 2%, die meist der AG übernimmt (der dies auf den AN abwälzen kann). Im 2. Fall landen diese 550 € in der Steuerprogression beim Grenzsteuersatz zu 2.050€.

Wirklich zuckersüß ist das steuertechnisch, wenn beim Ehepaar ein Partner einen MiniJob hat, und der andere gut verdient, und beide zusammen veranlagt sind. Dann sind nämlich die 550€ auch supi von der Steuerprogression verschont, und das macht da richtig was aus. Da sieht es dann plötzlich wg Steuer schlechter aus, wenn man einen Euro über der Grenze verdient.

4 „Gefällt mir“

? der Vorschlag war, den Mini-Job-Modus zu streichen, nicht den Midi-Job. Oder habe ich da was verpasst?

1 „Gefällt mir“

War wie gesagt nur ein Beispiel, in der Diskussion wurde ja beides erwähnt. Das Beispiel lässt sich ja durchaus auch auf einen Mini-Job runterbrechen.

Kann mir nicht vorstellen, dass das in den Überlegungen der Union vorkommt. Auch wenn ich das natürlich begrüßen würde.

Auch das ist Teil des Problems. Die Grenzen sind ja jetzt fluktuativ, darum mir nicht mehr geläufig, ab 2026 reicht jedenfalls ein brutto von 603,01€ und die restlichen Einkunftsarten sind bei der SV völlig irrelevant, im Gegensatz zu Selbständigen oder Leuten die von Vermietung oder Zinsen leben. Darum gibt es bei der KV einen Mindestverdienst. Wenn der Minijobber darunter verdient, muss er seine KV-Beiträge unter Umständen aus eigener Tasche aufstocken.

Ich vermute mal, dass niemand verbieten will, einen Job zu haben, der zB nur 5 oder 8 oder 10 Stdn die Woche ist, und damit einen geringen Lohn. Abgeschafft werden sollen die Mini-Job Regeln, so wie sie heute gelten.

Die Behandlung von solchen kleinen Jobs gemäß den Regeln eines Midi-Jobs, also das untere Ende der Gleitzone nach unten verlegen, hätte kaum Auswirkungen auf SV Zhlgn für den AN, den AG, würde den Kassen (fast) den gleichen Prozentsatz bringen wie ein regulärer Job.

Alleine bei der steuerlichen Behandlung würden ungerechtfertigte Zuckerl verschwinden.

1 „Gefällt mir“

Aber das ist ja genau das Problem für Kleinstunternehmen (die neben dem Unternehmer nur 1-2 Minijobber beschäftigen) und private Haushalte. Lohnbuchhaltung ist verdammt komplex, das müsste in solchen Fällen immer ein Steuerberater machen, weil die Leute es i.d.R. nicht hinbekommen (und die Software dazu auch nochmal ein Kostenfaktor wäre…).

Das ist ja letztlich der Sinn dieser Pauschal-Regelung für Minijobber. Diese Pauschalregeln versteht jede Privatperson und jeder Kleinstunternehmer. Als Beispiel für Kleinstunternehmer: Als ich früher als gesetzlicher Betreuer selbständig war habe ich auch eine 450-Euro-Kraft als Bürohilfe gehabt, die Unterlagen eingescannt und einfache Bürotätigkeiten erledigt hat. Das war organisatorisch für mich als Sozialarbeiter machbar. Eine komplette Lohnabrechnung mit allen Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und co. und vor allem die Handhabung von Krankheit, Urlauben usw. hätte mich damals definitiv überfordert. Das ist einfach ein großer Unterschied. Und wenn ich nun einen Steuerberater für die Lohnbuchhaltung hätte zahlen müssen hätte das die Lohnkosten deutlich erhöht, ebenso wenn ich über einen Drittanbieter (Zeitarbeit usw.) hätte gehen müssen, der diesen bürokratischen Aufwand übernehmen würde…

Im privaten Bereich ist das noch deutlicher. Einen Minijob kann jeder Diskutant hier handhaben, das minimale Beratungsbedürfnis deckt die Minijobzentrale des Jobcenters ab. Ein Angestelltenverhältnis ist eine ganz andere Bestie.

2 „Gefällt mir“