Merit-Order-System Strommarkt und PV Anlagen

Hallo Lage Team,

irgendwo gab es bestimmt schon einmal das Thema Merit-Order-System im Strommarkt.
Nun habe ich durch ein Video von Breaking Lab (https://www.youtube.com/watch?v=8q6S34CJQtY)
und einen Besuch meiner Eltern wieder mehrere Fragen zu diesem ganzen Komplex und kann irgendwie keine guten Antworten finden.
Folgende Situation:
Die Stadt und die Stadtwerke wo meine Eltern (Kreis Gütersloh) wohnen und ihr Haus haben, machen seit Jahren massiv Werbung für PV Anlagen. Es gibt zusätzliche Förderung vom Kreis und von der Stadt. Die Bedienung ist, dass das komplette Dach mit PV eingedeckt wird.
Es gab wenig Bewegung bis 2022, dann explodierten die Strompreise und wirklich in Tagen haben viele Hausbesitzer sich das Dach mit PV eingedeckt. So weit so gut.
Bis heute sind aber nur 20% (Laut Lokal Zeitung und die Stadtwerke haben nicht widersprochen) der PV an das Netz angekoppelt sind. Grund, Das Netz kann die Last nicht auf nehmen. Es müsste ein fast komplettes neues Netz verlegt werden, was die Stadtwerke und die Stadt nicht finanzieren können (By the way, dass Erdgasnetz ist 2008 fast komplett neu gekommen und es wird grade bei den Stadtwerken und im Stadtrat gerungen, wie man dieses Abschreiben kann. Eigentlich würden die Stadtwerke sofort Pleite sein, wenn bis 2030 abgeschrieben werden muss). Warum können sie es nicht finanzieren, weil es kaum Einnahmen geben wird in Zukunft. Warum wird es kaum Einnahmen geben, weil die Stadtwerke den Strom der dann von den PV Anlagen kommt für nur 4-7 Cent/kWh an die Strombörse bringen können, wovon die PV Anlagen Betreiber auch noch einen Anteil von erhalten.
Da dachte ich mir, gut die Stadtwerke bekommen doch Netzentgelte. Aber dem ist nicht so, weil die Netzentgelte über den kWh Preis abgerechnet. Da aber wirklich extrem viele Häuser massiv überdimensionierte PV Anlagen haben (bei meinen Eltern kommen geschätzt 14.000 kWh pro Jahr runter und verbrauchen mit WP und E-Auto 11.000 kWh pro Jahr) ist der Strom Import (zum Haus von den Stadtwerken) sehr begrenzt und meistens nur im Winter für 2-3 Monate. D.h. die Netzentgelt Einnahmen sind kaum gegeben.
Nun haben die Stadtwerke die PV Anlagen Betreiben angeschrieben und vorgeschlagen ein einzuspeisenden Strom von 0 Cent abzunehmen für 15 Jahre. Dann würde auch das Netz ausgebaut werden. Diese 0 Cent wurden auch im o.g. Video so genannt.

Nun aber meine Fragen dazu:

  1. Bekommen die Stadtwerke an der Börse nur 4-7 Cent/kWh oder bekommen die Stadtwerke den höchsten Preis (21Cent/kWh)?
  2. Darf der Netzbetreiber eigentlich die Einspeisung verweigern?
  3. Wie werden in Zukunft Netzentgelte gestaltet. Weil der Hausbesitzer mit großer Dachfläche ist fein raus, aber der Mieter im Mehrfamilienhaus müsste dieses dann überkompensieren.
  4. Was passiert eigentlich mit der Stromsteuer in diesen Szenarien?
  5. Wer bezahlt eigentlich den Ausbau der Netze und wie sollen diese finanziert werden? Netzentgelte seinen ja, als Instrument eingeschränkt zu sein
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Die Stadtwerke haben mit dem Handel des Stroms an der Börse nichts zu tun. Die Vermarktung des Stroms aus der Einspeisevergütung ist Aufgabe der Übertragungsnetznetreibenden. Damit dies möglich ist leiten die Verteilnetzbetreibenden die Informationen über die Einspeisung an die ÜNB weiter. Das ist rein bilanziell, damit die ÜNB die Fördersätze an die VNB und diese dann an die Erneuerbaren weiterleiten. Die Stadtwerke verdienen also an dem Strom der PV Anlagen nicht mit.

Meines Wissens muss der Netzbetreibende mach EEG die Anlagen unverzüglich ans Netz anschließen. Hier wird es aber insofern kompliziert, das es Ausnahmetatbestände gibt und die VNB oftmals wirtschaftliche Unzumutbarkeit anführen. Hier wird sich meines Wissens fleißig mit Verbänden der PV Branche gestritten wie zutreffend diese Verweigerungen sind. Da muss ich aber im Detail passen.

Und

Das ist eine der zentralen Fragen. Theoretisch kann der VNB die Netzkosten für den notwendigen Ausbau zur Anpassung der Netze an EE auf seine Kunden umlegen. Das passiert in der Praxis auch. Siehe die höheren Netzentgelte im windreichen Norden gegenüber dem Süden. Im konkreten Fall kann das Stadtwerk das aber vielleicht aus dem von die schon genannten Grund nicht wollen. Die Kosten werden von allen (vereinfachend in der Netzebene nur Haushalte) über Grundpreis und Arbeitspreis getragen. Die PV Besitzenden konsumieren aber weniger und alle anderen leiden damit überproportional unter den Mehrkosten. Aus politischen Gründen kann ich mir dann gut vorstellen, dass das (lokal verankerte) Stadtwerk lieber die Karte des wirtschaftlich unzumutbaren Ausbaus zieht als allen im Netzgebiet höhere Netzkosten aufzuzwingen. Die BNetZA will diese regionalen Unterschiede aber gerne angehen: Bundesnetzagentur - Verteilung Netzkosten.

In der Praxis ist das alles noch etwas komplexer. Aber ich hoffe, dass hilft schon mal. Die Stromsteuerfrage beantworte ich gerade lieber nicht. Da müsste ich noch mal genauer nachschauen, da ich mich damit nicht im Detail beschäftige. Die anderen Aspekte dürften aber wesentlich relevanter sein.

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Herzlichen Dank für die Antworten.
In kurz und in meinen Worten, werden grade die Stadtwerke und die Hausbesitzer mit PV Anlage im Regen stehen gelassen, plus der Ausbau der EE wird massiv gebremst, weil Bund und Länder keine finanzielle Regelung für den Ausbau der Netze finden können.
Läuft… Vielleicht ein Sondervermögen einrichten und alle Netze in Gesellschaften des öffentlichen Rechts überführen.

Kurze Nebenfrage: Die besagte Stadt hat ihren Wärmeplan auf diese Variante ausgelegt. Also PV plus WP oder andere Stromheizungen oder Biomasse Heizungen. Das macht auch wirtschaftlich Sinn, da ein Fernwärmenetz jeglichen Rahmen sprengen würde (Zersiedelung). Gleiches gilt für ein Wasserstoffnetz.
Das werden wahrscheinlich noch mehrere ländliche Städte und Kommunen ähnlich festlegen.
Sollen dann Gelder vom Bund fließen für den Ausbau der Stromnetze? Wie oben beschrieben werden die lokalen Stadtwerke es nicht finanzieren können im Gegensatz zur Fernwärme.

Das trifft nur bedingt zu. Gerade seit diesem Jahr hat die BNetzA noch mal mehr Spielraum erhalten (Unabhängikeit). Das ist aber nicht einfach so passiert, sondern weil es seit 2021 ein EUGH Urteil gab, dass in Deutschland die Politik zu viel Einfluss auf die BNetzA hat. Mit einer Änderung des EnWG in diesem Jahr ist das nun erfolgt. Grundsätzlich sollen die Rahmenbindungen für Netzzugang und Entgelte unabhängig festgelegt werden. Vor dem Hintergrund kann auch das schon verlinkte Konzept gesehen werden. Gerade hier hat es aus der Politik (vornehmlich den Ländern im Süden) starken Widerstand gegeben, weil es dort somit teurer wird.

Das geht aber auch so nicht von heute auf morgen, weil die Verordnungen und co. entsprechend angepasst werden müssen und dann nicht von jetzt auf gleich gültig sind. Im Rahmen der Anreizregulierung gibt es dann noch Regulierungsperioden, innerhalb derer die Unternehmen eine Erlösobergrenze vorgegeben bekommen. Da gilt dann ebenfalls, dass dies nicht einfach geändert werden kann.

In kurz: An sich gibt es schon einige Spielräume, aber die Umsetzung dauert trotz der gewonnen Spielräume auf Seiten der BNetzA noch etwas. Grundsätzlich gilt aber, dass der Netzausbau durch die VNB eigentlich nicht daran scheitert, dass die VNB den nicht finanziert bekommen. Dafür gibt es gerade die Netzentgelte.

Was zutrifft, ist das hier viele aus meiner Sicht aufgrund der dann steigenden Netzentgelte nicht investieren wollen. Aber eben nicht, weil sie das nicht finanziert bekommen. Gerade das stellt die Regulierung ja eigentlich sicher. Die Gründe liegen eher an anderer Stelle, wie eben, dass es der lokalen Beliebtheit schadet, wenn das Stadtwerk (in vielen Fällen Unternehmen der öffentlichen Hand) die Preise anheben muss. Klar kann man hier ein Sondervermögen einrichten, aber an sich ist an dieser Stelle eigentlich kein Finanzierungsproblem sondern ein Problem des Wollens. Aus oben schon genannten Aspekten auch eines der Verteilungsfragen, aber das ist aus meiner Sicht anders zu lösen. Leider ist es aber auch recht komplex. Eine einfache Anhebung der Grundgebühren würde alle das Netz finanzieren lassen (auch die mit wenig Bezug durch eine eigene PV Anlage). Allerdings würden dann an anderer Stelle wiederum Fehlallokationen entstehen können, weil andere trotzdem überdurchschnittlich belastet werden würden oder sehr hohe Verbräuche (weil die Arbeits-bezogenen Komponente geringer ist) entsprechend weniger belastet werden. Hinzu kommt noch dann noch das Thema der variablen Netzengelte, die für die Umsetzung der Energiewende hilfreich wären.

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Danke für deine Erläuterungen. Ehrlicherweise scheint mir die Thematik viel zu komplex strukturiert zu sein.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus
Stromerzeugung ca. 53%, Netzentgelte ca. 20% und Steuern und Abgaben ca. 27%.

Der Verbraucher zahlt
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Du sagst nun, dass ein Teil der Netzentgelte in den Grundpreis gehen, damit der Ausbau der Netze gerechter Verteilt wird.
Das ist also eine Entkoppelung des Nutzung Prinzipes. Das wird aber auch schwer zu vermitteln sein, weil der gemeine PV Anlagen Besitzer wird dann im Überschlag den erzeugten Strom für +/- Null abgeben, statt Geld zu erhalten. So wie die Stadtwerke es schon vorgeschlagen haben.
(Die PV rechnet sich immer noch, jedoch etwas weniger :slight_smile: )

Wenn ich mal rechne, dass meine Eltern 11.000kWh Verbrauch haben pro Jahr (Siehe oben, WP, Auto, Haushaltsstrom) dann sind dass 9,52 Cent pro KWh x 11.000 kWh gleich 1047,2€/Jahr Netzentgelte die dem Netzbetreiber fehlen. Es sind ca. 4400 Häuser im Gebiet, davon 80% ausrüstbar, macht 3500 Häuser mit PV. Dann sind das 3500 x 1000€/Jahr gleich 3.5 Mio€ pro Jahr die an Netzentgelten fehlen würden. Das ist alles ohne Gewerbeflächen gerechnet. Das alles für ein +/- 25.000 Einwohner Städtchen, welches es 100 mal in Deutschland gibt, laut Wikipedia.
Bitte nicht die Zahlen im Detail prüfen, dass ist eine Überschlagsrechnung, um mir die Dimension vorzustellen.
Da kann ich die Netzbetreiber aber gut verstehen, kein Interesse am Netzausbau zu haben.

Hier gibt es glaube ich eine Stelle, die super zu Missverständnissen führen kann. Bitte nicht den Grundpreis und Arbeitspreis für den Strom und die Netze vermischen. Es gibt in beiden Fällen beides.

Das ist heute schon der Fall. Auch für die Netzentgelte zahlen Haushalte einen Grundpreis und einen Teil arbeitsabhängig. Hier ein Beispiel, dass im kommenden Jahr in Berlin beides ansteigen wird: Stromnetz Berlin erhöht 2024 die Netzentgelte | E&M. Es ist also nicht so, dass auch bei den Netzentgelten nur nach Verbrauch abgerechnet wird (auch wenn es für Kundinnen in der Niederspannung möglich ist (StromNEV §17)). Grundpreis muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitspreis stehen. Solange es also nicht zu stark nur auf den Grundpreis ausschläft gäbe es hier sicherlich Spielraum diesen zu erhöhen, damit auch Menschen mit eigener PV auf dem Dach trotzdem zur Netzfinanzierung beitragen. Natürlich ist das auch nicht ganz so schnell einführbar, weil aktuell das Verhältnis von Grund- und Arbeitspreis nicht zu stark von dem mathematisch berechenbaren Verhältnis von Leistungs- und Arbeitswerten abweichen darf. Gerade mit der Begründung, dass das Netz für alle notwendig ist und auch PV Besitzende es doch immer wieder benötigen ließe sich aber bestimmt einer Veränderung der Verordnung begründen. Davor bliebe erst mal nur die Option den Grundpreis doch im Rahmen weiter anzuheben, damit eben nicht nur alle anderen (nicht PV Besitzenden) die Mehrkosten des Netzausbaus tragen.

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Was für ein Durcheinander.
Jetzt habe ich mal etwas weiter gerechnet
Grundpreis 13€/Mo (156€/Jahr)
Arbeitspreis 0,35€/kWh
Bei einem Verbrauch von 500 kWh im Jahr (PV Anlage) 175€ Verbrauch und 331€ in Summe 47% Anteil Grundpreis
Bei einem Verbrauch von 3800 kWh im Jahr (Haushaltsstrom) 1330€ Verbrauch und 1486€ in Summe 10% Anteil Grundpreis
Bei einem Verbrauch von 1100 kWh im Jahr (Haushaltsstrom, WP und Auto) 3850€ Verbrauch und 4006€ in Summe 4% Anteil Grundpreis

Ich gehe mal davon aus ein angemessenes Verhältnis, nach heutigen Stand sind maximal 15% Anteil Grundpreis. D.h. die PV Anlagenbesitzer*innen würden zur Zeit immer in einen zu schlechten Verhältnis stehen. q.e.d.

Hier wird dann halt die nächste Frage aufkommen; benötigen die PV Anlagenbesitzerin denn das stärkere Netz wirklich? Annahme Batterie vorhanden; Ich brauche in den Wintermonaten externen Strom und das sogar als Peakbelastung, sonst benötige ich diese Netze nur um Strom einzuspeisen, der jedoch keinen Wert besitzt, wenn ich dafür hohe Entgelte (Form egal) bezahlen muss.
Dann kann ich mir das als PV Anlagenbesitzer
in sparen, weil kein Anreiz für mich.
Dem Strommarkt in Deutschland wird aber damit eine relativ günstige Energiequelle entzogen.

Puh, ich wusste nicht das dieses Feld dermaßen komplex ist. Da sind gute Lösungsansätze wirklich gefragt. Zumal auch das überbringen der Botschaft recht Anspruchsvoll sein wird, unabhängig von der Lösung. Da sehe ich schon die Kernkraftwerksdebatte wieder kommen aus der konservativen Ecke. Nach dem Motto, „wir brauchen nicht mehr Netze. Lasst uns das Geld in AKWs investieren.“

Ich glaube bei der letzten Rechnung ist eine Null verloren gegangen. Das müssen 11.000 kWh sein. Aber wir waren bei Netzentgelten und nicht dem gesamten Strompreis. Da du meintest dein Beispiel ist Gütersloh. Dort gibt es die Netzgesellschaft Gütersloh als Tochter der Stadtwerke. Die Netzentgelte sind zu veröffentlichen. Bei Kunden ohne Lastgangmessung in der Niederspannung sind es 60 €/Jahr und 7,022 ct/kWh. https://www.gipsprojekt.de/featureGips/sw_gt/EnwgTool/Stromnetz/Netzzugang__Entgelte/Netzentgelte/Preisblatt-2024-Strom-vorlaeufig.pdf. Wie genau das auf der Stromrechnung des Anbietenden ausgewiesen wird ist aber nicht einheitlich und daher nicht immer genau so zu erkennen.

Ich würde hier gerade erst mal keine Zahl nennen. Das Thema ist zu komplex, um mal anhand einfacher Rechnungen zu sagen, dass ist nun ein passender Wert. Hier wird sich zumindest fleißig gestritten, da es schlicht nicht ausreichend genau definiert ist, was nun angemessen ist und was nicht. Es gibt Institutionen, die höhere Anteile der Grundpreise befürworten (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Netzentgelte/Netzentgeltsystematik/Bericht_Netzentgeltsystematik_12-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Gegenpositionen (https://static.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2014/Netzengelte_in_Deutschland/Agora_Netzentgelte_web_101.pdf, https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2018/07/06/2018_06_29_positionspapier-vzbv_grundpreis_netzentgelt_final.pdf) und auch noch mal andere Lösungsansätze. Leider habe ich gerade nur etwas ältere Quellen im Kopf. Aber an der Systematik hat sich zuletzt nichts wesentliches geändert. Von daher dürften die Positionen grundsätzliche weiterhin bestehen.

Ich würde hier klar antworten: Ja. Das Netz ist sicherlich nicht dauerhaft notwendig, aber eben doch immer wieder. Entweder für die Einspeisung oder eben, wie du ansprichst z.B. im Winter, wenn die PV Anlage nicht ausreichend Strom bereitstellen kann. Dann aber tendenziell auch mit einer der höheren bis Peaklast des Anschlusses. Da dann aber statistisch ebenfalls viele andere auch eine hohe Last haben (Gleichzeitigkeit der Nachfrage) muss das Netz darauf ausgelegt werden. Also braucht auch ein solcher Anschluss ein ausgebautes Netz. Was aber z.B. als weitere Alternative denkbar wäre ist, dass solche Anschlüsse ein gesondertes Netzentgelt für die Netzvorhalten zahlen. Dann müsste nicht an Grund- und Arbeitspreisen herumgespielt werden. Andererseits wäre es wiederum ein Faktor, der durch höhere Kosten den Ausbau von dezentralen EE unattraktiver macht. Es gibt also keine simple Lösung für das Problem.

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