Aktuelles Beispiel: Merz als „Lackaffe“ zu bezeichnen, ist strafbar.
Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ überschreitet die Grenze zulässiger Meinungsäußerung. Auf Antrag der Behörde wurde deshalb ein Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens erlassen.
Selbst gegen die Bezeichnung als Pinocchio wurde vorgegangen, auch wenn die Anzeige später fallengelassen wurde:
Unter einem Facebook-Post der Heilbronner Polizei, der auf das entsprechende Flugverbot hingewiesen hatte, soll der Mann kommentiert haben: „Pinocchio kommt nach HN“. Der Vorwurf der Polizei: Hier könnte eine mutmaßliche Beleidigung vorliegen. Angezeigt hat den Mann die Polizei, nicht etwa Merz selbst.
§188 Stgb wird hier also offensichtlich nicht für das erklärte Ziel eingesetzt, Kommunalpolitiker vor unangemessenen Angriffen zu schützen. Stattdessen ist es der historisch unbeliebte Bundeskanzler, der hier juristisch geschützt wird.