Meinungsfreiheit in Deutschland

Ronen Steinke, Journalist bei der SZ und Autor von u.a. „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich - die neue Klassenjustiz“ hat ein neues Buch veröffentlicht: „Meinungsfreiheit
Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken - und wie wir es verteidigen“
.

Ich zitiere mal aus dem Klappentext:

Noch nie gab es so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte, egal ob es um Migration, Klimapolitik, die Ukraine oder den Nahostkonflikt geht. Der Staat definiert heute etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. […] Wer bestimmt, was als „Hass und Hetze“ gilt? Wegen des Satzes „Impfen macht frei“ kann man neuerdings schon bestraft werden, aber „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ in der Disco zu grölen, ist erlaubt. „Gaza = Auschwitz“ ist eine Straftat, doch die Aussage, der Bundeskanzler sei ein „Volksschädling“, ist erlaubt. Zu sagen, die CSU hetze gegen die Grünen, als seien diese die „neuen Juden“, ist eine Straftat, aber die Vertreibung aller Palästinenser aus dem Gazastreifen zu fordern, ist erlaubt. Wer kennt sich da noch aus? Heutzutage wird es oft Gerichten überlassen zu entscheiden, welche Meinungsäußerungen strafbar sind und welche nicht. […]

Der Diskurs um Meinungsfreiheit scheint in jüngerer Vergangenheit hauptsächlich von Rechts gekapert und vereinnahmt zu sein. Gleichzeitig wissen wir auch, wie schlecht es um die Meinungsfreiheit in Ländern steht, wo rechts dann wirklich mal durchregiert…
Da ist es interessant, hier ein Plädoyer für die Meinungsfreiheit zu sehen, das explizit nicht aus diesem Spektrum kommt. Ich glaube, man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass ein Staat der Meinungsdelikte strenger verfolgt, dies wirklich nur gegen „die Richtigen“ täte (wer oder was auch immer das dann wäre) und nicht auch gegen zB legitime, kritische politische Äußerungen.

Empfehlenswerte Podcastfolgen in diesem Kontext:

Jung & Naiv: #823 - Jurist & Autor Ronen Steinke über Meinungsfreiheit, Verfassungsschutz & Völkermord

Holger Klein interviewt Prof. Elisa Hoven u.a. zu „digitalem Hass“ und dem juristischen Unterschied zwischen Beleidigungen von Privatpersonen und Politikern: Holger ruft an … wegen Beleidigungen

Deutschlandfunk „Tacheles“: Ronen Steinke - Auch Hass ist eine Meinung

Hoaxilla - Der skeptische Podcast: WildMics Special #250 – Meinungsfreiheit mit Ronen Steinke

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Diese Sichtweise ist vielen leider abhanden gekommen. Und das kann ein Staat natürlich ausnutzen. Wenn sich der Bürger nicht gegen eine schleichende Einschränkung der Meinungsfreiheit wehrt solange diese sich “gegen die anderen” richtet ist das natürlich fatal. Daher sollte man sich immer fragen, ob man mit grundsätzlichen Regeln einverstanden wäre, wenn sie sich mal gegen die eigenen Überzeugungen richten.

Ein anderer Aspekt wäre die Reaktion auf Meinungen durch die Zivilgesellschaft. Natürlich kann und sollte diese anders auf Meinungsäußerungen reagieren als ein Staat. Aber wenn man sich überlegt, warum das Unterlassen staatlicher Repression gegen Meinungsäußerungen wichtig ist und sich den Effekt massiver zivilgesellschaftlichen Vorgehens gegen Meinungsäußerungen anschaut, dann wird man merken, dass auch das ein heikles Thema ist.

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Was schlägt Steinke denn vor?

Klar, besondere Paragraphen für vermeintliche Würdenträger kann man schleifen - geschenkt.

Aber möchte Steinke auch Beleidigungen generell oder gar Volksverhetzung bzw. Holocaustleugnung straflos stellen?

Es ist schwierig, mehrere Stunden Podcast und ein ganzes Buch hier zusammenzufassen. Die Kernaussage, ist, dass der Staat die Grenzen legaler Meinungsäußerung heute enger zieht als früher und dass dies nicht unbedingt etwas gutes ist. Dies passiert durch eine strengere Auslegung bestehender Gesetze und durch neu eingeführte oder geänderte Gesetze.
Ein paar Aspekte, die mir in Erinnerung geblieben sind, entweder von Steinke oder von Hoben.

  • §188 Stgb definiert höhere Strafen für u.a. Beleidigung gegenüber Politikern. Dies sollte dem Schutz von Kommunalpolitikern dienen (ohne wirklichen Erfolg), gilt aber eben auch für Bundespolitiker und Regierungsmitglieder → „Schärfere Strafen bei Delikten gegen Politiker sollten ersatzlos gestrichen werden.“ Das Bezeichnen von Friedrich Merz als „Pinocchio“ oder von Annalena Baerbock als „dümmste Außenministerin aller Zeiten“ sollte keine Hausdurchsuchung zur Folge haben.
  • § 166 Stgb stellt das „Beschimpfen von Bekenntnissen“ unter Strafe und soll ebenfalls zur Debatte gestellt werden. Bekenntnisse müssten nicht vor Beleidigung geschützt werden, sondern Menschen bzw Menschengruppen (zb durch die Straftatbestände Beleidigung, Üble Nachrede und Volksverhetzung).
  • Nazivergleiche sollten nicht unter Strafe stehen. Also zum Beispiel sollte der Vergleich der Coronapolitik mit dem Dritten Reich, wie er von manchen Querdenkern zu hören war, nicht automatisch strafbar sein. Das heißt nicht, dass dieser Vergleich irgendwie angemessen wäre, sondern nur, dass er nicht illegal sein sollte. Es geht also um die Auslegung von §130 Abs 3, nach der solche unangemessenen Vergleiche schon als strafbare Holocaustrelativierung gelten.
  • §185 Stgb (Beleidigung) definiert nicht Mal, was eine Beleidigung eigentlich ist und ist daher zwangsläufig sehr schwammig. Man sollte also zumindest den Tatbestand konkretisieren. Von Gerichten verwendete Konstrukte wie „Schmähkritik“ oder „Formalbeleidigung“ sollten im Gesetz definiert werden. Falls der Tatbestand damit nicht konkret definiert werden kann, kann man auch fragen, ob er in der Form nicht abgeschafft oder grundsätzlich geändert werden sollte.
  • Die Aussage, Russland sei kein Aggressor und würde sich in der Ukraine nur verteidigen, sollte auch nicht strafbar sein. Es gab aber einen Fall, bei dem dies so entschieden wurde: „Die Aussagen der Angeklagten seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Es sei in Deutschland eben nicht erlaubt, alles zu sagen, erläuterte die Richterin.“

Eine Grundannahme die sich durch viele Punkte zieht, ist, dass politische Kritik auch erlaubt sein muss, wenn diese verkürzt oder zynisch etc ist und Eingriffe in die Meinungsfreiheit konkreter definiert sein müssen.

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Die Bundestagsabstimmung zur Antisemitismus Definition wäre für mich auch so ein Fall. Gut vorstellbar, dass der ein- oder andere denkt “ist doch toll, wie Deutschland hier seiner historischen Verantwortung gerecht wird” hat kein Auge dafür hat, wie dadurch Meinungsfreiheit eingeschränkt wird.

Aktuelles Beispiel: Merz als „Lackaffe“ zu bezeichnen, ist strafbar.

Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ überschreitet die Grenze zulässiger Meinungsäußerung. Auf Antrag der Behörde wurde deshalb ein Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens erlassen.

Selbst gegen die Bezeichnung als Pinocchio wurde vorgegangen, auch wenn die Anzeige später fallengelassen wurde:

Unter einem Facebook-Post der Heilbronner Polizei, der auf das entsprechende Flugverbot hingewiesen hatte, soll der Mann kommentiert haben: „Pinocchio kommt nach HN“. Der Vorwurf der Polizei: Hier könnte eine mutmaßliche Beleidigung vorliegen. Angezeigt hat den Mann die Polizei, nicht etwa Merz selbst.

§188 Stgb wird hier also offensichtlich nicht für das erklärte Ziel eingesetzt, Kommunalpolitiker vor unangemessenen Angriffen zu schützen. Stattdessen ist es der historisch unbeliebte Bundeskanzler, der hier juristisch geschützt wird.

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Ein weiterer Aspekt, der mir so nicht bewusst war: 2022 wurde der vorher auf den Holocaust beschränkte Tatbestand der Billigung, Leugnung oder Verharmlosung auf alle Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ausgeweitet (§130 Abs 5 Stgb).

Das birgt natürlich auch ein enormes Willkür-Risiko, da mMn nicht klar ist, wer festlegt, welcher Konflikt und welche Krise gebilligt werden darf und welche nicht. Eine gerichtliche Feststellung des Verbrechens/Völkermordes ist dafür explizit nicht erforderlich.

Es ist daher also zb auch strafbar, die Völkerrechtswidrigkeit des Krieges in der Ukraine zu leugnen. Dieses Gesetz ist auch bereits die Basis für ein Urteil in diesem Kontext, das ich oben schon verlinkt hatte.
Demnach könnte es auch strafbar sein, die stattfindenden Kriegsverbrechen im Nahost-Konflikt zu leugnen.

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Anne Will hatte Ronen Steinke auch in ihrem Podcast zu Gast.

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Ronen Steinke hat auch bei der ZDF Aspekte Doku

Meinungsfreiheit - was darf man heute sagen?

mitgewirkt und aufgeklärt warum bspw. der Ausspruch Merz leck Eier nicht strafbar ist, die Behauptung Anna Lena Baerbock sei die dümmste Außenministerin aller Zeiten hingegen schon. Und er hat deutlich gemacht was er von solcher Gesetzgebung und Rechtssprechung hält, nämlich wenig.

Natürlich geht es auch um die Grenzen der Meinungsfreiheit in Bezug auf Antisemitismus vs Israelkritik vs. propälastinensische Bekundungen und es wird dort mit Beispielen konstatiert, dass in Deutschlands Rechtssprechung und Diskurs eine enorme Unwucht zugunsten Israels herrscht.

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Ist der angebliche Apologet der Meinungsfreiheit etwa ein Heuchler?

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Zusätzliche Verwirrung scheint mir in der öffentlichen Diskussion dadurch zu entstehen, dass zunehmend US Rechtsnormen als auch für Europa relevant angesehen werden. Nicht zuletzt intensiv befeuert durch gewisse Personen wie etwa den Eigentümer von Twitter.

Dadurch vermischen sich die ganz unterschiedlichen Konzepte Redefreiheit und Meinungsfreiheit in unser aller Wahrnehmung, während aber die Gerichte gefühlt stärker gegensteuern als je zuvor.

(Ich hätte nichts gegen Redefreiheit, aber die Antwort auf solch einen Wunsch kann Stand heute nur lauten: „geh doch nach drüben“)

Niemand hat hier über Dieter Nuhr geredet. Ronen Steinkes Verständnis von Meinungsfreiheit ist außerdem sicherlich auch ein anderes als das von Nuhr.
Man muss ihn also jetzt nicht zu dieser Diskussion hinzufügen, nur um sich gemeinsam über ihn aufzuregen…

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Unbestritten.

Nicht aufregen, eher lustig machen über dessen Doppelmoral.

Der Thread heißt zumindest „Meinungsfreiheit in Deutschland“ und nicht ‚Ronen Steinkes linksliberale Kritik an Einschränkungen der Meinungsfreiheit‘. Deutsch und in Bezug zur Meinungsfreiheit meinungsfreudig ist Nuhr auch.

Es gibt Leute, die werden mundtot gemacht. Das reicht bis zur Vernichtung von Existenzen!

Dass Nuhr jetzt so zimperlich ist, wenn andere ihre Meinung äußern, ist zumindest bemerkenswert.

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Das sollte man im Kontext sehen. Das war am Ende der Corona Pandemie. Dass da mit Kritikern der Maßnahmen nicht zimperlich umgegangen wurde ist unbestreitbar. Gegen die Beteiligten an „Alles dicht machen“ gab es nicht nur böse Worte. Veranstalter wurden lautstark aufgefordert Locationzusagen zurück zu nehmen und Theater oder Filmproduktionen sollten Mitwirkende entlassen.

Ja, das zerstört Existenzen und ist sicher auch kein mutiger Einsatz im Sinne der Demokratie. So nervtötend und heuchlerisch wie ich Nuhr finde, in seiner Kritik an der deutschen Debattenkultur hat er einen Punkt.

Ich sags mal so: Die Vertreter von „Alles dicht machen“ forderten den Verzicht auf Schutzmaßnahmen für besonders vulnerable Gruppen. Da wurde also lautstark gefordert, die Schwächsten der Gesellschaft ihrem Schicksal zu überlassen. Und als Reaktion darauf, dass hier - durch die Blume - die Vernichtung von Existenzen gefordert wurde, wurde die „Vernichtung“ von einzelnen Karrierechancen gefordert. Klingt für mich sehr nach grobem Klotz und grobem Keil, die sich gesucht und gefunden haben. Darüber zu jammern, dass man für radikalen Egoismus radikale Reaktionen bekommt, passt nun wieder gut dazu, dass Nuhr dagegen klagt, dass auch andere „ja mal was sagen dürfen“ wollen. Zum Beispiel, dass sein „Humor“ darin besteht, Witze über Opfer von Femiziden zu machen. Da will man sich mal auf Kosten Schwächerer profilieren, geht sogar auf Nummer sicher und wartet, bis die tot sind und dann gibts einfach trotzdem Gegenwind… Voll der gemeine Angriff auf die Meinungsfreiheit.

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Man kann eine Position, die man nicht teilt, kritisieren. Forderungen, die wirtschaftliche Existenz von Menschen, die sich im Rahmen des Grundgesetzes äußerten, zu zerstören, ist dennoch grundfalsch, denn es setzt a priori voraus, dass man selbst 100%ig richtig liegt. Dabei ist das etwas, das niemand in komplexen Fragen ernsthaft für sich reklamieren kann.

Bei Widerstand gegen diskriminierende Sprache und Taten von Rechtsextremen mag eine solche Forderung vielleicht noch gerechtfertigt sein, denn Diskriminierung und Spaltung ist immer falsch. Im Fall der Corona-Politik, bei der es eben nicht nur den EINEN Weg gab und vieles abhängig von eigenen Wertvorstellungen war, sollte man vielleicht den Mund weniger voll nehmen.

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Im Spiegel ist heute ein Interview mit Richard Traunmüller erschienen, der das Thema Meinungsfreiheit in Deutschland etwas ambivalenter zu sehen scheint. Ich versuche die Punkte einmal darzustellen.

Traunmüller argumentiert, dass das weit verbreitete Gefühl eingeschränkter Meinungsfreiheit in Deutschland nicht bloß Einbildung oder Überempfindlichkeit ist, sondern ein reales gesellschaftliches Phänomen. „Reine Gegenrede ist nicht das Problem“, sagt Traunmüller. Entscheidend seien die sozialen Kosten, die viele fürchten, wenn sie ihre Meinung äußern, der Verlust von Freundschaften, berufliche Nachteile oder Ausgrenzung im Kollegenkreis. Diese Erfahrungen prägen das subjektive Empfinden stärker als jede juristische Norm. Und hier scheint laut Traunmüllers GIP Policy Briefing (LINK) tatsächlich substanzielle Teile der Bevölkerung betroffen.

Traunmüller betont, dass objektive Eingriffe, wie etwa polizeiliche Ermittlungen wegen Social‑Media‑Posts oder die Anwendung des neuen §188 StGB, das Klima zusätzlich beeinflussen. Der Staat solle nicht sich selbst schützen, sondern die Freiheit seiner Bürger. Solche Vorgänge wirken abschreckend, selbst wenn sie rechtlich korrekt sind, weil sie signalisieren, dass Meinungsäußerung riskant sein kann.

Für Traunmüller beginnt der Trend eingeschränkter Meinungsfreiheit lange vor dem Internet. Er sieht ihn im kulturellen Wandel der Globalisierung begründet, die Gewinner und Verlierer hervorgebracht hat. Besonders Menschen, die sich als Verlierer erleben, empfinden bestimmte Themen, allen voran Migration, als tabuisiert. Sie befürchten, abgestempelt zu werden, wenn sie ihre Sorgen äußern, und ziehen sich deshalb zurück. Dabei seien Sorgen, wie der vor Arbeitsplatzverlust oder weiterem Druck am Wohnungsmarkt nachvollziehbar.

Auch politische Einstellungen prägen das Freiheitsempfinden. Grüne‑Wähler fühlen sich sehr frei, rechte Wähler sehr unfrei. Konservative wiederum erleben eine linksliberale Dominanz in Medien und Universitäten. Für Traunmüller zeigt das, dass Meinungsfreiheit nicht nur ein juristisches, sondern ein kulturelles Gleichheitsversprechen ist: Alle müssen das Gefühl haben, gehört werden zu können.

Er stellt einen gesellschaftlichen Backlash fest, der die objektive Meinungsfreiheit schrittweise verengt. Keine Partei sei hier Hüterin der Freiheit, weder die SPD, die stärker regulieren will, noch die AfD, die zwar laut über Einschränkungen klagt, aber selbst enge Meinungsräume schafft. Vor allem die Pandemie habe diesen Trend verstärkt, indem sie Lagerbildung und Konformismus befeuert habe: „Innerhalb der Gruppen bildete sich starker Konformismus heraus.“. Eine Verengung des Meinungskorridors sei aber bereits seit den 80ern festzustellen.

Deutschland stehe im internationalen Vergleich zwar gut da, doch die Entwicklung sei ambivalent: „Wir sind nicht die ‚DDR 2.0‘, es ist aber auch nicht alles paletti.“ Das Land werde „grauer“, und genau diese Grautöne müsse man ernst nehmen, weil Demokratie auf gelebter Meinungsfreiheit beruht. Wenn Menschen sich nicht frei fühlen, ist das demokratisch gefährlich: „Fühlen sie sich in diesen Freiheiten eingeschränkt, ist das Gift für eine Demokratie.“

Traunmüllers spricht sich abschließend für mehr Mut zu Streit aus. Meinungsfreiheit sei ein Muskel, den man trainieren müsse. Wer ausspricht, was er wirklich denkt, stärke damit nicht nur sich selbst, sondern auch die demokratische Kultur.

Disclaimer: Zusammenfassung KI unterstützt mit M365 Copilot erstellt. Finale Überprüfung, Korrektur und Erweiterungen erfolgten durch den Autor selbst.

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Man kann ja nicht verordnen, dass man sich rassistisches oder rechtsautoritäres Geschwurbel immer wieder anhören muss.

Die Grenze des Sagbaren hat sich verschoben. Vieles, was sich früher aus Anstandsgründen zu sagen verbot, wird heute offen ausgesprochen. Und die Schamlosen bekommen sogar Applaus dafür.

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Du bist der einzige, der in diesem Thread wiederholt Meinungsfreiheit auf eine Verbindung mit Rechtspopulismus reduziert und das dann kritisiert. Es wurde wiederholt dargelegt, warum Meinungsfreiheit in Deutschland eben kein Thema ist, dass nur für verkappte Rassisten Relevanz hat und dass es auch in anderen Debatten und von anderen politischen Richtungen aus Probleme gibt.

Edit: Falls du das anders siehst, steht es dir frei zu argumentieren, wieso die oben in Beitrag 4 und Beitrag 7 genannten Paragraphen und Aspekte ausschließlich für Rechte und Rassisten relevant sind.

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Die Spiegel+-Titelstory weist genau darauf hin, dass es diese Themen sind, wegen derer sich die Leute nicht äußern wollen - aus Angst vor sozialen Reaktionen.

Alles andere ist peanuts.

Einfach den Majestätsbeleidigungsparagraphen abschaffen und für alle die gleichen Spielregeln.

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