Mein Justizpostfach mit eID (Digitalisierung)

„Mein Justizpostfach“ zur Kommunikation mit der Justiz ist seit Oktober im Pilotbetrieb freigeschaltet und hat noch die unschöne Kinderkrankheit, dass man nicht über eingehende Nachrichten informiert wird, so dass man sich proaktiv einloggen muss, um nachzuschauen. Für den elektronischen Rechtsverkehr an sich eine schöne Sache und vor allem kostenfrei, i. Ggs. zu den bisherigen Lösungen.

Zu Anfang gab es aber gleich ein „Datenleck“, Nutzerdaten mit Privatadresse hätten eingesehen werden können, ob sie es wurden, sei nicht bekannt (Datenleck: „Mein Justizpostfach“ gewährt Dritten Datenzugriff – netzpolitik.org).

Privatadressen der dort registrierten können sowohl von Gerichten als auch von Anwälten eingesehen werden, eine Änderung der Adresse (auch bei beruflicher Nutzung wie z. B. bei Sachverständigen oder Betreuern) ist nicht möglich.

Fragen:

  1. Wann wird es eine Benachrichtigung über eingegangene Nachrichten geben und warum gibt es sie bisher nicht? Über die BundID wurde ich immerhin über das „Datenleck“ benachrichtigt.
  2. Wie sicher sind ausgetauschte Nachrichten? Ich bin sicher identifiziert, aber ansonsten gibt es Kritik, dass die Verschlüsselung verbesserungsfähig sei.

Zum 13.10.2023 ist das Portal „Mein Justizpostfach“ online gegangen. Dieser Dienst nutzt die BUND-ID und die eID Funktion des Personalausweises. Er dient als „beA“ für Privatpersonen und ermöglicht es damit allen Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich digital formwirksam mit Behörden und Gerichten zu kommunizieren.

Angesichts des Themas in der letzten Folge LdN 355 wäre dies eine wahrlich sinnvolle Ergänzung zur eID.

Weitere Infos: Mein Justizpostfach – Gastbeitrag von RiLG Christoph Deubner – Der elektronische Rechtsverkehr

https://ebo.bund.de/#/

Aktueller / neuer Use-Case für die eID:

Im Oktober wurde die Web-App „Mein Justizpostfach“ (https://mein-justizpostfach.bund.de/) freigeschaltet. Mit eID (via BundID) kann man sich dafür registrieren und fortan elektronisch mit Gerichten, Behörden, Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Steuerberater:innen kommunizieren.

Nennt sich elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und ist das Pendant zu EGVP/beA/beN/beSt.

Die eID funktioniert hier wie die Signaturkarte für Berufsträger:innen, man kann also ein einfaches PDF „schriftformersetzend“ an den Gegenpart schicken und so z.B. Klage erheben.

Ob der Rückkanal auch schon funktioniert weiß ich nicht, bisher kam die Antwort vom Gericht noch per Post :smiling_face_with_tear:

Ist es auch möglich auf diese Art als Schöffin/Schöffe vom Gericht über bevorstehende Termine informiert zu werden?

Grundsätzlich sollte das funktionieren, ob es die Gerichte auch machen, weiß ich nicht. Sich regelmäßig einzuloggen, um nachzusehen, ob etwas im Postfach ist, ist schon etwas nervig - da verlässt sich das Gericht wahrscheinlich eher auf den echten Briefkasten.
Um den Zugang zu eröffnen, kann man dem Gericht eine erste Nachricht senden, dann könnte geantwortet werden… Siehe Link (auch oben): Mein Justizpostfach – Gastbeitrag von RiLG Christoph Deubner – Der elektronische Rechtsverkehr

Danke für die Info.