Die Frage ist halt, ob man im Zeitalter der hybriden Kriegsführung permanent nur in der Defensive sein will oder ob man auch Abschreckung dadurch erreichen kann, glaubhaft zu machen, mit gleichen Mitteln zurück zu schlagen.
Machen wir uns nichts vor - die Sprengstoffdrohnen in Leipzig waren mit ziemlicher Sicherheit russischen Ursprungs, ebenso die Bomben in den DHL-Fliegern. Wir werden es wohl nie gerichtsfest beweisen können, aber eigentlich wissen wir es (und sollen es auch wissen!). Das ist exakt wie hybride Kriegsführung funktioniert. So lange Russland sich darauf verlassen kann, dass wir nicht zurückschlagen, hat es keinen Grund, damit aufzuhören.
Was natürlich zu erheblichen Restrisiken führt. Vor allem könnten Terroristen und andere Interessengruppen (z.B. die Nordstream-Sprenger) ihrerseits über Anschläge, die man Russland anlastet, Gegenschläge auslösen, die zu einer gegenseitigen Eskalation führen können.
Aber ohne Restrisiko ist eben nichts.
Grundsätzlich halte ich es für wichtig, nicht grundsätzlich auf die Möglichkeit der Gegenwehr zu verzichten. Ob man es auch wirklich tun will, ist dann immer eine andere Frage. Aber durch eine entsprechende Gesetzeslage zumindest klar gegenüber Aggressoren wie Russland zu kommunizieren, dass sie mit dem Feuer spielen und es jederzeit auch einen Gegenschlag geben kann, halte ich schon für wichtig und richitg.
Zweifelsohne. Es geht eher um den Willen, als um das Können. Das ist ja das Problem mit der hybriden Kriegsführung und auch mit dem Terrorismus (beides liegt m.E. übrigens ziemlich nah beieinander): Es ist kein Hexenwerk, sondern eigentlich ziemlich simpel. Aber die Qualität der Deniability hängt eben davon ab, wie viel Kontrollmechanismen man einbaut. Wenn wir zwecks interner Kontrolle alles dokumentieren müssen besteht natürlich immer die Gefahr, dass die Dokumente in die falschen Hände geraten. Ohne hinreichende Kontrolle besteht hingegen die Gefahr, dass sich die Geheimdienste verselbständigen. Beides ist ziemlich problematisch. Aber die demonstrative Wehrlosigkeit im Sinne eines Verzichts ist genau so problematisch.
Die Lösung lautet daher wohl recht klar, hybride Angriffe nur durchzuführen, wenn wir sie klar für gerechtfertigt halten, also reaktiv, nie proaktiv. Selbst wenn wir dann „überführt“ werden, weil die Dokumentierungen in die falschen Hände geraten, können wir dann zumindest klar begründen, warum wir diese Aktionen durchgeführt haben. Dann würde z.B. Russland sich natürlich immer noch als Opfer gerieren, weil es seine auslösende Tat abstreiten würde, aber damit können wir leben. Das ist wohl der sinnvollste Mittelweg.
Erfordert natürlich den politischen Willen, solche „reaktiven oder proaktiven“ auch konsequent durchzuziehen, und solche Konsequenzen wie eine Reaktion Russlands als „Opfer“ auszuhalten.
Wie gesagt, dass Russland sich als Opfer geriert, sollte uns egal sein. Es gibt genug Akte russischer hybrider Kriegsführung, die sehr, sehr eindeutig auf Russland zurückzuführen sind, bei denen auch jedes Gericht klar Russland als Drahtzieher bestätigen würde. Z.B. die Giftangriffe auf Skripal und co., aber auch die Desinformationskampagnen, die man teilweise direkt bis zum Kreml zurückverfolgen konnte.
Russland ist es auch egal, wenn wir uns deshalb echauffieren und als Opfer darstellen (was wir ja tatsächlich sind). Warum zur Hölle sollte es uns kehren, wenn Russland das Gleiche tut?
Extrem bedenklich. Der autoritäre Staatsumbau nimmt an Fahrt zu.
Viel Spaß dann damit, insbesondere wenn irgendwann demnächst die AfD an die Macht kommt. Wie kann man nur so dumm sein…
Wirksame Kontrolle und drakonische Strafen bei Missbrauch wären aus meiner Sicht die Voraussetzungen. Beides ist nicht im Ansatz gegeben. Da schaffen wir uns einen Kampfhund an, erziehen ihn nicht, verzichten auf ne Leine und einen hinreichend hohen Gartenzaun und hoffen, dass er nicht die Falschen beißen wird.
Spoiler: Das wird nicht funktionieren. Am Ende läuft es so, wie bei der Präventivhaft: Geschaffen für die ganz schlimmen Gefährder, aber am Ende sitzen Klimaschutz-Aktivisten im Knast.
Was Russland angeht: Für jeden Angriff ohne große Aufregung zusätzliche Ukraine-Hilfen (hat da jemand „Taurus“ geflüstert?) raushauen. Es gibt da diese superleisen top-modernen U-Boote, die würden prima unter einer ukrainischen Fahne ins Schwarze Meer passen oder wir spitzen Sanktionen nochmal deutlich an. Da hätten wir reichlich Möglichkeiten, uns sehr adäquat zu revanchieren, ganz ohne unkontollierbare Geheimdienste.
Mehr Befugnisse? Da bin ich voll und ganz bei @Daniel_K . Aber dann auch effektive Kontrolle und wirksame Konsequenzen, wenn die, natürlich klar zu formulierenden Regeln, gebrochen werden. Bei der Formulierung der Regeln über die Befugnisse müssen die Parlamentarier mutige Entscheidung treffen - diese Regeln sind ein ganz gewichtiger Teil der Abschreckung gegen hybride Kriegsführung und Terrorismus. Ganz genauso wichtig sind auch die Formulierungen der Regeln über die Grenzen der Befugnis. Keine Leichte Aufgabe. Dobrint hat jedenfalls darin versagt.
Heute ist es gegen ausländische Mächte gerichtet, morgen dann schon gegen Jemand ganz anderen. Geheimdienste lassen sich umso schwerer kontrollieren, je mehr Rechte sie bekommen. Die Vertuschungsgefahr wächst einfach, das hat man ja auch schon bis heute immer wieder erlebt.
Es gab gute Gründe, weswegen Geheimdienste im Nachkriegsdeutschland diese Rechte nicht bekommen haben. Sollen sie doch lieber die Zusammenarbeit mit den Polizeidienstbehörden verbessern.
Brauchen wir in der aktuellen Weltlage und angesichts der doch recht konkreten Bedrohungen mehr aktives Agieren von Seiten unserer Sicherheitsbehörden?
Ich höre hier bislang raus, das sowas eher befürwortet wird.
Wie das genau ausgestaltet wird, ist das eine.
Wie es kontrolliert wird, das andere.
Was als Bedrohung (von innen oder außen) definiert wird, entscheidet wesentlich ja die jeweils gewählte Regierung.
Wie unabhängig die Kontrollgremien dann, je nach Regierenden Parteien, dann sind, ist eine andere Frage.
Die Erweiterung der Befugnisse muss sehr sauber geregelt sein, ohne allerdings diese Befugnisse durch überregulation wieder obsolet zu machen.
Diese Darstellung ist angesichts der massiven Ausweitung von Befugnissen viel zu unterkomplex. Auf 700(!) Seiten werden in diesem Gesetzesentwurf die deutschen Nachrichtendienste zu „richtigen“ Geheimdiensten umgebaut und Befugnisse im In- und Ausland massiv ausgeweitet. Insbesondere die Trennung in Deutschland zwischen der Polizei als Exekutive und den Nachrichtendiensten als Sammler von Informationen (eine Lehre aus Geheimpolizeien wie Gestapo und Stasi) wird angegriffen:
Es soll ermöglicht werden, dass automatisiert Daten zwischen Polizei und Geheimdiensten ausgetauscht werden können. Der Verfassungsschutz darf im Inland in Wohnungen einbrechen, zB um diese zu verwanzen und soll dies nicht mehr gegenüber Gerichten offen legen müssen Der BND darf de facto den gesamten durch den Internet-Knotenpunkt Frankfurt fließenden Internet-Traffic abhören und auswerten. Außerdem sollen BND und Verfassungsschutz Hacks durchführen, Geräte manipulieren und manipulierte Daten und Informationen verbreiten dürfen. Das BSI soll Softwareschwachstellen nicht mehr kommunizieren und an die Hersteller übermitteln, sondern proaktiv an die Geheimdienste übergeben. Dazu kommen erweiterte Befugnisse im Bereich KI und Überwachung, Speicherung und Auswertung biometrischer Merkmale.
Gleichzeitig werden Kontrollgremien abgebaut (G10-Kommision) oder geschwächt (Bundesdatenschutzbeauftragte). Transparenz und Informationsrechte werden außerdem weiter eingeschränkt.
Der Verfassungsschutz darf etwas, das keiner anderen Behörde in dieser Republik erlaubt ist. Er darf die eigenen Bürger ausspionieren und in Akten speichern, selbst wenn diese nichts Verbotenes getan haben; selbst wenn sie gegen kein Gesetz verstoßen haben. […] Nur in der Bundesrepublik gibt es Inlandsagenten, die – unter der Überschrift „Wehret den Anfängen“ – auch legale Gruppen ausspähen und unterwandern dürfen […] Wenn der deutsche Verfassungsschutz sich – auch – mit legaler politischer Opposition befassen möchte, als einziger in Europa, dann ist es kein Versehen, sondern verfassungsrechtlich unbedingt geboten, dass dieser Dienst nicht auch noch mit Gewalt oder exekutivem Zwang daherkommt.