Mahnfalle Bahncard

Hallo Zusammen,

ich möchte hier mal schildern, was mir eben bei der DB widerfahren ist. Ich bekam heute Post von einem Inkasso-Unternehmen mit einer Forderung für die Bahncard plus die Inkassogebühren. Die Inkassogebühr betrug etwa 50% der Kosten der Bahncard, insgesamt nun über 90 €.

Mahnungen und eine Rechnung sind bei mir nicht eingegangen. Deshalb dachte ich zunächst es handele sich um einen Betrugsversuch. Ein Anruf bei der DB ergab, daß das seine Richtigkeit habe, Rechnung und Mahnungen seien an meine Emailadresse versendet worden. Ich müsse das nun mit dem Inkassounternehmen klären.

Dort erhielt ich die Auskunft, daß bei Serienbeauftragungen (ungekündigt verlängert sich die Bahncard automatisch) gesetzlich keine Rechnungs- und Mahnpflicht bestehe. Der Kunde muss seine Zahlungspflichten selber im Auge behalten.

Ich habe das nicht weiter überprüft um mich nicht noch mehr zu ärgern und um nicht noch mehr Zeit mit diesem Vorgang zu verschwenden und habe den Mahnbetrag nun an das Inkassounternehmen überwiesen. Insofern ist der Fall für mich nun erledigt. Allerdings werde ich nun die Bahncard sofort kündigen um im nächsten Jahr nicht wieder in diese Falle zu tappen.

Was mich sehr ärgert ist, daß ich der DB nun neben den Kosten auch noch unnötigerweise einen negativen Schufa-Eintrag zu verdanken habe.

Meine Motivation, die Bahn zu nutzen sinkt damit weiter.

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Ist denn ein Hinweis auf einen Schufa-Eintrag erfolgt? Es darf nicht ohne Weiteres ein Eintrag dort erfolgen.

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Die Deutsche Bahn und Riverty sind ein sehr spezielles Thema, das ich mir tatsächlich auch für die LdN wünschen würde, weil hier wirklich massiv etwas im Argen liegt.

Wenn man nach deinem Sachverhalt im Internet sucht finden sich zahlreiche ähnliche Fälle - es ist gängige Praxis der Bahn, so zu verfahren, weil es leider nie zu höchstrichterlichen Urteilen kommt, die Riverty in die Schranken weisen würden. Statt dessen verliert Riverty und die Bahn ständig Gerichtsprozesse (bzw. erhebt, wenn zu viel Widerstand kommt, einfach keine Klage), versucht aber mit dem Druckmittel des Inkassos stets erst mal über Monate hinweg mit einem regelrechten Terror, diese Forderungen einzutreiben - selbst wenn offensichtlich ist, dass die Forderungen fragwürdig sind.

Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung zum konkreten Fall geben. Einen negativen Schufa-Eintrag bekommst du aber nur, wenn du der Forderung nicht widersprichst. So lange du der Forderung widersprichst darf diese Sache nicht der Schufa gemeldet werden, weil es keine „offene Forderung“ ist, sondern eine „bestrittene Forderung“.

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Außerdem hätte doch 4 Wochen vorher auf einen möglichen Schufa-Eintrag hingewiesen werden müssen. Bei „per Mail“ ist die Zustellung vor Gericht immer fraglich.
Aber alles in Allem ein sehr fragwürdiges Verhalten der Bahn.

Weil es zum Thema passt schildere ich gerne meinen letzten Konflikt mit der Bahn / Riverty, einfach um zu zeigen, dass da System hinter steckt:

Vor zwei Jahren wurde das Deutschland-Semesterticket in NRW auf Wunsch der Bahn / Verkehrsbetriebe vollständig digitalisiert, ein Ausdruck des Tickets war damit ausdrücklich ausgeschlossen. Eines Tages war ich auf dem Rückweg von der Uni und die Uni-Eigene App wollte sich partout nicht öffnen, ich gehe von einem Server-Problem aus. Da ich raus musste und der Kontrolleur meinen Ausweis verlangte, habe ich ihn gegeben. Dann kam natürlich erstmal die Forderung des erhöhten Beförderungsentgelts. Ich bin binnen zwei Wochen mit meinem Semesterticket zum DB Service-Schalter am Essener Hauptbahnhof und zeige es vor, bekomme dann die Aufforderungen, eine Service-Gebühr von 7 Euro zu zahlen. Die Mitarbeiterin am Schalter war nett, sagte aber auf meinen Einwand, dass ich nicht denke, dass ich eine Service-Gebühr zahlen muss, weil der Fehler mMn nicht in meiner Verantwortungssphäre liegt, dass sie das nicht entscheiden dürfe und ich das über das Forderungsportal der Bahn machen müsse.

Gesagt, getan. Statt die 7 Euro über das Forderungsportal der Bahn zu überweisen, habe ich eine Anfrage geschickt und erklärt, warum ich nicht der Meinung bin, dass ich hier verpflichtet bin, eine Service-Gebühr zu zahlen. Dann passierte zwei Wochen nichts - und dann kam per Post die Aufforderung, 67 Euro zu zahlen (60 Euro plus Service-Gebühr), weil ich die Service-Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt habe.

Kurzum: Die Bahn nutzt die Forderung der 60 Euro für’s Schwarzfahren als Druckmittel gegen Leute, die über die Service-Gebühr diskutieren. Nach dem Motto: Wenn die Service-Gebühr binnen 14 Tagen nicht bezahlt wird, werden automatisch wieder die 60 Euro fällig.

Das habe ich mir natürlich nicht gefallen lassen. Ich habe den Fall klar erklärt und geäußert, dass ich diese Forderung klar und endgültig bestreite - und habe die Bahn klar auf den Rechtsweg verwiesen. In dieser Situation ist eigentlich klar, dass das Einschalten eines Inkasso-Unternehmens sinnlos ist - eben weil die Forderung bestritten ist und nur ein Gericht entscheiden kann, ob die Forderung besteht oder nicht.

Aber natürlich kamen dann doch über Monate hinweg jeden Monat neue Forderungen von Riverty, mit immer weiter wachsenden Inkassogebühren. Ich habe erst einige Male auch Riverty die Lage in sehr langen Schreiben ausführlich erklärt und auch Riverty auf den Rechtsweg verwiesen - was antwortet Riverty? „Nach Prüfung ihres Anliegens kommen wir zu dem Ergebnis, dass unsere Forderung bestand hat, zahlen Sie daher…“. Und meine Antwort natürlich sinngemäß: „Eure Prüfung ist irrelevant, ihr habt nicht das Recht, über den Bestand dieser Forderung einseitig zu entscheiden, das hat gerichtlich zu erfolgen, deshalb habe ich euch auf den Rechtsweg verwiesen.“

Also kamen jeden Monat weitere Inkassoforderungen per E-Mail rein. Irgendwann habe ich die E-Mail-Adresse (db@riverty.com) blockiert und eine automatische Antwort eingestellt: „Der Rechtsweg steht ihnen offen“. Deutlicher konnte ich keine Aufforderung senden, dass ich nicht mehr über diesen Fall diskutieren werde. Wenige Wochen später kam dann die Inkasso-Forderung per Brief.

Daraufhin habe ich Riverty noch eine letzte Mail geschrieben, mit einer strafbewährten Unterlassungsverfügung im Anhang. Darin habe ich Riverty klar darauf hingewiesen, dass über diese Forderung einzig und alleine die Gerichte zu entscheiden haben und noch exakt einen weiteren Brief von Riverty öffnen werden - und sollte sich in diesem nicht die unterschriebene Unterlassungserklärung befinden, ich die Unterlassungsverfügung gerichtlich durchsetzen werde - ich also ausdrücklich nicht über die Forderung selbst klagen werde (das Klagerisiko darf die Bahn gerne behalten…), sondern einzig über die Praxis der ständigen Anmahnung von klar und endgültig bestrittenen Forderungen.

Das war vor drei Monaten. Ich bin sehr gespannt, ob da noch etwas kommt, sehe der Sache aber sehr gelassen entgegen (ich würde mich freuen, wenn die Bahn hier klage erhebt, wird sie aber leider nicht machen, weil sie weiß, dass es aussichtslos wäre…). Das Verhalten von Bahn und Riverty ist hier exakt das gleiche Verhalten der typischen Abmahn-Kanzleien, die auch aussichtslose Abmahnungen mit dutzenden Drohschreiben immer und immer wieder einfordern, einfach, weil leider zu viele Leute diese Abmahnungen irgendwann bezahlen, um den Stress loszuwerden.

Und das ist letztlich der Themenwunsch für die LdN: Diese Praktiken müssen unterbunden werden. Es sollte ein klares Verbot geben, einmal klar und endgültig bestrittene Forderungen weiter außergerichtlich einzufordern, weil damit konsequent und systematisch unberechtigte Forderungen durch schlichten Druck der größer-werdenden Inkassokosten und der scheinbaren Berechtigung und fachlichen Autorität („Der Abmahnanwalt bzw. das Inkassobüro werden es doch wohl wissen…“) eingetrieben werden.

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Einen Hinweis auf einen Schufa-Eintrag habe ich nicht erhalten bisher, auch keine Androhung. Wenn ich passiv bleibe befürchte ich aber, daß es doch eintreten könnte. Deshalb folge ich dem Rat von Daniel_K und werde vorsorglich widersprechen. Vielen Dank dafür.

Zur Klarstellung:

Ob nicht zahlen und einfach nur widersprechen der richtige Weg ist hängt vom individuellen Fall ab. In meinem Fall war es m.M.n. der richtige Weg, ob es in deinem Fall der richtige Weg ist hängt von vielen Faktoren ab, die nur in einer rechtlichen Beratung geklärt werden können.

Wenn die Bahncard z.B. nicht gekündigt wurde und daher zumindest die Forderung dafür unbestritten ist, wäre es ein Fehler, nicht zumindest die Hauptforderung (also die Bahncard) zu bezahlen. Ob die Inkassogebühren ohne vorherige Mahnung (bzw. nachgewiesenen Zugang einer Mahnung) hingegen angemessen sind, darüber kann man vortrefflich streiten, aber das kommt wie gesagt auf den Einzelfall an.

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Hut ab vor diesem Engagement. Leider werden viele Menschen diesen Weg nicht gehen, da sie die Mühe scheuen, und lieber zahlen. Aber so wird das System natürlich weiterhin Bestand haben.

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Es gibt ja nicht nur die Schufa. Roberto (ehemals Avarto) betreiben ihre eigene Bonitätsauskunft. Wie bei der Schufa kannst du dort aber kostenfrei Einsicht nehmen.

Avarto hat 2005 Infoscore (als damals dritte große Auskunft neben der Schufa und Creditreform) aufgekauft, Heute heißt dieses Konstrukt… trommelwirbel… Riverty!

Creditreform hat ihre Wirtschaftsauskunftei (Boniversium) wiederum an die irische Experian verkauft, die ihrerseits wieder einen Mehrheitsanteil an Avarto und damit Riverty hält. Kurzum: Das ist mittlerweile alles der gleiche Mist.

Die Mehrheit der Anteile der Schufa werden hingegen von Sparkassen (27,2%) und Volksbanken (26,4%) gehalten. Wenig überraschend daher, dass alles, was über Sparkassen und Volksbanken läuft generell über die Schufa abgewickelt wird. Die Schufa hält u.a. 25,1% der Anteile der Bad Homburger Inkasso, also auch hier haben wir das Problem, dass eine Auskunftei auch zugleich erheblich an einer Inkassofirma beteiligt ist.

In beiden Fällen gilt aber, dass auch in internen Prozessen bestrittene Forderungen nicht im Scoring berücksichtigt werden dürfen. Der Grund ist ebenso einfach wie einleuchtend: Endgültig und ernsthaft bestrittene Forderungen sind bis zur gerichtlichen Klärung keine (über)fälligen Forderungen im Verzug, genau das ist aber notwendig, um sie für ein Scoring zu berücksichtigen. Daher: Weil die Forderungen bestritten sind steht ja noch gar nicht fest, ob sie überhaupt bestehen, genau darüber muss ein Gericht erst urteilen.

Natürlich gab es bekannte Fälle, in denen Daten nachweislich von verbundenen Inkassodiensten an die Aufkunfteien geflossen sind. Aus Sicht der Firmen ist das einfach zu verlockend, weshalb auch immer wieder die Forderung aufkommt, es zu verbieten, dass Auskunfteien und Inkassobüros Teil des gleichen Unternehmens sein dürfen. Das wäre meines Erachtens auch ein sinnvoller Schritt.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Forderung wurde nicht bestritten sondern samt Mahngebühr bezahlt. Da sollte man schon mal eine Auskunft einholen und zwar nicht nur bei der Schufa.

Daniel kann das aber auch machen, weil er sehr rechtssicher ist. Mir würde nach ein paar Briefen schon bange werden, ob ich gerade einen großen Fehler mache. Chapeau an Daniel.

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