Letzter Ausweg Bundesverfassungsgericht - neue Klimaklage(n)

Im Mai hatte die Deutsche Umwelthilfe einen Vollstreckungsantrag zum rechtskräftigem Klima-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht:

Nun bereitet sie eine neue ‚Klimaklage‘ vor:

Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen zu wollen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Nachrichtenagentur dpa: »Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.«

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Schon länger hängt die Verfassungsbeschwerde von Germanwatch, Greenpeace & Co. in der Warteschleife:

Die Fragen, die sich mir immer wieder stellen, sind:

Kalkuliert die Bundesregierung die Verzögerungen bewusst mit ein?

Wie kann eine Rechtsdurchsetzung sichergestellt werden?

Lassen sich verschiedene Verfahren beschleunigen bzw. bündeln?

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Wenn man die Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung als Blueprint nimmt, dann sicherlich. Immer wenn etwas verfassungswidrig entschieden wurde kam es leicht veränbdert wieder zurück, musste dann wieder neu um BVfG verhandelt werden, wurde wieder gekippt, ad infinitum bis heute.
Ich sehe keinen Grund, wieso die Regierenden hier anders handeln. Man ist halt nur noch sehr am Anfang der endlosen Schleife.

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Die gleiche Strategie haben Söder und Dobrinth ja damals auch bei den Grenzkontrollen angekündigt. Nach dem Motto: Wenn die von Gerichten als Illegal erkannt werden ändern wir minimale Details (die nichts am Gesamtbild ändern), damit die Gerichte sich wieder neu damit befassen müssen, und haben wieder ein paar Jahre Ruhe.

Leider finde ich das entsprechende (sehr entlarvende!) Zitat nicht mehr, aber das war das eine Mal, als ranghohe Politiker dieses Vorgehen öffentlich zugegeben haben. Es scheint daher leider tatsächlich eine übliche Strategie der Politik zu sein, um Fortschritt zu verzögern.

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Hier noch das Gutachten der KlimaUnion:

Der Begriff der Erhaltung wird als grundsätzliches Verschlechterungsverbot, das im Sinne eines ökologischen Bestandsschutzes wirkt, interpretiert.

Auch heißt es, das BVerfG zitierend, „der Gesetzgeber [habe] das Untermaßverbot zu beachten“.

Inzwischen stellt sich allerdings gar die Frage, ob das Gesetzespaket nicht sogar eine Verschlechterung gegenüber dem Referent:innenentwurf darstellt:

Der Auflistung aus dem Umweltministerium zum Trotz betrachtet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) die Kabinettsbeschlüsse zu EEG und Netzpaket sogar als eine Verschlechterung gegenüber den ohnehin kritisch bewerteten Referentenentwürfen. Das stellte der BEE letzte Woche klar.

Die Erneuerbaren-Branche bewegt natürlich, was sich gegen die Gesetzentwürfe noch tun ließe. Hoffnung kommt da zum einen von der rechtlichen Seite.

https://klimareporter.de/strom/abschied-von-der-zwangsverabschiedung

Ein kleiner Vorgeschmack:

Bei Kaub entscheidet sich, welche Schiffe auf dem Rhein noch fahren und wie viel sie laden können.

Und derzeit steht das Wasser so tief wie nie. Am Montagabend sank der Pegel erstmals auf 24 Zentimeter. Der Tiefstwert aus dem Dürresommer 2018 ist damit unterschritten. Es fahren zwar weiter Schiffe an Kaub vorbei, denn der Pegel misst nur die Wasserhöhe an einer Stelle, in der Fahrrinne ist der Rhein tiefer. Aber schon jetzt müssen Schiffe ihre Ladung reduzieren, um weniger Tiefgang zu haben – und nicht auf Grund zu laufen. Die Folgen für die Wirtschaft sind schwerwiegend: Der Rhein ist mit Abstand die wichtigste deutsche Wasserstraße, rund 80 Prozent der in Deutschland verschifften Güter sind hier unterwegs.

Deutschland erlebt erneut eine Niedrigwasserkrise – schlimmer als in den Hitzesommern 2018 und 2022. Und noch etwas zeigen Daten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die die ZEIT ausgewertet hat: Normalerweise werden die niedrigen Pegelstände erst im frühen Herbst zum Problem. Dieses Mal schon im Hochsommer.

Zwar gewittert es immer mal wieder. Doch die Niederschläge reichen nicht aus, um Flüsse und Seen aufzufüllen. Insgesamt habe es dieses Jahr in Deutschland wieder viel zu wenig geregnet, heißt es von der Bundesanstalt für Gewässerkunde.

Hinzu kommt, dass im vergangenen Winter in den Bergen wieder wenig Schnee fiel. Normalerweise leistet das Schmelzwasser einen wichtigen Beitrag dazu, die Gewässer in Deutschland im Frühjahr zu füllen. Doch dieses Jahr waren die Vorräte schnell aufgebraucht. Dass die Gletscher der Alpen wegen des Klimawandels schrumpfen, verschärft die Lage noch mehr.

(Zeit)

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Menschenwürde (Art. 1 GG)?

Infolge der extrem heißen Woche Ende Juni sind in Deutschland nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) deutlich mehr Menschen gestorben als bisher angenommen. Das RKI geht von 9.600 hitzebedingten Sterbefällen zwischen dem 22. und 28. Juni aus.

Insgesamt erhöht sich die geschätzte Zahl der hitzebedingten Sterbefälle in diesem Jahr damit auf 11.900. Das sind mehr Fälle als in jedem einzelnen Gesamtjahr seit 2016.

Die Bundesärztekammer, rund 80 weitere europäische Gesundheitsorganisationen und etliche Umweltverbände fordern von Deutschland und der EU mehr Anstrengungen beim Hitzeschutz. Die Erklärung des Klimanotstands müsse in verbindliche Verpflichtungen übersetzt und extreme Hitze als ernsthafte Gesundheitsgefahr anerkannt werden, heißt es in einer Erklärung der Gesundheitsorganisationen. Die Mediziner verlangen unter anderem, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen klimafest zu machen.

Der BUND, Fridays for Future, Nabu und weitere Gruppen wollten am Donnerstag vor dem Kanzleramt auf das Thema aufmerksam machen. »Wir fordern Bundeskanzler Merz und sein Kabinett dazu auf, einen Hitzegipfel einzuberufen«, teilten die Organisationen mit. Bund, Länder und Kommunen müssten ihre Aktivitäten strategisch aufeinander abstimmen, Zivilgesellschaft und Forschung müssten gehört werden.

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Vielleicht eher gegen die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 (1) GG, da ältere Menschen jetzt schon nicht mehr in Innenstädte gehen können, wenn es zu heiß ist.

Zumal durch Entsiegelung und Begrünung der Innenstädte kurzfristige Maßnahmen gegen Hitzewellen auf dem Tisch liegen. Aber das würde ja Autos aus der Innenstadt verdrängen und außerdem kommt das Wort „grün“ darin vor, also wird ohne Urteil wohl kein Handeln dieser Union zu erwarten sein.

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Die Chancen stehen weiter gut (Spiegel+):

Die Kritik von Juristen war groß, als der Entwurf des neuen Heizungsgesetzes bekannt wurde: Das Regelwerk, mit dem die schwarz-rote Bundesregierung das umstrittene Gebäudeenergiegesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck ablösen wollte, sei wahrscheinlich verfassungswidrig, hieß es selbst aus Reihen der CDU.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte in zwei Gutachten massive Bedenken: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) könnte gegen Grundgesetz und EU-Recht verstoßen. Es wurde daraufhin an mehreren Stellen nachgebessert und am 10. Juli vom Bundestag angenommen.

Haben die Nachbesserungen die rechtlichen Bedenken ausgeräumt? Diese Frage stellten die Grünen nun dem wissenschaftlichen Dienst. Die Antwort: ein klares Nein. Die am Gesetz vorgenommenen Änderungen »wirken sich nicht wesentlich auf die verfassungsrechtliche Bewertung des GModG aus«, heißt es in dem 18-seitigen Dokument, das dem SPIEGEL vorliegt. Die vorherigen Zweifel blieben damit »im Wesentlichen« bestehen.

Die wichtigste Nachbesserung am Gesetzentwurf, den Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) gemeinsam mit SPD-Bauministerin Verena Hubertz vorgelegt hatte, bestand im neu zugefügten Paragrafen 42a. Ihm zufolge muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember ein Gesetz vorlegen, mit dem eine Grüngas- und Grünheizölquote eingeführt wird.

Dies sollte unter anderem Bedenken ausräumen, dass die Lasten im Kampf gegen den Klimaschutz unverhältnismäßig stark jüngeren Generationen aufgebürdet werden. Dies nämlich würde nach Ansicht von Juristen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 widersprechen, mit dem Karlsruhe die Bundesregierung zur »Herstellung von Klimaneutralität« verpflichtete und sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes berief: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.«

Der wissenschaftliche Dienst aber hält die Nachbesserungen an dieser Stelle für unzureichend. Das beginne schon damit, dass der neue Paragraf 42a die Bundesregierung anscheinend zu einer Gesetzesinitiative verpflichten solle – was aber mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung »unvereinbar« wäre. Die Regelung sei daher rechtlich unwirksam und eher eine »unverbindliche Aufforderung« an die Bundesregierung.

Der wissenschaftliche Dienst äußert auch inhaltliche Kritik. Die umstrittene »Biotreppe« des GModG etwa bleibe »grundsätzlich unangetastet«. Sie sieht vor, dass in Heizungen verwendetem Gas und Öl steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe beigemischt werden sollen. Ob diese jemals in den erforderlichen Mengen zur Verfügung stehen, ist jedoch fraglich.

Auch andere Detailänderungen halten die Experten für weitgehend wirkungslos hinsichtlich des künftigen Treibhausgasausstoßes. Ihr Fazit: »Wesentliche Änderungen der künftigen CO₂-Emissionen« seien im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf »nicht zu erwarten«.

Auch die europarechtlichen Zweifel blieben bestehen, etwa was die Erfüllung der Gebäudeenergie- und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie betreffe. Der neue Paragraf 42a allein würde mögliche Bedenken bei der Vereinbarkeit mit EU-Recht »nicht entfallen lassen«, heißt es.

Fast schon süffisant verweisen die Fachleute auf eine weitere Pointe des neuen Gesetzes. Eine der Nachbesserungen verpflichtet Gas- und Ölversorger, ab 2045 – dem Jahr, in dem Deutschland laut Gesetz klimaneutral sein soll – nur noch klimaneutrale Brennstoffe auszuliefern. »Dies dürfte in seiner Wirkung einem rechtlichen (Betriebs-)Verbot fossiler Heizkessel ab 2045 entsprechen«, schreiben die Fachleute. Dabei war es das Hauptziel vor allem von CDU und CSU, das faktische Verbot fossiler Heizungen und den »Zwang zur Wärmepumpe« abzuschaffen.

Dass die Karlsruher Richterinnen und Richter sich mit der Angelegenheit befassen werden, gilt als sicher. Die Deutsche Umwelthilfe etwa hat angekündigt, schon im September [eine Verfassungsklage einzureichen.