Letzte Generation: Widerstandsrecht

Ich frage mich schon länger, warum bei der Bewertung der Aktionen der „Letzten Generation“ nie der Paragraph 4 GG Widerstandsrecht thematisiert wird, besonders vor dem Hintergrund des Urteils des BVG. Da ihr mit juristischer Fachkenntnis an die Sache geht, könnte ihr diese Bewertung vielleicht mal zum Thema machen.

Was meinst du denn? Im Grundgesetz gibt es keine Paragraphen. Und der Art. 4 bezieht sich auf die Religionsfreiheit.

Ich nehme an, er spielt auf den Klassiker an: Art. 20 IV GG.

Selbstverständlich läuft diese Argumentation - wie immer, wenn mit dem Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG argumentiert wird - in’s Leere. Und ich bin immer wieder schockiert, wie oft gerade aus linken Kreisen Art. 20 IV GG als Rechtfertigung herangezogen wird. Den Leuten sollte klar sein, dass Art. 20 IV GG im Rahmen der Notstandsgesetzgebung in’s Grundgesetz eingefügt wurde - gerade gegen diejenigen, die sich nun darauf berufen, gegen die 68er, gegen die APO. Art. 20 IV GG dient dem Schutz des Status Quo, nicht dessen Beseitigung, er ist letztlich hochgradig reaktionär (besser: konter-revolutionär).

Das Widerstandsrecht soll letztlich dazu dienen, Menschen das Recht zu geben, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik mit allen Mitteln zu verteidigen, wenn der Staat selbst - z.B. wegen einer großen Revolution oder einem sonstigen Zusammenbruch der staatlichen Ordnung - nicht mehr in der Lage ist, das Gewaltmonopol auszuüben.

So lange der Staat noch handlungsfähig ist, ist der Anwendungsbereich des Art. 20 IV GG grundsätzlich nicht eröffnet. Das Argument „Der Staat tut nicht genug zum Umweltschutz und verstößt deshalb gegen Art. 20a GG und deshalb haben wir ein Recht zum Widerstand nach Art. 20 IV GG“ ist daher nicht haltbar. Es ist quasi Verfassungs-Wunschdenken.

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In der Tat. Der „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ wird gerne überlesen oder umgedeutet. Gemeint ist der völlige Zusammenbruch des Staates wie er vom GG definiert ist, also eine Demokratie mit Gewaltenteilung die Menschenwürde und Grundrechte schützt. Der Absatz ist letztendlich eine moralische Rechtfertigung im Krisenfall; das Grundgesetz gibt Demokraten hier ideelle Deckung durch die formale „Erlaubnis“ zur Gewaltanwendung gegen einen diktatorisch gewordenen Staat.

Oder einfacher gesagt: Der Startschuss für die Anwendung des Widerstandsrechts wäre sowas wie ein neues Ermächtigungsgesetz (Entmachtung der Legislative). Vorher nicht.

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Danke für die Erläuterung. Den Satz „Leute aus linken Kreisen“ hättest du dir aber spären können. Es war ja die Bitte, das mal zu erklären und was du erläuterst mag an der Stelle ja gemein sein, steht da aber so nicht.

Ich hatte den immer anders verstanden. Als „Beruhigungspille“ im Zuge der Notstandsgesetze. Da es großen Widerstand gegen diese gab, weil die ja missbraucht werden könnten, wurde als Ausgleich dann dieser Artikel eingefügt.

Historisch wurde das tatsächlich so verkauft, aber wie wirkungslos das Widerstandsrecht im Falle eines sich-zur-Diktatur-entwickelten-Staates ist, sollte klar sein. Und es hat sich auch niemand wirklich davon besänftigen lassen. Es war eher ein symbolischer Akt, dessen Bedeutungslosigkeit die Politik sich durchaus bewusst war. Die „Besänftigung“ war auch eher an die Mitte der Gesellschaft als an die APO selbst gerichtet - die APO war sich durchaus bewusst, dass wenn das Widerstandrecht überhaupt jemals zur Anwendung kommt, in der gegenwärtigen Situation der 68er sie selbst am ehesten das Ziel sein wird…

Die Stärke des Widerstandsrechts hängt mit seiner verfassungsrechtlichen Interpretation zusammen - so lange wir eine demokratische Regierung haben, wir das BVerfG alles tun, den dogmatischen Anwendungsbereich des Widerstandsrechts auf Null zu begrenzen, sobald wir tatsächlich eine Diktatur hätten, würde ohnehin das BVerfG entweder direkt beseitigt oder gleichgeschaltet, sodass auch hier kein Anwendungsbereich des Widerstandsrechts eröffnet wäre.

Die juristische Bedeutung des Widerstandsrechts beschränkt sich damit allenfalls auf die Aufarbeitung eines erfolgreichen Widerstandes, also wenn eine Diktatur in Deutschland entstehen würde und das Volk diese im Rahmen des Widerstandsrechts erfolgreich beseitigt. Dann könnte man viele freiheitskämpferische („terroristische“) Taten der Widerstandsbewegung damit rechtfertigen, aber das könnte man, wenn man das möchte, auch ohne das Widerstandsrecht im Grundgesetz…

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Bzgl. der Wirkungslosigkeit stimme ich deinen Ausführungen 100% zu. Aber gerade das spricht ja eigentlich auch nicht dafür, dass es gegen eine mögliche „68er-Diktatur“ gerichtet war, denn da wäre es ja in gleichem Maße wirkungslos gewesen. Ich kaufe daher eher die „Beruhigungspille“ für irgendwelche linksliberalen Intellektuellen.

Dazu habe ich eine weiterführende Frage. Haben wir hier in Deutschland eine demokratische Regierung bzw. einen Rechtsstaat? Im ersten Moment bejahe ich dies. Beim längeren Nachdenken muss ich sagen, dass es ja keine scharfe Grenze zwischen Demokratie und Diktatur gibt. Und es gibt in Deutschland durchaus Argrumente, die gegen eine Demokratie/Rechtsstaatlichkeit sprechen, z. B.:

  • Die gewählte Regierung setzt auch mehrheitlich gewollte Projekte nicht um
    *Schere zwischen Armen und Reichen wird größer (Reichensteuer, Mietpreisbremse, usw.)
    *Bei der Landtagswahl in Thüringen wird ein FDPler zum Ministerpräsident gewählt, statt dem Kandidaten der Linken, trotz 67% (?) der Wählerstimmen hinter sich.
  • Demonstrationen werden ignoriert (Über 1 Mio Menschen auf der Straße bei FFF, trotzdem wird die Angst vor möglichen Gelbwestenprotesten als Argument gegen Klimamaßnahmen angeführt)
  • Urteile des BVerfG werden umgangen bis ignoriert
  • BND Gesetz ist Verfassungswidrig => Wird einfach nochmal fast identisch beschlossen
  • Verkleinerung des Bundestages ist seit Jahren überfällig
  • Klimaschutz wir für unzureichend erklärt => Programm der Ampel ist immer noch nicht ausreichend
  • Ein Herr Söder ignoriert die gerichtlich beschlossene Umsetzung eines Dieselfahrverbotes in Bayern

Man könnte somit also durchaus argumentieren, dass die Demokratie in Deutschland bereits gefährdet ist und Nichtstun den Status quo gefährdet. Geht aber auch über das ursprüngliche Thema hinaus.

Das Widerstandsrecht hat keine praktische rechtliche Wirkung, sondern ist eine rein philosophische Grundlage. Wer im Widerstand gegen einen diktatorisch gewordenen Staat kämpft, kann sich als moralische Stütze auf das Grundgesetz berufen. Das ist nicht egal, denn es ist in der Regel leichter, für etwas zu kämpfen als gegen etwas. Also einen klaren Bezugspunkt zu haben hilft.

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Global betrachtet sind die Übergänge zwischen demokratischen und autoritären Systemen sicherlich eher fließend. Aber für Deutschland finde ich das schon ziemlich weit hergeholt. Wer wirklich denkt, dass Deutschland sich einer „Diktatur“ nähere, soll mal bitte 5 Minuten drüber nachdenken, was beispielsweise die Folgen einer grundsätzlichen Kritik der Regierungspolitik in Deutschland, Russland, China und der Türkei jeweils sind.
Die Beispiele, die du anführst, fallen zudem in sehr unterschiedliche Kategorien:

  • einzelne politische Entscheidungen, die angeblich dem Willen einer Mehrheit widersprechen. Aber es gibt nun mal kein imperatives Mandat, das heißt: einmal gewählte Abgeordnete dürfen frei entscheiden, wen sie in ein Amt wählen und wie sie abstimmen. Das mag man kritisieren, aber es ist genau so in den Verfassungen des Bundes und der Länder festgelegt.
  • politische Entscheidungen, die nicht im Einklang mit der geltenden Rechtssprechung sind: Das gibt es in Einzelfällen in der Tat immer wieder. Aber grundsätzlich werden politische Entscheidungen nach entsprechenden Gerichtsurteilen korrigiert. Ob man dann mit der konkreten Ausgestaltung persönlich zufrieden ist oder nicht, ist wiederum eine andere Frage. Aber es gibt keine relevante Infragestellung dieser Gewaltenteilung. Allenfalls könnte man kritisieren, dass Gerichte teilweise zu unkritisch gegenüber der Politik sind, was aber ja wiederum auch öffentlich diskutiert wird (etwa bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Coronafragen). Welches Urteil des BVerfG wird denn „ignoriert“? und von wem?

Der einzige Punkt, wo ich Dir tendenziell Recht geben würde sind Volksabstimmungen. So gab es z. B. im Herbst 2021 in Berlin eine klare Mehrheit für die Enteignung großer Immobilienkonzerne. Seitdem versucht die Regierung das auszusitzen und sagt zum Teil offen, dass sie eine Umsetzung dieser Mehrheitsentscheidung verhindern will. Das wirft natürlich die Frage auf, ob solche Abstimmungen wirklich „ernst gemeint“ sind, zumindest wenn es nicht nur um Radwege geht, sondern auch mal um Fragen, die finanzielle Interessen einer mächtigen Wirtschaftslobby berühren. Aber daraus abzuleiten, dass es eigentlich keine Demokratie mehr gibt ist aus meiner Sicht wie gesagt übertrieben.

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Selbstverständlich gibt es zwischen dem Absolut-Ideal der Demokratie und dem Absolut-Ideal der Diktatur eine große Grauzone. Eine absolute Ideal-Demokratie gibt es auf diesem Planeten nicht und wird es vermutlich auch nie geben.

Der Demokratieindex hat relativ gute Punkte ermittelt, anhand der die Qualität einer Demokratie bestimmt werden kann. Und nach diesem ist Deutschland, zu Recht, eine vollständige Demokratie (Platz 14 weltweit), wobei nur die skandinavischen Länder noch deutlich besser abschneiden. Die USA sind demnach übrigens - die Schwächen des US-Wahlsystems wurde hier ja mehrfach diskutiert - nur als unvollständige Demokratie auf Platz 30.

Bezüglich der Rechtstaatlichkeit ist Deutschland nach dem Index des World Justice Projects auf Platz 6 weltweit, auch hier führen die skandinavischen Länder die Liste deutlich an. Aber Platz 6 ist schon eine sehr, sehr gute Leistung.

In diesem Sinne würde ich die Frage klar beantworten:
Ja, Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat, auch wenn es sicherlich noch Verbesserungspotential gibt. Die skandinavischen Länder sind uns weiterhin in allen Bereichen (Sozialstaat, Rechtstaat, Demokratie) noch einen Schritt voraus, aber weltweit betrachtet spielen wir in der absoluten Spitzenliga.

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Zu deinen Beispielen:

Das ist ein delikater Aushandlungsprozess.
Die Frage ist dabei: Wie viel Macht für konkrete Vorgaben soll das BVerfG haben, wie sehr darf es den demokratisch gewählten Bundestag überstimmen?

Unsere Verfassung kennt keine Mittel der Rechtsdurchsetzung, wenn die Politik sich nicht an die Urteile des BVerfG hält. Daher: Urteile des BVerfG können nicht gegen die Regierung vollstreckt werden (wer sollte das auch tun, das BVerfG hat schließlich keine eigenen Polizeibehörden…). Das bedeutet, dass ein eklatantes Auseinanderfallen der Meinungen von BVerfG und Bundestag/Regierung zu einer massiven Verfassungskrise führen würde.

Es gibt keine festen Regeln dafür, wie weit der Gesetzgeber dem BVerfG entgegen kommen muss, wenn er ein für verfassungswidrig erklärtes Gesetz in nur minimal geänderter Fassung neu beschließt. Letztlich vertrauen wir darauf, dass die Demokratie funktioniert, daher:

Wenn die Regierungsfraktionen ein für verfassungswidrig erklärtes Gesetz immer und immer wieder neu beschließen würde und das BVerfG dieses Gesetz immer wieder für nichtig erklärt, gehen wir davon aus, dass die Regierungsfraktionen vom Bürger bei Neuwahlen dafür abgestraft werden.

Wenn die Regierung das dann verhindern wollen würde, indem sie z.B. Wahlen aussetzt, dann wäre - da schließt sich der Kreis der Diskussion - tatsächlich ein Punkt erreicht, an dem das Widerstandsrecht relevant würde. Aber auch erst dann. Aber an diesem Punkt sind wir bei weitem noch nicht und es ist zu hoffen, dass wir diesen Punkt nie erreichen.

Bis dahin gilt, dass der Bürger im Rahmen der Demokratie die Möglichkeit hat, die Regierung für eine Missachtung des BVerfG abzustrafen. Wenn die Mehrheit der Bürger diese Möglichkeit nicht nutzt, gibt das einer Minderheit nicht das Recht, in den bewaffneten Widerstand zu gehen.

Für alle diese Punkte gilt das gleiche:

Die Demokratie funktioniert grundsätzlich, daher: Die Bürger haben in der Theorie die Möglichkeit, die (Landes-)Regierung für diese Dinge abzustrafen. Wenn die Bürger das nicht tun, weil ihnen andere Dinge wichtiger sind, ist das kein Demokratiedefizit, welches in irgend einer Form ein Widerstandsrecht auslösen könnte.

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Spontan hatte ich oben das BND-Gesetz genannt und das Dieselfahrverbot in München. Das neue Wahlrecht hätte es doch auch bereits in der letzten Legislaturperiode geben müssen oder täusche ich mich?

Demokratieindex ist eine sehr gute Ergänzung, danke dafür. Ich führe mal die letzten Jahre auf:
2021: Platz 15
2019: Platz 14
2018: Platz 13
2020: Platz 13

Also ja, Deutschland steht insgesamt gut da, aber es wird langsam schlechter.

Danke für die Erläuterung, da habe ich was gelernt.

Argumentieren kannst du natürlich alles mögliche. Und wenn du der Ansicht bist, dass massives staatliches Unrecht passiert, kannst du versuchen mit zivilem Ungehorsam dagegen vorzugehen und das vor dir selbst mit einer Art Verfassungspatriotismus rechtfertigen. Aber wenn du dabei gegen Gesetze verstößt, musst du damit rechnen vor Gericht verurteilt zu werden, und musst dann damit umgehen, und Art. 20 Abs. 4 ist halt schon aus Gründen der Logik kein valides juristisches Argument dagegen vor Gericht. Es ist halt so: Wenn hier irgendein massives Unrecht passiert, geht das System davon aus, dass man dagegen klagen kann und das Gericht das dann feststellt. Wenn also jemand einem Gericht erklärt, (absurdes Beispiel, aber es gibt ja so Leute,) er hatte aufgrund von Art. 20 Abs. 4 GG das Recht Karl Lauterbach zu entführen, weil die Corona-Maßnahmen diktatorisch waren, dann hat das Gericht praktisch folgende Möglichkeiten zu entscheiden:

  1. Ja, er hat Recht, die Corona-Maßnahmen waren illegitim. Hätte er vor Gericht dagegen geklagt, hätte er auch Recht bekommen. Daher findet 20 (4) keine Anwendung und er durfte also nicht Karl Lauterbach entführen.
  2. Nein, die Corona-Maßnahmen waren im Gegenteil legitim, und selbstverständlich durfte er deswegen ebenfalls nicht Karl Lauterbach entführen.

Juristisch gesehen ist das Widerstandsrecht also so etwas wie diese einfachen Logik-Paradoxe für Kinder á la „Diese Aussage ist ein Lüge. – ist das wahr oder falsch?“, und wer damit ernsthaft vor Gericht argumentiert läuft Gefahr ziemlich schnell in der Quatschjura- bzw. Reichsbürger-Schublade einsortiert zu werden. :wink:

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Sorry, aber seit ich das Video von Scholz und den schreienden Klima-AktivistInnen der Letzten Generation gesehen habe (ich gehe nicht davon aus, dass es sich hier um einen Deepfake handelt) hat sich meine Meinung über diese komplett geändert!

Scholz spricht die Lösungen der Sonnenstrategie an, aber die Jugendlichen schreien rum, hören nicht zu, sind rhetorisch geschult und versuchen, das Thema ständig auf irgendeine abstrakte emotionale Ebene zu ziehen!

Scholz versucht mehrfach, die Lösungen zu erläutern, wird unterbrochen und kommt nicht zu Wort!

Kreislaufgedankengänge von Kindern bzw. sehr jungen Menschen ohne Lebenserfahrung bringen uns nicht weiter!

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Statt Personen werden nun Pylonen auf Straßen festbetoniert.
Das Demonstrationsrecht ist da ein wenig unklar: können auch Gegenstände von juristischen Personen Menschen ersetzen? Also wäre auch ein Selbstfahrendes Auto im Auftrage der Autolobby entsendbar, ein AI Roboter eines Tech-Konzerns oder eine beauftragte Pylone der Letzten Generation?

Woran machst du das fest? Deine Tabelle ist doch nicht nach Jahr sortiert. Richtig wäre
2021: Platz 15
2020: Platz 13
2019: Platz 14
2018: Platz 13

Also da sehe ich noch keinen klaren Trend (zumal 4 Werte recht insignifikant sind).

(…)

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Äh, was hab ich denn da für einen Quatsch fabriziert. Keine Ahnung warum mit die Jahreszahlen verrutscht sind. Richtig wäre:
2021: Platz 15
2020: Platz 14
2019: Platz 13
2018: Platz 13

Noch richtiger wäre nicht auf die Plätze zu gucken, sondern auf den Index selber (2022 bis 2006):
8,8 8,67 8,67 8,68 8,68 8,61 8,63 8,64 8,64 8,31 8,34 8,34 8,38 8,82 8,82
Anhand des Index ist kein Trend hin zu weniger Demokratie sichtbar. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass eine vollständige Demokratie erst bei 8,00 Punkten losgeht. Wir sind der unvollständigen Demokratie also näher, als der perfekten (nur zur Einordnung).

Ich sehe da sogar einen klaren Anstieg an Demokratie nach einem zwischenzeitlichen starken Abfall um 2008-2012 herum.