LdN488: Jugendbeteiligung

Ich möchte hier auf die Aussage eingehen, dass es keine richtige Jugendbeteiligung gibt bzw. das der Lehrerin keine Formate bekannt sind, wie Jugendliche beteiligt werden.

Ich möchte da auch ganz klar wiedersprechen. Vor allem im Süden Deutschlands sind Jugendgemeinderäte (oder ähnliche Namen) sehr groß und bekannt. Der älteste Dachverband ist dabei aus Baden-Württemberg (Gründung 1993). Auch in NRW wo Frau Feuser her kommt gibt es Jugendgemeinderäte, sowie einen Dachverband/Landesverband zur Vernetzung der JGRs.
Auch wenn es primär im Süden groß ist, gibt es in ganz Deutschland JGRs, sowie eine Bundeskonferenz für die bundesweite Vernetzung. Unten sind weiterführende Links.

Dachverband NRW: LWL | KiJuRat NRW - KiJuRat NRW
Bundeskonferenz: https://buko-jugendgremien.de/
Dachverband BW: https://jugendgemeinderat.de/

Transparenzhinweis: Ich bin im Landesvorstands des Dachverbands der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V. als Kassierer gewählt.

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Das ist mir auch aufgefallen! Ich fand es etwas befremdlich, dass sie das nicht kannte (?). Immerhin wäre das ein guter Weg, um Jugend zur politischen Teilhabe, und damit zu einer politischen Änderung des Systems zu bewegen.

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Hier liegt offenbar ein Missverständnis vor. Es ging hier nicht um irgendeine, sondern um eine verbindliche und wirksame Jugendvertretung: Auf die Frage, wie es denn aussähe, wenn Politiker die Jugend ernst nähmen (09:11), ging es Inga Feuser um eine „viel verbindlichere Jugendbeteiligung auf allen politischen Ebenen…“ und nahm die gesetzlich verankerte Seniorenvertretung als Beispiel. Sie führt aus, dass bspw. in NRW in jedem Ausschuss und jedem Bezirksparlament Seniorenvertreter sitzen, aber keine Jugendvertreter. Weil, so erklärt sie, eine solche (verbindliche) Beteiligung für Jugendliche nicht „installiert“ sei, als „Format“.

Und damit hat sie absolut Recht.

Denn:

  • Seniorenvertretung: Hat eine starke gesetzliche Basis (SGB IX + Landesgesetze). Die Gründung ist oft verpflichtend oder stark gefördert.
  • Jugendparlament/ Jugendvertretung: Ist eher eine freiwillige kommunale Entscheidung. Es gibt keine bundesweite Pflicht zur Einrichtung, und die Rechte sind oft erheblich schwächer ausgeprägt als bei Seniorenvertretungen.

Für eine verbindliche Jugendvertretung setzten sich seit Jahren verschiedenen Organisationen ein, wie etwa der Landesjugendring NRW

Der von Dir verlinkte LWL | KiJuRat NRW - KiJuRat NRW macht das Dilemma implizit deutlich. So heißt es dort „Am 10. März durften Vertretende des Kinder- und Jugendrates bei einer Anhörung des Jugendhilfeausschusses teilnehmen.“ Sie sollen aber nicht nur „dürfen“ die sollen das Recht dazu haben und mit entscheiden können, ähnlich wie das bei Seniorenvertretern geregelt ist. Die erwähnten Jugendparlamente mit eigenem Budget gibt es (auf freiwilliger Basis) vereinzelt in Deutschland, aber eben weder verpflichtend noch gesetzlich verankert.

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Stimme ich zu 100% zu. Kinder und Jugendliche müssen viel mehr gehört werden, da sie die Zukunft sind.

Baden Württemberg hat in §41a der Gemeindeordnung genau das festgelegt. Man muss aber dazu sagen, dass es trotz der Pflicht nicht immer klappt, auch weil Kinder und Jugendliche sich das gar nicht einklagen können. Zudem ist jugendrelevant sehr ungenau.

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Wenn das „festgelegt“ wäre, wäre es wunderbar. Leider ist es gespikt mit sollte,könnte, etc.. Außerdem müssen die Jugendlichen ihre Teilnahme beantragen, über den Antrag entscheidet der Gemeinderat.

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten.

Was auch immer die Gemeinde für „geeignet“ hält. Zumindest geht hieraus eindeutig hervor, dass die Installation einer Jugendvertretung/Jugendgemeinderat - und darum geht es hier ja - lediglich eine Option ist.Wenn der Gemeinderat keine Jugendvertretung will, gibt es auch keine.

Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen

Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden

Jugendliche könnten also nicht ihr Recht auf Installation einer Jugendvertretung einfordern. Auch ist der Zugang kaum geregelt. Wie erfahren die Jugendlichen von ihren Möglichkeiten? Wer unterstützt sie bei der Beantragung? In der Regel geht das freiwillig von einigen engagierten Schule aus.

Einen aufrichtig verbindlichen Eindruck macht das alles insgesamt nicht.

https://dejure.org/gesetze/GemO/41a.html

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Bin ich komplet deiner Meinung und es muss sich dabei auch was ändern!

Man muss aber leider dazu sagen, dass Baden-Württemberg mit der gesetzlichen Verankerung von Jugendbeteiligung auf Komunalebene einer der wenigen Bundesländer ist, zumindest meines Kentnissstands.

Was auch immer die Gemeinde für „geeignet“ hält. […] Wenn der Gemeinderat keine Jugendvertretung will, gibt es auch keine.

Ja, dass ist leider so. Ich kenne in der Zwischenzeit ein paar Fälle wo es engagierte Jugendliche gab, die einen JGR gründen wollten, aber der GR bzw. die Verwaltung dagegen war und es dementsprechend nicht geklappt hat.

Jugendliche könnten also nicht ihr Recht auf Installation einer Jugendvertretung einfordern. Auch ist der Zugang kaum geregelt. Wie erfahren die Jugendlichen von ihren Möglichkeiten? Wer unterstützt sie bei der Beantragung? In der Regel geht das freiwillig von einigen engagierten Schule aus.

Meistens läuft es über Mund zu Mund Progaganda. Der DV JGR BW unterstützt engagierte Jugendliche bei der Gründung und den Gesprächen mit der Verwaltung. Teilweise gründen auch Städte von sich aus Jugendgemeinderäte, dies hat aber tendenziell eher abgenommen, da JGRs mit die teuerste Art der Jugendbeteiligung ist