LDN473 E-Auto Laden am Arbeitsplatz

Beim kurzen Tipp zum unentgeltlichen Laden von E-Autos am Arbeitsplatz habe ich mich zunächst etwas gewundert. Mein Verständnis des Nordwolle-Beispiels ist: Mitarbeitenden wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch Privat genutzt werden darf. Soweit so normal.

Durch Dienstwagenprivileg müssen Mitarbeitende den Dienstwagen pauschal mit 1% bzw. 0,25% versteuern. Dabei ist es üblich, dass das Unternehmen auch die Energiekosten trägt, meist über Tankkarte.

Ich verstehe nicht so ganz, weshalb es einen Unterschied machen soll, ob das Unternehmen die Kosten für extern beschaffte Energie übernimmt oder selbst produzierte Energie zur Verfügung stellt.

Beim Laden privater E-Autos sähe es natürlich anders aus, aber das Beispiel klingt für mich sehr nach Dienstwagen.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

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Dass man etwas verstehen kann ist nicht zwingend Voraussetzung für die Interpretation des Steuerrechts durch die Finanzbehörden :wink: insofern macht es schon Sinn einen neuen Sachverhalt ausdrücklich bestätigt zu bekommen.

Muss denn der Sprit bei Firmen mit Flatrate-Tankkarten versteuert werden oder nur der Wert des Autos?

Beides

Darüber bin ich auch gestolpert, als ich die Lage gehört habe. Bei einem Dienstwagen zahlt der Arbeitgeber ja ohnehin den Sprit und Strom für das Auto. Das ist meines Erachtens über die Pauschalmethode (Benziner 1%, Hybrid 0,5% und E-Auto 0,25%) ohnehin mit abgegolten. Daher besteht hier aus meiner Sicht kein exklusiver Vorteil eines E-Autos. Ob der Arbeitgeber den Strom nun über eine PV-Anlage selbst produziert (um selbst Geld zu sparen) spielt ja hier einkommenssteuerrechtlich ohnehin keine Rolle. Ich fände es aber tatsächlich nochmal spannend, wenn in der nächsten Lage folgender Sachverhalt klargestellt wird: Wenn ich mein Privatauto (welches mir privat gehört und mit dem ich zur Arbeit fahre), bei meinem Arbeitgeber lade (for free), muss ich dann den geldwerten Vorteil als Einkommen versteuern oder nicht? Wenn man das nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss, wäre DAS dann tatsächlich ein echter E-Auto-Vorteil.

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Meines Wissens stimmt das nicht. Auch das Benzin (und sogar die Kosten für die Waschanlage), welches durch den Arbeitgeber bezahlt wird, ist einkommenssteuerrechtlich über die pauschale 1%-Regelung mit abgegolten und muss nicht gesondert durch den Arbeitnehmer versteuert werden.

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Die Regelung bei Firmenwagen hängt von der mit dem Mitarbeiter getroffenen Mitarbeitervereinbarung für den Firmenwagen ab.
Meist übernimmt die Firma sämtliche fahrzeugseitig anfallenden Kosten, also Wartung, Verschleiß (Reifen etc.) und das Tanken.
Nutzt der Mitarbeiter die 1%-Regel, so ist mit dieser Regel alles abgegolten. In diesen 1% (oder 0,5% bzw. 0,25% bei BEV) sind auch alle weiteren Fahrzeugkosten und das Tanken/Laden enthalten, der Mitarbeiter muss dies nicht selbst bezahlen oder bekommt noch irgendetwas davon als Geldwerten Vorteil berechnet.
Die Firma zahlt aufgrund des Vorsteuerabzugs auch keine Mehrwertsteuer auf den Sprit bzw. den Ladestrom.
Hier gibt es den Sonderfall, dass der Mitarbeiter den Sprit/die Ladekosten selbst trägt. Dann reduziert der Betrag den Geldwerten Vorteil.
Nutzt der Mitarbeiter anstelle der 1%-Regel die Fahrtenbuch-Regelung, so werden die Spritkosten/Ladekosten anteilig aufgeteilt. Der Mitarbeiter trägt die Sprit/Ladekosten für private Fahrten selbst und muss diese auch versteuern.

Kleines Beispiel:
Fahrzeug hat einen Listenpreis von 60.000,-€.
Als Verbrenner ist der monatliche Geldwerte Vorteil 600,-€ (1% des Listenpreises), die mit dem individuellen Steuersatz des Mitarbeiters versteuert werden und dieser zahlen muss. Bei 35% Steuerbelastung kostet ihn das Fahrzeug also 210,-€ netto im Monat.
Als BEV gilt bei dem Listenpreis die 0,25%-Regel, d.h. es sind nur 0,25% des Listenpreises zu versteuern: 150,-€ im Monat. Was zu einer Belastung von 52€ netto im Monat führt, wenn man die 35% Steuerbelastung annimmt.
Bei der Fahrtenbuch-Methode kommt es auf den Anteil der privaten Nutzung an.
Nehmen wir einfach einmal Gesamtkosten (inkl. Sprit/Strom, Versicherung, Abschreibung etc.) von 12.000,-€ im Jahr und einen Privatanteil von 30% an.
Dann ist der Geldwerte Vorteil 12.000 * 0,3 = 3.600,-€. Diese wieder mit den 35% versteuert, ergeben 105,-€ netto im Monat.

Sparen durch Laden des Firmenwagen am Arbeitsplatz kann ein Mitarbeiter in diesem Falle nur, wenn dieser die Fahrtenbuchmethode wählt und einen Teil der Kosten selbst trägt.
Oder in dem sehr speziellen Fall, dass dieser die 1%-Regel nutzt und trotzdem die Ladekosten selbst trägt. Ich kennen diesen Fall nur theoretisch.

Für Mitarbeiter, die ein BEV privat fahren, kann es sich sehr lohnen, wenn die Firma diesen den Ladestrom zu günstigen Preisen abgibt. Für den Standard-Firmenwagenfahrer ist es von den Kosten her egal.

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War ein Firmenwagen mit Tankkarte. Die Tankkarte durfte auch für private Fahrten genutzt werden.
Bei der Einkommensteuer war dann beides separat steuerpflichtig.
Wobei man zwischen Steuerpauschale und Fahrtenbuch wählen konnte.

Mein Arbeitgeber baut grad 18 Ladepunkte auf. Als Mitarbeiter kann man zum vergünstigten Unternehmensstrompreis laden, wohl um 30 Cent je kw/h, wird direkt mit der Gehaltsabrechnung verrechnet.
Steuerlicher Vorteil auch hier?

Verstehe die Frage nicht.
Du bezahlst den Strom. Weitere steuerliche Auswirkungen wird das nicht haben.

Das war die Frage.

Danke :wink:

„Dienstwagen“ ist nicht gleich Dienstwagen. In Deutschland gibt es mehrere Modelle für Betriebs‑ und Dienstfahrzeuge, die sich vor allem in Kostenverteilung, Steuer, Privatnutzung und Verfügbarkeit unterscheiden.
(1) Beim klassischen Dienstwagen übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten und erlaubt meist auch die private Nutzung, die dann als geldwerter Vorteil versteuert wird.
(2) Eine Variante davon ist der Dienstwagen mit Kostenbeteiligung, bei dem der Mitarbeitende einen Teil der Kosten selbst trägt, etwa über Zuzahlungen oder private Tankkosten.
(3) Daneben gibt es Firmenwagen ohne Privatnutzung, die ausschließlich als Arbeitsmittel dienen und daher steuerlich nicht als Vorteil gelten.
(4) Sehr verbreitet ist inzwischen der Dienstwagen über Bruttogehaltsumwandlung, bei dem die Leasingrate ganz oder teilweise vom Bruttolohn finanziert wird und zusätzlich die private Nutzung versteuert werden muss.
(5) Seltener ist das Nettolohn Zuzahlungsmodell, bei dem Mitarbeitende aus dem Netto einen festen Betrag zahlen, der den geldwerten Vorteil reduziert.
(6) Daneben existiert das arbeitgebersubventionierte Leasing, bei dem Mitarbeitende über den Arbeitgeber zu besseren Konditionen leasen, ohne dass ein klassischer Firmenwagen vorliegt. (7) Ergänzend gibt es Poolfahrzeuge, die mehreren Mitarbeitenden zur Verfügung stehen und meist nicht privat genutzt werden dürfen.

Wahrscheinlich habe ich auch noch irgendwelche anderen Modelle vergessen, aber diese gibt es zumindest bei uns.

Unabhängig von alle dem noch die Sonderrolle Elektro Dienstwagen, für die unabhängig vom Modell steuerliche Vergünstigungen gelten und die insbesondere bei der Bruttogehaltsumwandlung attraktiv sind.

Hinzu kommen unterschiedliche Standorte. An manchen kann man kostenlos laden, an manchen rabattiert, an manchen nur bestimmte Fahrzeugtypen ..

Ich bin auf den § 3 Nr. 46 EStG gestoßen. Es ist demnach steuerfrei, weil dafür eine Sonderregelung existiert. Sonst wäre das sicherlich relevant, wenn es deutlich günstiger als der Marktpreis ist (meine Stadtwerke wollen mehr)

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Genau. Das ist der eine Fall, der Privatwagen betrifft.
Beim Firmenwagen wird idR 1% versteuert und der Weg Wohnung-Arbeitsstätte mit 0,03%/km. Damit ist alles abgegolten. Dieser zu versteuernde Betrag kann gesenkt werden, indem ich bei mir privat entstandene Kosten gegenrechne, wie Garage oder eben auch Strom aus der PV, den ich durch Laden des Firmenwagens meinem Unternehmen zur Verfügung gestellt habe.

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Könnten Ulf und Philip hier vielleicht die exakte Kommunikation mit dem Ministerium bereitstellen? Leider gab es dazu keinen Link in den Shownotes. Danke!