Normalerweise traue ich Euch redliche Informationen zu. In der Rentendiskussion seid Ihr jedoch – wie so viele andere – „schwarzer Kommunikation“ aufgesessen. Ja, die Zahl 120 Milliarden Zuschuss zur Rentenkasse stimmt und es ist viel Geld. Wenn man aber die Zuschüsse in Relation zum Bruttoinlandsprodukt setzt, hat sich an der relativen Höhe nicht viel geändert. Im Gegenteil: lt. Website der Deutschen Rentenversicherung ist der Zuschuss seit 2000 sogar gesunken (3.2 % damals, 2,8 % im Jahr 2022).
Olaf Henkel, der Vorsitzende der Arbeitgeberverbände (BdA) und der Vereinigung der Deutschen Industrie (BdI) hat in einem Interview mal gesagt, die Unternehmen hätten sich mit Hilfe der Sozialkassen saniert. Er spielte damit auf die jahrzehntelange Praxis der Frühverrentungen zum umfangreichen Personalabbau an. Das war die erste Plünderung der Sozialkassen. Die Leute haben (gerne) Auflösungsverträge unterschrieben, die ihnen Abfindungen vom Arbeitgeber und anschließend Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung sicherten. In der Zeit bis zum Renteneintritt hat die Arbeitslosenversicherung die Rentenbeiträge weiter bezahlt. Die Betroffenen waren meist so lange beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt, dass sie tariflichen und/oder gesetzlichen Kündigungsschutz hatten. Weil sie diesen nicht eingeklagt haben, hätte das Arbeitsamt vorschriftsmäßig eine dreimonatige Sperre verhängen müssen, da sie ihren Arbeitsplatz „mutwillig“ aufgegeben hätten. Dass dies nicht geschah, folgte einer Absprache des BdI mit dem Arbeitsministerium.
Die zweite Plünderung erfolgte nach dem Beitritt der DDR zur BRD. Die „Transformation“ des Wirtschaftssystems der DDR wurde weitestgehend aus den Kassen der Rentenversicherung bezahlt. Nach Auslaufen der Arbeitslosenzahlungen fielen die Menschen in die Sozialkassen. Heute arbeiten ca. 6 Mio – das sind etwa 18 % der ArbeitnehmerInnen zum Mindestlohn, in den neuen Bundesländern sind es ca. 29 %. 11 % aller Beschäftigten haben nur einen Minijob – sind also Aufstocker (entweder durch die Ehe oder eben vom Amt). Das sind die Menschen, die dann als RentnerInnen Grundsicherung bekommen, weil die Rente nicht reicht und das bisschen Verdienst während der aktiven Zeit aufgegessen worden ist.
Die dritte Plünderung erfolgt während der Pandemie, denn die meisten Hilfen wurden aus den Sozialversicherungskassen bezahlt. Jens Spahn hat die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, ihre Reserven aufzubrauchen. Nutznießer waren aber alle. Das Geld ist weg und allein die gesetzlich Versicherten bezahlen über Leistungskürzungen und höhere Zuzahlungen.
Die vierte Plünderung ist in vollem Gange, denn die Agenda 2010 hat die Auslagerung ursprünglich im Unternehmen erledigte Aufgaben erleichtert. Man konnte die Beschäftigten kündigen und sie arbeiteten weiter als Selbständige und kriegten anfangs sogar als Ich-AG eine kleine Anschubfinanzierung. Nur: jetzt sind die Jobs ausgelagert, eine Versicherungspflicht für Selbständige gibt es nicht und wenns nicht reicht, dann ist halt die Krankenversicherung wichtiger. Denn – und das wissen die Wenigsten – als Einzelselbständiger ist man sein eigener Arbeitgeber und zahlt den Arbeitsgeberanteil zur Versicherung mit! Auch diese Leute fallen dann in die Grundsicherung.