Ihr sagt, dass die Ampel einen Mechanismus eingeführt hat, der die Vermieterinnen an den Heizkosten beteiligt und es daher ok sei, dass der Vermieter eine nur Strom Heizung einbaut.
Die Beteiligung begrenzt sich auf die CO2 Kosten der Heizkosten. Bei einer Nachtspeicherheizung mit Ökostrom wäre das also nicht gegeben. Bzw bezieht sich das meines Wissens nach sowieso nur auf Heizung mit Öl und Gas (auch fernwärme) weil hier die CO2 Steuer anfällt.
Natürlich gäbe es in einem funktionierenden Markt, der der Wohnungsmarkt in vielen Städten nicht ist, einen Markt Mechanismus, wo niemand eine Wohnung mieten würde, die im Vergleich zu hohe Warmmiete hat.