Liebes Lage-Team,
leider lagt Ihr bei dem Thema in 2 Aspekten weit daneben:
- Aktuell ist sie - für den Geburtsjahrgang 1961 - eine Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten. Mit 63 kann schon lange niemand mehr auf diesem Wege abschlagsfrei in Rente gehen. Mit jedem weiteren Jahrgang benötigt man 2 Monate mehr bis es ab Jahrgang 1965 b.a.w. bei 65 bleibt (wenn 45 gültige Beitragsjahre).
- Ihr saht hierin einen Vorteil für gutverdienende Akademiker. Allerdings gibt es bei der Rente für besonders langjährige Versicherte (um die geht es ja) keine Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wie z.B. Schule und Studium, nur Wehr-Zivildienst zählt. Sprich: Ein Akademiker des Jahrgangs 1961 müsste sein Studium mit 19 1/2 Jahren + Dauer Wehr-Zivildienst abgeschlossen haben und seit eben dieser Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben (= 45 Jahre). Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine nennenswerte Anzahl Akademiker dem gerecht wird (Abiturienten des Jahrgangs 1961 hatten im Regelfall mindestens 13 Schuljahre, waren also fast alle mindestens 18 Jahre alt, die weit überwiegende Mehrheit dürfte im Abiturjahr noch 19 geworden sein, wenn auch in der zweiten Jahreshälfte). In maximal 1,5 Jahren ein komplettes Studium abzuschließen, da kommen nur sehr wenige extrem Hochbegabte überhaupt in Frage (inkl. Studienbeginn vor dem Alter von 18). Und parallel zum Studium Pflichtbeiträge in die Rente gezahlt haben m.E. allenfalls Sonderfälle, da Studierende bei ihren Arbeitsstellen während des Studiums normalerweise den Vorteil der Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch nahmen. Und die Minijobregelung gab es zur damaligen Studienzeit auch noch nicht.