Vielen Dank für die tolle Folge! Auch wenn die Digitalisierung an vielen Stellen schleicht, war Deutschland in der eIDAS Umsetzung Vorreiter. Daher möchte ich zu der Einleitung zum fehlenden PIN-Rücksetzdienst das Thema eIDAS ergänzen:
- EU-Mitgliedstaaten müssen Ihr eID-System notifizieren, wenn es im EU-Ausland anerkannt werden soll. Grundsätzlich startet eine Anerkennungsverpflichtung 12 Monate, nachdem ein eID-System notifiziert wurde. Das kann das akzeptierende Land nicht beschleunigen. Schweden wurde 2021 notifiziert und das wurde 2022 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
- Die schwedische eID kann seit der Notifizierung in der deutschen Verwaltung für Online-Dienste genutzt werden, wenn diese Online-Dienste die BundID nutzen.
- die Online-Ausweisfunktion war das erste eID-System, das europaweit notifiziert wurde (2017). Hier war Deutschland mal Spitzenreiter bei einem Digitalisierungsthema
- tatsächlich wird die der Online-Ausweis im Ausland überraschend häufig genutzt, und zwar nicht nur in Schweden.
Eine Übersicht der notifizierten Länder findet man hier:
https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/EIDCOMMUNITY/Overview+of+available+attributes+of+pre-notified+and+notified+eID+schemes