LdN403 - eIDAS

Vielen Dank für die tolle Folge! Auch wenn die Digitalisierung an vielen Stellen schleicht, war Deutschland in der eIDAS Umsetzung Vorreiter. Daher möchte ich zu der Einleitung zum fehlenden PIN-Rücksetzdienst das Thema eIDAS ergänzen:

  • EU-Mitgliedstaaten müssen Ihr eID-System notifizieren, wenn es im EU-Ausland anerkannt werden soll. Grundsätzlich startet eine Anerkennungsverpflichtung 12 Monate, nachdem ein eID-System notifiziert wurde. Das kann das akzeptierende Land nicht beschleunigen. Schweden wurde 2021 notifiziert und das wurde 2022 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
  • Die schwedische eID kann seit der Notifizierung in der deutschen Verwaltung für Online-Dienste genutzt werden, wenn diese Online-Dienste die BundID nutzen.
  • die Online-Ausweisfunktion war das erste eID-System, das europaweit notifiziert wurde (2017). Hier war Deutschland mal Spitzenreiter bei einem Digitalisierungsthema
  • tatsächlich wird die der Online-Ausweis im Ausland überraschend häufig genutzt, und zwar nicht nur in Schweden.

Eine Übersicht der notifizierten Länder findet man hier:
https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/EIDCOMMUNITY/Overview+of+available+attributes+of+pre-notified+and+notified+eID+schemes

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