LdN391 Renten Ost und West

In der aktuellen Episode wird bei der Betrachtung der Obst-West-Verhältnisse kurz gesagt: „Ein Rentenpunkt Ost ist genauso viel wert wie ein Rentenpunkt West.“, und es wird (so wie ich es verstanden habe) als Argument verwendet, dass hierin eher nicht nach Ungleichheiten gesucht werden müsste.

Dieser Zustand der Rentenangleichung ist aber erst seit Juli 2023 erreicht worden. Bis dahin war die Arbeit auf ostdeutschem Boden bzgl. der Rente weniger wert als in Westdeutschland. Mich hat dabei überrascht, dass das nicht nur für „alt-Ossis“ gilt, sondern dass diese Unterscheidung auch auf meiner Übersicht zum Versicherungsverlauf auftauchte – und ich bin 1984 geboren, und damit nicht einmal mehr in der DDR zur Schule gegangen. Mein erster versicherungspflichtiger Job war 17 Jahre nach der Wende und ich habe bei meiner Anstellung an einer ostdeutschen Uni nicht nur mehr Arbeitsstunden als meine westdeutschen Kolleg:innen gehabt, sondern eben auch noch weniger Rentenpunkte in dieser Zeit erarbeitet.

Das und auch die anderen Ungleichheiten ist für mich kein Grund, die AfD oder schlimmer zu wählen, aber mir blieb der Satz im Podcast zu unwidersprochen im Ohr.

VG Anja

So würde ich das nicht unterschreiben. Als 84 geborene haben deine Rentenpunkte Ost den selben Wert für dich wie es Rentenpunkte West haben. Du gehst ja schließlich erst in circa 30 Jahren in Rente und da die Anpassung bereits abgeschlossen ist, wird sie auch dann abgeschlossen sein.

Ich verstehe zudem nicht, wieso du weniger Rentenpunkte erarbeitest hast. Da das notwendige Einkommen für einen Rentenpunkt im Osten niedriger ist als im Westen. 2007 musstest du im Osten um einen Rentenpunkt zu erwirtschaften knapp 4500€ weniger verdienen als du im Westen gebraucht hättest. ( Siehe: Durchschnittsentgelt – Wikipedia )

(Ist natürlich trotzdem möglich, wenn dein Job sehr schlecht bezahlt wurde, ca. 20% weniger als „im Westen“.)

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Noch bis zu den Beiträgen aus diesem Jahr (2024) werden die Entgeltpunkte aus dem sog. Beitrittsgebiet im Sinne der Rentenversicherung aufgewertet. Das heißt, das Rentenversicherungsbrutto wird vor der Umrechnung in Entgeltpunkte durch eine Faktor erhöht.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_10.html

Insofern ist eine Unterscheidung nach Beitrittsgebiet oder nicht in der Rentenauskunft, bei gleichem Verdienst, ein Vorteil für Rentenversicherte aus dem Beitrittsgebiet und kein Nachteil.

Der Rentenwert dagen ist Basis für die Berechnung der Rente aus den Entgeltpunkten, dieser lag in der Vergangenheit niedriger für das Beitrittsgebiet.

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