LdN385 - Initiativrecht des EU-Parlaments

Hallo,

Mir ist der Vergleich des EU-Parlamentes und des Bundestags im Bezug auf das Initiativrecht etwas unglücklich vorgekommen. Ihr habt ja argumentiert, dass das Initiativrecht des EUP eher so ein „nice to have“ wäre, weil der Bundestag auch kaum Gebrauch von seinem Initiativrecht macht und die meisten Gesetze von der Bundesregierung eingebracht werden.
Dieser Vergleich unterschlägt ein wichtiges Detail.
Der Bundestag wählt die Bundesregierung (bzw. die Kanzlerin). Des EUP wählt die Kommission aber nicht.
Die Bundesregierung ist also von Parlament abhängig und bringt deswegen Gesetze ein, die von der Mehrheit des Bundestags gewollt sind (vorher abgestimmt im Koalitionsvertrag).
Das EUP kann nur gegen EU-Kommissare ein Veto einlegen. Welche Person Präsident*in der Europäischen Kommission wird legt de facto der Rat fest.

Meiner Meinung: Das EUP sollte die Kommision vorschlagen und wählen. Wenn man sich darauf nicht einigen kann müsste es zumindest das Initiativrecht bekommen. Euer Argument, dass das nicht so wichtig ist, weil der Bundestag das ja auch kaum macht zieht nicht.

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Danke - das Machtverhältnis zwischen Parlament und Kommission würde mich auch mal interessieren (wäre vielleicht auch mal ein Thema für die Lage). Aktuell habe ich da irgendwie ein Störgefühl. Die Besetzung der Kommission erscheint mir nicht sonderlich demokratisch.