Hallo Lage Team,
in Eurem Beitrag sagt ihr das weniger das Strafmaß und mehr die Verfolgungswahrscheinlichkeit und die Schnelle der Strafe für die Abschreckungswirkung wichtig ist. Leuchtet jedem ein und ist altbekannt.
Aber gibt es nicht Grenzfälle in denen das praktisch ausgesprochenen Strafmaß ein „ist nicht so schlimm“ ausdrückt? Im weiteren Verlauf sagt ihr das Körperverletzung meistens mit einigen Stunden Arbeit bestraft wird. (Ich selbst arbeite viele Stunden die Woche, ich bin kein Straftäter sonder lebe davon). Im Gesetzbuch steht etwas von mehrjährigen Haftstrafen!.
Ich sehe natürlich die besondere Bedeutung von Angriffen auf ehrenamtliche Politiker ohne Personenschutz, aber sollte nicht auch ein Normalbürger (z.B. nachts in einer dunklen Gasse etc.) sicher sein können das ein Angriff auf ihn von unserem Staat sehr ernst genommen wird? Das z.B. bei Sachbeschädigung etc. Erziehung über Strafe geht ist verständlich aber bei absichtlicher Körperverletzung? Ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit irgendwie weniger wichtig? Wo ist die Justiz hier falsch abgebogen? Ulf kennt sich dort doch aus und könnte mal erklären weshalb Körperverletzung irgendwie nicht so ernst genommen wird.
Viele Grüße Jens