LdN381 Gewalt gegen DemokratInnen - Statistik von Mai 2024

Unter der Überschrift zutreffend. Bei „Gewalt gegen DemokratInnen“ muss man die AfD nicht mitzählen. Keine Demokraten unter den Opfern.

„Äußerungsdelikte“ sind nicht nur verbal. Äußerungsdelikte beinhaltet uA Nötigung, dh. „definiert als das Handeln einer Person, die eine andere Person rechtswidrig durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu zwingt, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.“

Menschen massiv bedrohen und einschüchtern, Habeck auf der Fähre festhalten, Eckhart-Göhring im Auto blockieren, Menschen anspucken, anpöbeln, wenn sie Plakate kleben, Fackelmarsch, Doxing, etc pp… weit mehr als verbal, kein Gewaltdelikt, aber Nötigung dh Äußerungsdelikt.

Was das Thema Verrohung und Bedrohung der Demokratie durch geplante und organisierte Gewalt angeht, passte es für mich, die Gesamtzahlen zu nennen. Aber ja, man hätte die auch aufsplitten können. Dann kommt man zu dem Begriff „Äußerungsdelikt“, wo dann unbedingt zu erklären ist, was der Begriff wirklich bedeutet.

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Nein, wenn eine Nötigung durch Gewalt verübt worden ist (Bsp. Täter schlägt auf Opfer ein, um es dazu zu bringen, eine bestimmte Handlung vorzunehmen), dann liegt zugleich Tateinheit nach § 52 I StGB zur Körperverletzung nach § 223 I StGB vor und es handelt sich um ein Gewaltdelikt (i.Ü. eine untechnische Einordnung). Nach den eigenen von der BReg aufgestellten Kategorien wäre es ja widersprüchlich, zum einen die Nötigung demnach als Äußerungsdelikt und zum anderen als Gewaltdelikt gleichzeitig einzuordnen, oder? Demnach sind nur solche Nötigungen den Äußerungsdelikten zuzuordnen, die vermittels Drohung mit einem empfindlichen Übel vorgenommen worden sind.

Ich fände es bei aller berechtigten Kritik an der AfD schon wirklich absurd, hier mit zweierlei Maß zu messen und hoffe jetzt einfach mal, dass das auch niemand macht.

Das denke ich auch.
Ich gehe davon aus, dass niemand hier Gewalt gutheißt, egal gegen wen. Dafür leben wir in einem Rechtsstaat.

Aber welches sind die aktuellen, sich häufenden Übergriffe?

Rechtlich selbstverständlich nicht. Aber in einer Welt, in der „keine Deutschen unter den Opfern“ eine übliche Formulierung ist, fände ich es absurd, keinen Unterschied zwischen anständigen Demokraten und Faschisten und ihren Freunden zu machen.

Das ist völlig richtig - hier muss man unterscheiden. Im Allgemeinen. Allerdings nicht wenn es um das Thema Gewalt geht. Letzteres ist einfach tabu, solange es nicht um Notwehr geht (die sehr klar eingegrenzt ist). Sobald ich auch nur einen klitzekleinen Unterschied mache, der in die Richtung geht: haust du dem aufs Maul ist es weniger schlimm als bei dem, legitimiert man Gewalt auch außerhalb dieser Notwehr-Situation. Und das ist einfach eine rote Linie.
Deshalb muss die ganz klare Botschaft sein: Gewalt ist tabu - egal gegen wen.