LdN378 Kommissionsbericht zur reproduktiven Selbstbestimmung

Liebes Lage-Team, danke, dass ihr in der letzten Folge den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin aufgegriffen habt. :raised_hands:

Ich war beim Hören allerdings enttäuscht, dass lediglich auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 zu Möglichkeiten der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs eingegangen wurde. Dass es eine zweite Arbeitsgruppe gab, die in dem Bericht Schlussfolgerungen zu Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft vorstellte, wurde nicht einmal erwähnt - dabei macht dieser Teil doch fast die Hälfte des Kommissionsberichts aus. Auch in der gesamten Medienberichterstattung zu dem Thema scheint der 2. Teil des Berichts quasi ausgeklammert worden zu sein.

Die Ergebnisse der zweiten Arbeitsgruppe sind in der Tat bahnbrechend, stellen sie doch zum ersten mal in den Raum, in Deutschland die Eizellspende unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Deutschland ist europaweit eines der wenigen Länder, in den Eizellspende noch verboten ist. Bis dato müssen Menschen, die in Deutschland leben und eine Eizellspende in Erwägung ziehen, dafür ins Ausland gehen - im Gegensatz zur Samenspende, die hierzulande eine gängige reproduktionsmedizinische Behandlungsmethode ist. Für alle, die auf Grund von Krankheit oder ihrer Lebensumstände auf eine Eizellspende angewiesen sind, ist es ein großer Vorstoß, dass im Abschlussbericht der Kommission nun endlich die Wege für eine Änderung des völlig veralteten Embryonenschutzgesetzes geebnet werden.

Blockzitat
Aus dem Bericht der Kommission:
Die Begründung, auf die der Gesetzgeber 1990 das Verbot Eizellspende gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2
ESchG gestützt hat, insbesondere das Ziel einer Vermeidung einer gespalteten Mutterschaft, muss
heute als überholt und nicht mehr überzeugend gelten.
Eine Legalisierung der Eizellspende ist zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht,
die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet.

Schade, dass im öffentlichen Diskurs und auch in der Lage der Nation die Arbeit der 2. Arbeitsgruppe der Kommission keine Beachtung gefundet hat, stellt sie doch für die tausenden Betroffenen hierzulande einen großen Hoffnungsschimmer dar.

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