LdN374 Online Zugangsgesetz und Digitalisierung

Moin Ulf und Philip,

vorhin habe ich den Podcast zum OZN gehört und dabei gab es einen Passus, den ich kommentieren möchte.
Sinngemäß wurde sowas gesagt wie „Dann darf der Antrag aber auch nicht nur einfach als PDF irgendwo generiert und ausgedruckt werden“ - und da klingelte ein Alarm - Antrag.

Von der Digitalisierung im unspezifischen Gebrauch werden ja unglaubliche Effizienzgewinne erwartet und dementsprechend Digitalisierung gefordert. Leider ist Digitalisierung im engeren Sinne leider Teil des Problems, da es konkreter eigentlich um Digitale Transformation geht - also das Neudenken von Dingen auf Basis von Daten.

Was hat das mit dem Antrag und dem Muster Antrag → Vorgang → Bescheid zu tun ?
Historisch gab es wahrscheinlich keine andere Möglichkeit, die Idee umzusetzen, dass der Staat seinen Bürgern z.B. soziale Leistungen zur Verfügung stellt. Über Anträge werden also Daten erhoben, verarbeitet und dann passiert ggf. etwas und es erfolgt eine Mitteilung.
Wir leben aber in eine Welt, wo diese Daten vorhanden sind bzw. sein könnten. So beim erwähnten Beispiel Antrag auf Kindergeld. In diesem Fall verschenkt eine Digitalisierung des Antrags einen Großteil des Potentials, da hier Antrag, Vorgang, Bescheid völlig entfallen könnten - die Daten sind doch da. In Estland wird das übrigens seit Jahren genauso umgesetzt: das Kind kommt auf die Welt - die Eltern machen genau gar nichts - das Geld kommt.

Aus meiner Sicht sollte man immer, wenn irgendwo etwas beantragt werden soll die Frage stellen, warum das überhaupt notwendig ist und dann neu denken, wie der gewünschte Effekt zu erreichen ist.

#wenigerdoof

Grüße !

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