Ich sag’s mal grob mit den Worten der Richterin, die hier die Einführung für die Schöffen gemacht hat (Jugendkammer beim Landgericht, dh. i.d.R. Kammer besetzt mit 3 Richtern und 2 Schöffen).
Es wird geschätzt, wie viele Prozesstage man benötigt und die werden angesetzt - weit genug im Voraus, damit sich alle Parteien darauf einstellen können. Wenn man dann feststellt, dass die Schätzung nicht hinkommt, weil das Verfahren deutlich länger braucht, wird nach dem letzten angesetzten Prozesstag erneut geschätzt, wie viele Tage man noch braucht und wird diese dann terminieren. Da die Termine der Kammer aber in den nächsten Wochen i.d.R. schon besetzt sind, kommt es dann häufig zu mehrwöchigen Pausen, die Richter haben ja nicht nur das eine Verfahren terminiert. Bis also ein Termin gefunden ist, an dem die Kammer und der/die Verteidiger der Gegenseite und i.d.R. auch der Staatsanwalt Zeit haben können einige Wochen vergehen.
Was die AfD nun getan hat, ist, dass sie gezielt extrem viel Zeit mit Anträgen verschwendet hat. Sie hat wohl u.a. etliche exakt gleiche Anträge gestellt, bei denen nur der Name des Betroffenen jeweils ausgewechselt war, aber jedes Mal darauf bestanden, den gesamten Antrag vorzutragen. Also relativ klare - aber nicht direkt verbotene - Verzögerungstaktiken. Die AfD wollte definitiv, dass der Prozess länger dauert als die angesetzten Prozesstage - und sie wird ähnliches auch in der nächsten Prozessphase versuchen, damit das Verfahren bloß nicht vor der Europawahl (und wohl auch den Landtagswahlen im Osten) durch ist.
Das kommt halt immer auf die Art des Antrags an. Anträge wie Zeugenvernehmungen kann man natürlich im Voraus verlangen, grundsätzlich müssen Anträge unverzüglich gestellt werden, aber oft ergeben sich auch während des Verfahrens noch neue Sachverhalte, die neue Zeugen nötig machen. Außerdem hat die AfD wohl auch stark mit Befangenheitsanträgen gearbeitet - und auch die ergeben sich häufig erst im Verfahren. Ein Richter stellt eine Frage, in die man irrrrrgendwie eine Voreingenommenheit hinein interpretieren kann und schon geht das Theater los. Die AfD stellt einen Befangenheitsantrag auf so wortreiche Art, wie möglich, und die Kammer muss sich in Reaktion auf diesen Antrag beraten, daher den Prozess unterbrechen, sich in die Beratungskammer zurückziehen und darüber diskutieren, ob der Antrag abgelehnt werden kann. Dabei sind die Richter gut beraten, das nicht zu schnell zu erledigen, damit nicht der Eindruck entsteht, man habe sich in der Kürze der Zeit gar nicht eingehend mit dem Antrag auseinander gesetzt.
Die AfD ist leider - wie schon die NSDAP vor ihr - sehr gut darin, die Schwachstellen von demokratischen Systemen zu nutzen, um die Systeme zu lähmen oder gar handlungsunfähig zu machen (und genau das droht in Ostdeutschland, wenn die AfD eine Sperrminorität erreicht!).