LdN366: BVerFG stählen - warum nicht auch die Medien und den Parlamentarismus

Neben der Schwächung des Verfassungsgericht nehmen authoritäre Staaten auch gern die Medien ins Visier.

So, wie wir darüber diskutieren, ob und wie die Gesetzgebung zum BVerfG noch besser dagegen geschützt werden sollte, dass eine neue Bundesregierung das BuVerG mit einfacher Mehrheit einschränkt …

… sollten wir auch darüber diskutieren, ob und wie die Gesetzgebung zu Medien gestählt werden sollte, damit eine neue Bundesregierung „die freie Presse“ als vierte wesentliche Säule des demokratischen Rechtsstaats nicht einschränken kann. Das ist nach meinem Empfinden sehr viel komplexer, aber mindestens ebenso wichtig.

Außerdem sollte man sich anschauen, wie wir unseren Parlamentarismus (Wahlrecht, aber auch die Regelungen, die sich das Parlament selbst gibt, darüber, wie Gesetze entstehen und entschieden werden) noch besser schützen sollten und können. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

edit: Korrektur (danke @turmfalke )

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Bezüglich der Medien glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass es notwendig ist, ihre Position im GG noch detaillierter abzusichern, immerhin ist die Pressefreiheit als fundamentales Grundrecht im GG verankert und wurde vom BVerfG in seiner Rechtsprechung auch entsprechend konturiert. Ich finde, man sollte, bevor man etwas in die Verfassung schreibt, immer abwägen, ob es wirklich notwendig ist, gerade, wenn man etwas besonders detailreich regeln will. Es besteht dadurch ja immer auch die Gefahr, legitimen politischen Diskurs einzuengen. Vielleicht übersehe ich aber auch etwas, wie sollte eine GG-Verankerung der Medien denn nach deiner Vorstellung aussehen?

Was das Wahlrecht angeht, wäre ich allerdings auch für eine Anpassung, denn das GG lässt im Rahmen der Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) riesige Spielräume zu, zB trifft es keine Grundsatzentscheidung zugunsten eines Verhältniswahlrechts. Ein „first past the post“-System wäre GG-konform möglich. Zumindest das sollte man in meinen Augen festlegen.