LdN364: Erbschaftssteuer

Nein, tut er meiner Ansicht nach nicht. Es gibt diverse Steuern, die über längere Zeiträume gestreckt werden können, oder nach und nach verfallen (unter anderem die aktuelle Erbschaftssteuer unter bestimmten Bedingungen). Insofern wäre das kein Systembruch.

Da könnte man sicher drüber reden. Die Idee wäre dann, dass bei Konkurs des Unternehmens der Erbe mit seinem Privatvermögen haftet.

Weil irgendeine Grenze gezogen werden muss, denke ich. Sonst entstehen wieder irgendwelche komischen Grenzfälle, in denen ein Unternehmen nach und nach komplett in Staatsbesitz übergeht oder ein findiger Steuerberater eine Möglichkeit findet, so ein Ewigkeitsmodell auf irgendeine Weise auszunutzen. Ich könnte mir aber auch 10 Jahre vorstellen, dass müsste man halt mal im Detail ausdiskutieren.

Nein, die Steuerschuld wird einmal als Euro-Summe festgesetzt und darauf bezieht sich das gesamte weitere Verfahren. War vielleicht in meiner ersten Post dazu etwas missverständlich ausgedrückt. Aber eine Steigerung (oder ein Verfall) des Unternehmenswerts würde die Steuerschuld nicht beeinflussen. Der Staat profitiert ja auch nicht davon, wenn ein Grundstück ein Jahr nach Erbfall auf einmal durch die Ausschreibung eines Neubaugebiets mehr wert wird.

Wenn aber eine Gewinnausschüttung sowieso verrechnet wird, wäre das ja nur möglich, wenn der Erbe komplett auf Gewinnausschüttungen verzichtet. Das würde man ja wohl auch nur mit fundierten Gründen machen.
Man könnte auch eine Regelung finden, bei der der Staat nach einer gewissen Zeit (z.B. diese 20 Jahre) berechtigt ist die Anteile an Dritte zu veräußern.

Weil wie stellt man sich eine Pfändung vor, wenn ich z.B. ein Unternehmen mit einem Wert von 10 Mio. € erbe und keine Gewinne ausschütte. Ich hätte ja kaum ein Privatvermögen von 2,5 Mio. € welches dann gepfändet werden könnte um die 25% zu bezahlen.

Grundsätzlich sind das alles gelöste Probleme, weil solche Situationen ja auch bei der aktuellen Rechtslage in vielen Bereichen durchaus vorkommen. Steuerschulden werden eben gepfändet, wenn der Schuldner sie nicht freiwillig zahlt. Wenn das Vermögen insgesamt nicht ausreicht, bleibt dann der Weg in die Privatinsolvenz. Dass diese Situation in Folge eines Unternehmenserbes eintritt, halte ich aber für extrem unwahrscheinlich (denn die Steuerschuld kann ja nicht größer sein als das Erbe).

Ich habe die Pfändung als Mittel der Durchsetzung wegen der konkreten rechtlichen Ausgestaltung des Konstrukts vorgeschlagen: Dem Staat „gehören“ die Unternehmensanteile ja nicht, er verwaltet sie nur treuhändisch, bis die Schuld beglichen ist. Sozusagen als Besicherung. Wenn die Frist zur Begleichung der Schuld verstrichen und der Schuldner immer noch nicht zahlungswillig ist, dann wird eben das Privatvermögen gepfändet. Die vom Staat bis dahin verwalteten Unternehmensanteile werden dann als Teil des Privatvermögens angesehen und können entsprechend auch (teilweise oder vollständig) gepfändet bzw. analog zu einem Insolvenzverfahren veräußert werden.

Ah, okay. Dann würde ich es aber nicht Unternehmensanteil nennen, denn das ist es ja nicht. Es ist einfach eine Stundung der Steuer. Da braucht man auch keine neue Rechtsform für.

Mir gefällt die Idee! Ein ähnliches Gedankenspiel ergab sich mir mit Hinblick auf die Aktienrente. Durch die Möglichkeit Aktien bzw. Unternehmemsanteile statt Bargeld als Steuer zu bezahlen, würde kein Erbe in die Bredouille kommen, die komplette Firma mit runterziehen und die Aktienrente könnte so über Jahre hinweg ohne zusätzliche Steuermittel aufgebaut werden.
Hierbei wäre der Staat nur passiv investiert ähnlich wie schon vorhandene Staatsfonds.