LdN364 Erbschaftssteuer auf das Erben von Unternehmen

Mir ist bewusst, dass das Thema Erbschaftssteuer hier im Forum bereits existiert, aber ich schreib meinen Kommentar mal als neues Thema, da in der aktuellen Folge LDN364 nochmal sehr spezifisch über das Erben von Unternehmen gesprochen wurde.
Das Thema Erbschaftssteuer insbesondere im Hinblick auf das Erben von Unternehmen (oder Anteilen daran) wird mir im Podcast leider etwas zu vereinfacht dargestellt, als könnte man das mal eben so beschließen und umsetzen. So einfach ist es meines Erachtens nicht. Insbesondere was die Festlegung der Höhe der Unternehmenswertes angeht. Wie berechnet man den Wert eines Unternehmens als Grundlage für die Erbschaftssteuer? Welchen Stichtag nimmt man? Insbesondere ist es problematisch, wenn man einfach den Wert zu einem Stichtag X nimmt. Gerade bei kleineren Unternehmen mit ggf. speziellen Wirtschaftsbereichen und stark schwankenden Umsätzen ist das meiner Meinung nach nicht so einfach. Die Bewertung an sich ist dann bereits sehr bürokratisch und dann immer wieder angreifbar. Die Folge sind lange und aufwendige Verfahren zur Festlegung der Erbschaftssteuer. Was ist, wenn das Unternehmen 6 Monate später nur noch ein Bruchteil des Wertes am Stichtag X wert ist? Dann mussten die Erben (oder müssen noch im Falle einer Stundung) Erbschaftssteuer in einer Höhe zahlen, welche ggf. sogar den Wert des Unternehmens übersteigt. Oder umgekehrt: Der Wert steigt danach (ggf. zufällig) sehr stark und man hat dann eigentlich viel zu wenig Erbschaftssteuer gezahlt. Mein Lösungsvorschlag wäre hier: Man streckt die Erbschaftssteuer z.B. über 5 oder 10 Jahre. Denkbar wäre, dass man in diesem Zeitraum einen gewissen Prozentsatz X des Gewinns des Unternehmens (Gewinn vor Gehältern/Ausschüttungen an die Erben natürlich) als Erbschaftssteuer zahlt. So müsste man keine aufwendige Bewertung vornehmen und fair wäre es auch, da man nicht den Wert an einem bestimmten Tag als Grundlage nimmt. Sollte doch der Wert als Grundlage bleiben (z.B. bei AGs ja einfacher zu berechnen), dann könnte man auch 5 Jahre lang sagen, man zahlt jedes Jahr 1/5 der Erbschaftssteuer auf Grundlage des Wertes in dem jeweiligen Jahr. So würde man schlussendlich Erbschaftssteuer auf Grundlage eines Durchschnittswertes zahlen. So etwas ähnliches hattet Ihr ja auch vorgeschlagen, jedoch wolltet ihr eine einmal starr festgelegte Höhe lediglich stunden. Wenn der Gewinn dann stark sinkt, kann man sich die Stundungsbeträge dann aber ggf. gar nicht mehr leisten. Diese Gedanken sollte man meiner Meinung nach bei dem Thema mit einbeziehen.

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Wobei das mit dem vor Gehalt kritisch sein kann.

Nehmen wir Landwirte als Beispiel. Da ist man schnell bei einem Wert bei dem auch bei einem Freibetrag Erbschaftsteuer in beträchtlicher Höhe anstünde, einfach weil Grund, Immobilie und Maschinen schon sehr viel wert haben können.

Durch stark schwankende Erträge kann es aber gut sein, dass das Gehalt (Gewinn) auch all über Jahre sehr gering ist.ein Prozentsatz Abgabe von einem eh schon geringen Gehalt ist dann aber halt noch weniger.

Hier müsste bei Menschen deren Einkommen aus dem geerbten Unternehmen kommt durchaus eine Regelung gefunden werden bei der ein Grundgehalt auch in dieser Zeit angerechnet wird.

Denn ein Erbe von Anteilen eines Unternehmens bei dem er selbst nicht arbeitet würde ja auch weiterhin sein Gehalt aus einem anderen Job behalten dürfen.

Ein Hof der zwar einen hohen Substanzwert hat aber nur moderaten Ertrag sollte dann entweder nur nach dem Ertrag bewertet werden mit dem Ergebnis, dass vielleicht gar keine Erbschaftssteuer anfiele oder die Steuer sollte nur dann anfallen wenn der Hof veräußert.

Die Gewinne der nächsten 10 Jahre als Maß zu nehmen sollte aber aus einem weiteren Grund optional sein. Gerade bei kleinen Betrieben ist der Gewinn nach einigen Jahren ja maßgeblich eine Leistung des neuen Inhabers.
Wenn jetzt der Erbe den maroden Betrieb den er geerbt hat auf solide Füße stellt und mit viel Aufwand wieder eine Zukunft aufbaut, dann sollte das nicht bestraft werden.

Würde der Erbe sich solch einen maroden Betrieb aus ererbtem Barvermögen kaufen, müsste er ja auch nur auf den kleineren Betrag Steuer zahlen.

Es wird dabei nie eine absolute Gerechtigkeit geben. Man kann Härtefälle aber abmildern in dem man z.B. aus verschiedenen Berechnungen die für sich günstigste auswählen kann. Das wiederum hat die Folge, dass natürlich auch mal Konstellationen entstehen bei denen Erben objektiv zu wenig zahlen.

Wir haben das beste Bewertungsgesetz der Welt, das sollten wir für eine Reform der Erbschaftsteuer auch nicht total über Bord werfen.
Im Fall von Bauernhöfen sieht es vor, einen Mindestwert zu ermitteln. Das bedeutet, einen Pachtwert zu ermitteln und den auf 18,6 Jahre hochzurechnen. (§164 und §168 BewG).
Der Hof muss dann 15 Jahre gehalten werden. Und Ackerland, das im Verdacht steht, Bauland zu werden, kann davon losgelöst behandelt werden.
Ansonsten ist das Unternehmen oft gar nicht so viel wert. Ackerland ist spottbillig, wenn nicht Spekulanten darauf spechten, was auch eine niedrige Bewertung bedeutet. Auch die Nichtwohngebäude werden niedriger bewertet. Ein voll ausgebauter Vier-Seit-Hof fällt da natürlich aus dem Rahmen. Und die Maschinen sind nur in der Anschaffung teuer, werden aber dann oft Jahrzehnte genutzt, sind also bei der Übergabe teilweise schon sehr alt.

Wenn das absehbar ist, kann man das berücksichtigen, wenn es das nicht war, haben die Erben vermutlich noch mehr Probleme als die Erbschaftsteuer. Aber grundsätzlich stimme ich dir zu: wenn zum Beispiel bei Bauarbeiten festgestellt wird, dass da Gifte im Boden liegen, muss die Erbschaftsteuer auf jeden Fall neu berechnet werden. Wenn die Erben aber aufgrund betriebswirtschaftlicher Selbstüberschätzung Papis Unternehmen an die Wand fahren oder auch nur die Nachfrage sich ändert, stellt sich schon die Frage, ob der Staat das ausgleichen muss. Genauso wenn das Unternehmen kurz nach der Erbschaft eine Tablette gegen Leukämie erfindet, darauf Erbschaftsteuer anfallen sollte.
Dagegen könnte man bestimmte Investitionen in benötigte Transformationen durchaus steuerfrei stellen, der Staat also auch die Erbschaftsteuer als Lenkungsinstrument gebrauchen.
Zum Tag X: man rechnet normalerweise fünf Jahre zurück und schätzt fünf Jahre voraus. Man betrachtet also durchaus einen Zeitraum.

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Es wird aber ja oft gefordert „Schlupflöcher“ bei der Erbschaftssteuer zu schließen und da will ich drauf hinaus, dass eine Bewertung ohne entsprechende Regelungen da eben schnell dazu führen könnte dass es eben vermehrt Härtefälle gäbe.
Wollte keine aktuelle Regelung kritisieren.

Bei den Schlupflöchern geht es natürlich vor allem um Gestaltungsmodelle wie Vermögens-GmbHs oder auch das im Podcast immer wieder abgesprochene Schonvermögen.
Aber ja, da sind natürlich große Familienunternehmen auch ein schwieriges Thema.
Der Chef von Trigema hat sein Unternehmen vor kurzem an die Kinder weitergegeben. Er hat betont, dass es ein gesundes Unternehmen ist und Erbschaftsteuer kein Problem, aber dass er natürlich auch darauf achtete, die Erbfolge im Rahmen der Gesetze steuergünstig zu gestalten.
Andere malen dann gerne Szenarien von Arbeitsplatz- und Infrastrukturverlusten. Wenn da ein Unternehmen wie BMW oder VW weitervererbt wird, ist das für uns Normalsterbliche nur noch schwer greifbar und nachvollziehbar, was die Folgen daraus wären.

Ich sehe sogar kleinere bis mittlere Familienunternehmen oft als das größere Thema. Je kleiner desto wahrscheinlicher, dass der Wert maßgeblich aus Erfahrung, Wissen und Kontakte des Seniors besteht und weniger aus den Strukturen die auch nach dem vererben weiter funktionieren.

Wenn ich das aktuell richtig verstehe dürften die bei Fortführung des Betriebs ja sehr wahrscheinlich gar keine Steuer auf das Erbe zahlen.

Die Frage ist ja wie hoch kann eine Erbschaftssteuer sein ohne dass man das Risiko eingeht, dass ein Verkauf den Erben sinnvoller erscheint als ein Fortbestand der Firma.

Nehmen wir trigema als Beispiel. Hier ist die lokale Produktion ja sehr ungewöhnlich für die Branche. Eine Fortführung in der aktuellen Form erhält diese Arbeitsplätze. Ein Verkauf hätte dagegen ein großes Risiko, dass die Produktion nach und nach ausgelagert wird weil in erster Linie Marke und Vertrieb für den Käufer interessant sind.

Ich finde Modelle ähnlich wie eine Abschreibung ganz interessant. Alternativ Unternehmensanteile. Was mit in der Diskussion manchmal fehlt, ob man eine Erbschaftssteuer nicht auch progressiv gestalten kann. Aktuell ist sie ja stark rezessiv, je höher das Erbe destomehr schlagen die Steuergestalter raus. Ich denke es wäre schon mal einiges geholfen dem entgegenzuwirken.