In eurer aktuellen Folge bei Minute 35 besprecht Ihr den Vorschlag u. a. von der CSU für die Ausgabe von Geldleistungen durch eine Geldkarte.
Auch Netzpolitik.org hat zu dem Thema einen Beitrag.
Aktuell ist es in § 3 Abs. 5 Satz 1 AsylbLG so geregelt: „Leistungen in Geld oder Geldeswert sollen d […]persönlich ausgehändigt werden.“ Die Bundeslänger haben zum AsylbLG aber auch Durchführungsverordnungen erlassen. Wie in Bayern die DVAsyl. In § 14 DVAsyl ist hierzu die Zuständigkeit geklärt:
"Der örtliche Träger gewährt die Geldleistungen und unbaren Abrechnungen gemäß § 3 AsylbLG. Im Fall unbarer Abrechnungen ist auch die Regierung hierzu befugt.
Zuständig für die Entscheidung, Leistungsberechtigten an Stelle der nach Abs. 1 zu gewährenden Sachleistungen ausnahmsweise Geldleistungen, Wertgutscheine oder andere vergleichbare unbare Abrechnungen zu gewähren, statt Sachleistungen Gebrauchsgüter leihweise zur Verfügung zu stellen und den Bedarf an Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie durch Geld- oder Sachleistungen zu decken, ist die Regierung."
Somit könnte Hr. Söder in Bayern bereits jetzt erlassen, dass alle Kommunen nur noch eine solche unbare Abrechnung verwenden dürfen.
In der Folge besprecht Ihr, dass die Kommunen durch diese Maßnahme mehr belastet, als endlastet werden. Man müsse die Karten erstellen, kaufen, verteilen und aufladen.
Das Erstellen und Kaufen könnte die Regierung übernehmen. Jede Leistungsbehörde erhält dann die Karten auf Vorrat zugeschickt und die Belastung für die Erstellung und Beschaffung wäre „nur“ bei der Landesregierung.
Zum Verteilen. Aktuell steht ja schon im Gesetz, dass eigentlich nur Bargeld ausgegeben wird. Warum ist es aufwendiger einmal für jeden Asylbewerber die Karte auszugeben und anschließend digital zu befüllen, statt jeden Monat die tausenden Leistungsempfänger auszuzahlen? Natürlich vorausgesetzt, das wird gut umgesetzt.
Aktuell ist es also so: Der Leistungsempfänger kommt am Monatsende und bezieht sein Geld. Da kommen dann mal dreistellige Personenzahlen an einem Tag in eine Behörde.
Mit einer bargeldlosen Bezahlmöglichkeit (egal ob normales Bankkonto oder Bezahlkarte): Zum Monatsende überweist das Fachprogramm die Leistungen, bzw. beladet die Karte. Theoretisch wäre dann der Auszahlungstag wie jeder andere Tag und nur mit ein paar Mausklicks erledigt, statt ewiger Wartezeiten für die Leistungsempfänger.
Erfüllungsaufwand: Einmalige Ausschreibung und Erstellung der Karte + Für die aktuell 401 570 Leistungsempfänger kauf und Verteilung der Karten. Nach Ende des Leistungsbezug könnten die Karten zurückgegeben und wiederverwendet werden. Die Behörden würden sich am Auszahlungstag den Security Dienst sparen und statt 8 Stunden stress für die Sachbearbeiter, fünf Mausklicks am PC benötigen.