LdN332 Pädophilie vs Pädokriminalität

Hallo! Kurzer Hinweis zum Wording.
„Pädophilie […] bezeichnet das primäre sexuelle Interesse Erwachsener an Kindern vor Erreichen der Pubertät“ (Zitat: Wikipedia). Hierbei handelt es sich um ein als krankhafte Neigung gewertetes sexuelles Interesse an Kindern. Hingegen bezeichnet „Pädokriminalität“ sämtliche sexualisierte Straftaten gegen Kinder. Nicht jeder Mensch mit Pädophilie wird tatsächlich strafbar und die aller meisten Menschen, die pädokriminell werden sind nicht pädophil.
Das Wording ist hier wichtig, da die Vertauschung der Begriffe zur Stigmatisierung jede*r Pädophile werde strafbar beiträgt. Gleichzeitig lenkt es den Fokus von denen weg, die sich tatsächlich pädokriminell strafbar machen. „der ist doch verheiratet, was sollte der von einem Kind wollen“.

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Guter Hinweis. Zwar war es im Beitrag nicht ganz eindeutig, aber nach meiner Wahrnehmung wurde hier auch Pädophilie an Stellen verwendet, wo eigentlich Pädokriminalität gemeint sein sollte (z.B. 52:14). Für die Strafbarkeit sollte es ja völlig unerheblich sein, ob der Beschuldigte pädophil ist oder nicht.
Wundert mich etwas, weil wir das ganze ja hier [1] schon Mal diskutiert hatten.
Auf den ersten Blick hört es sich nach einer Kleinigkeit an, aber wie du schreibst ist es extrem wichtig, die beiden Begriffe sauber zu trennen.

[1]

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Liebes Lage-Team, ich kann eure Kritik an der Strafverschärfung von Pädokriminalität gut nachvollziehen und teile sie. Trotzdem habe ich mich im Nachgang gefragt, wie es eigentlich genau dazu kommt, dass die Justiz sich mit so vielen „Fehlalarmen“ herumschlagen muss. Da die Polizei/Staatsanwaltschaft ja sicherlich nicht die digitale Kommunikation aller Minderjährigen und deren Eltern überwacht, müssen solche Fälle ja vermutlich von irgendjemandem gemeldet/zur Anzeige gebracht werden. Mir wurde aus eurem Beitrag nicht ganz klar, ob die tausenden Fälle, von denen ihr sprecht, tatsächlich existieren als jährliche Zahl von Verfahren oder ob das eher eine theoretische Zahl ist, unter der Annahme, dass all diese Fälle auch wirklich zur Anzeige gebracht werden.
Mir ist klar, dass die Gesetzgebung sich unabhängig von den realen Gegebenheiten auch mit theoretischen Edge-Cases befassen sollte. Ich habe mich nur gefragt, ob es wirklich so viele Eltern und Minderjährige gibt, die sich gegenseitig anzeigen, dass diese Fälle ganz real zu einer Belastung der Justiz werden.

Das hab ich mich auch gefragt. Im Sinne der richtigen sprachlichen Ausdrucksweise handelt es sich bei der beispielhaften 13jährigen ja auch eigentlich tatsächlich eher um „Kinderpornografie“ als um eine Missbrauchsdarstellung. Da scheint das Gesetz aber nicht zu unterscheiden.