LdN327 Separate 5% Hürden für Bundesländer möglich?

Hallo zusammen,

im Podcast wurde vorgeschlagen die Grundmandatsklausel dadurch zu ersetzen, dass eine Partei in 3 Bundesländern die 5% Hürde schafft. Wenn die ursprüngliche Idee der Klausel war, dass regional verankerte Parteien ins Parlament einziehen können, dann würde dieser Vorschlag dem Ziel nur bedingt nachkommen. Am Beispiel der CSU, die in genau einem Land die 5% Hürde nimmt, ist dies gut zu sehen.

Wäre es möglich stattdessen die 5% Hürde auf jede Landesliste separat anzuwenden? Das heißt, eine Partei zieht mit den Stimmen aus einem Bundesland in den Bundestag ein, wenn in diesem Bundesland die 5% Hürde genommen wurde. Damit würde das Abschneiden der Parteien in den unterschiedlichen Ländern separat gewertet und regional verankerte Parteien haben eine Chance auf den Einzug. Wenn ich mich nicht irre, dann bestimmt die Anzahl der Stimmen im Land, und nicht das Bundesergebnis, auch schon wie viele Kandidierenden von der Landesliste ziehen.

Ich freue mich auf eure Ideen hierzu!
LG Timo

Das wirkt auf mich wie Kleinstaaterei. Zu welch desolater und räuberischer Politik das führt sieht man bereits an der CSU (fragwürdiges Verschieben von Bundesmitteln nach Bayern). Dann können wir auch gleich die Bundesrepublik auflösen wenn jeder nur noch für sein kleines Reich arbeitet.

Das war bei der ersten Bundestagswahl 1949 so, wurde aber schon zur zweiten Wahl 1953 geändert (wodurch die Bayernpartei mit 9% in Bayern wieder aus dem Bundestag flog).

2 „Gefällt mir“

Diese „Kleinstaaterei“ ist im Grundgesetz als Staatsstrukturprinzip verankert. Gleichzeitig schultert Bayern mehr als die Hälfte des Länder-Finanzausgleiches.

Und hat vorher lange genug selbst davon profitiert. Außerdem wurde genug Geld vom Bund über mindestens fragwürdige Wege nach Bayern gelenkt.

Das würde gerade relativ kleine Parteien knapp über 5% stark benachteiligen. Nehmen wir mal an, eine Partei liegt genau bei 5%. Dann liegt sie vermutlich in etwa der Hälfte der Länder über 5% und würde dort dann vielleicht im Schnitt 6% der Mandate erhalten, aber in der anderen Hälfte der Länder läge sie unter 5% und würde gar nichts bekommen. Im Durchschnitt also bloß etwa 3% der Mandate in Summe im Bundestag.

Jein. Das Bundesergebnis bestimmt, wieviele Sitze die Partei von allen Listen zusammen bekommt. (Abzüglich der Direktmandate.) Diese werden dann bloß anhand der Landesergebnisse auf die Landeslisten der Parteien aufgeteilt. Also ja, aus besonders erfolgreichen Landesverbänden werden proportional mehr Abgeordnete entsendet, aber das geschieht nicht unabhängig vom Bundesergebnis, sondern hängt auch direkt von diesem ab.

1 „Gefällt mir“

Mir kam beim zuhören noch eine andere Idee:
Eine Partei darf auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie in stärkste Kraft in einem Bundesland ist.
Das würde zwar aktuell nur der CSU helfen, insgesamt aber dabei helfen regionale Interessen zu vertreten und kleineren Bundesländern tendenziell mehr Mitsprache ermöglichen (auch wenn es im Moment in keinem kleinen Bundesland eine solche Partei gäbe)

Ja. Rechnet man die positiven und negativen Transferleistungen aber auf, steht Bayern mit über 80 Milliarden Euro immer noch als größter Nettogeber in der Geschichte des Länderfinanzausgleichs dar.

Da wäre es völlig absurd, wenn das größte Geberland auch noch bei Zahlungen vom Bund an der kurzen Leine gehalten werden würde.

Danke euch für die interessanten Kommentare!

Ich bin mir nicht sicher ob es hier einen Unterschied zur Grundmandatsklausel gibt. Beides kann „Kleinstaaterei“ begünstigen. Da aber scheinbar der Wille zu solch einem Mechanismus da ist, stellt sich für mich die Frage wie man ihn am besten Abbildet.
Ob es sinnvoll ist regionale Parteien zu berücksichtigen (und damit auch die Kommentare zu Bayern) möchte ich deshalb an dieser Stelle nicht diskutieren.

Interessant, danke für die Info! Weißt du warum diese Änderung vorgenommen wurde?

Das stimmt, allerdings finde ich das nicht unbedingt schlimmer als den Fall, dass eine Partei mit 4,9% alle Stimmen verliert, statt wie in deinem Beispiel mit 3% einzuziehen.
Hier könnte man allerdings auch ansetzen. Wenn eine Partei aus einem Bundesland einzieht, dann ergibt es wohl wenig Sinn ihr die Stimmen aus anderen Ländern zu nehmen. Das würde wieder dafür sprechen die ganze Partei einziehen zu lassen, wenn sie ein bestimmtes Kriterium erfüllt. Zum Beispiel wenn in einem Bundesland genug Stimmen gesammelt wurden. Oder in einer Anzahl von Wahlkreisen (hallo Jerrymanderig! :smiley:).

Ich weiß nicht wie die Einwohnerzahl (und Wahlbeteiligung?) genau einfließt, wäre aber davon ausgegangen, dass das aufs gleiche hinausläuft. Kann mich auch stark irren.