LdN315/ Verkehrswende

Solche Abwägungsfragen sind wie gesagt grundsätzlich nicht Sache des BVerfG.

Auch wenn man es vielleicht nicht so gerne hören will, aber wichtig ist hier, folgendes zu verstehen:

Das Grundgesetz gibt einen groben Rahmen vor, in dem sich der Gesetzgeber relativ frei bewegen darf. Es ist nicht die Aufgabe des Grundgesetzes, feinteilige Abwägungen an Stelle des Gesetzgebers zu treffen, sondern nur „rote Linien“ aufzuzeichnen, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen.

Meinem auch nicht, aber das ist halt das Problem: Eine gesetzliche Regelung wird nie dem Gerechtigkeitsempfinden aller Menschen Rechnung tragen können. Im Verkehr genau so wenig wie im Bereich Eigentumsverteilung. Es wird immer unterschiedliche Auffassungen geben.

Kompromisse zu finden, die diese unterschiedlichen Auffassungen möglichst gut unter einen Hut bekommen, ist deshalb wie gesagt Aufgabe der Politik. Die Politik hat durch freie Wahlen die Legitimationsgrundlage, hier Kompromisse und Abwägungen zu treffen. Gerichte - einschließlich des BVerfG - haben hier keine hinreichende Legitimationsgrundlage, solche komplexen Abwägungen zu treffen.

Das BVerfG entscheidet nicht, ob eine geübte Praxis oder ein bestimmtes Gesetz besonders stark „im Sinne der Verfassung“ ist, sondern es hat lediglich die Kompetenz, bei Verstößen gegen Verfassungsrecht einzuschreiten. Hier ist es wirklich sehr, sehr wichtig, zu verstehen, dass das Grundgesetz einen relativ großzügigen Rahmen darstellt und keine binäre Richtig-Falsch-Einordnung kennt. Und es ist wichtig, zu verstehen, dass das BVerfG eine Kontrollinstanz der Gesetzgebung ist, aber nicht deren Vorgesetzter. Wenn wir die Befugnis des BVerfG so weit auslegen, wie es hier gefordert wird, also auch solche Abwägungen im Hinblick auf die Verkehrsinfrastruktur zu treffen, degradieren wir die Legislative zur reinen Exekutive des BVerfG, daher: Wir nehmen der Legislative nahezu alle Gestaltungsmöglichkeiten, sodass diese nur noch umsetzen kann, was das BVerfG für korrekt hält. Das geht gegen jeden Grundsatz der Gewaltenteilung und letztlich auch der Demokratie.

Man kann - absolut mit Recht - die bis heute gültige Verkehrspolitik („Autogerechter Verkehr“) kritisieren, aber diese zu ändern ist Aufgabe der Politik, nicht der Gerichte. Es ist ein Fehler, zu denken, nur weil das BVerfG sich in letzter Zeit vermehrt für mehr Klimaschutz eingesetzt hat, diesem mehr Macht geben zu wollen, nach dem Motto: „Dann wird es in unserem Sinne handeln“. Denn wie gesagt, das BVerfG ist nicht hinreichend demokratisch legitimiert, um feine Abwägungen zu praktizieren. Was würde passieren, wenn wieder eine Mehrheit stockkonservativer Richter am BVerfG sitzen würde, nachdem wir dem BVerfG derart viel Gestaltungsraum zugestehen? Nichts gutes!

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Sorry wenn ich hier mal reingrätsche, aber tl;dr

Ich halte die These von @vieuxrenard und @philipbanse , dass die CSU in Augsburg Tempo 30 einführen will für unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher erscheint mir, dass die CSU gerne die regionale Entscheidungsgewalt darüber hätte, um sich dann damit zu brüsten, Tempo 30 eben gerade NICHT einzuführen. Bei der FDP sehe ich das ähnlich.

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Was sollen denn diese Beiträge auf der Grundlage von Bauchgefühlen? Wir haben doch in der Lage ausdrücklich von dem FDP-Mann aus Krefeld berichtet, der einen Antrag auf Einführung von Tempo 30 gestellt und durchgesetzt hat.

Bitte haltet euch an die Fakten, solche Fake News führen uns nicht weiter. Es bleibt genug Raum für Spekulationen, wo es tatsächlich Unklarheiten gibt.

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Erstmal sorry, dass ich „eure These“ geschrieben habe, den offenbar ist die „Tempo 30 Forderung“ ja der öffentlich erklärte Wille der jeweiligen Kommunalpolitiker.

Dennoch bin ich spektisch, was CSU und auch FDP angeht, da beide in der Vergangenheit immer wieder doch sehr Autofahrer- und Autoindustrie-freundliche Entscheidungen aufgefallen sind. Wäre natürlich schön, wenn ich mich hier irren würde und die Parteien hier hehre Ziele verfolgen, aber angesichts des bundespolitischen Verhaltens bleibe ich erstmal skeptisch.

Btw. Fakenews habe ich hier mMn nicht verbreitet sondern nur meine Meinung gesagt.

@Matder, ich denke man muss immer zwischen Kommunalpolitik und Landes-/Bundespolitik unterscheiden. Tatsächlich spielt für Kommunalpolitiker oft die Parteipolitik und Ideologie auf höheren Ebenen weniger eine Rolle und sie entscheiden daher häufiger rational.

Daher kann ich mir gut vorstellen, dass es auch FDP Politiker auf Kommunalebene gibt, die aus verschiedenen guten Gründen für ein Tempolimit 30 km/h sind.

Den Fake News Vorwurf empfinde ich allerdings auch für etwas zu hart und verstehe nicht warum so oft mit solch großen Keulen um sich geschlagen wird.

Aber als Gastgeber kann man natürlich tun und lassen was man möchte.

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Wie man einen Abschnitt, der mit

eingeleitet wird, als Fakenews betiteln kann, ist mir auch unklar. Trotzdem stimme ich zu, dass wir uns in so einer Diskussion viel stärker auf Fakten als auf Vermutungen stützen sollten.
Nehmen wir Mal diesen Thread [1]. Der basiert zu 90% auf dem Äußern von „Bauchgefühlen“ und Meinungen mit der Konsequenz, dass er kaum voran kommt.

[1]

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…es sind rein emotionale Argumente (genauso wie „…Angst haben…“ auch). Der eine stört sich an „Protzkarren und Motorrädern“ und für andere sind sie Lebensqualität und manchmal sogar Lebensinhalt. Und nur das wollte ich darlegen (in anderen Folgen wurde mehrfach die Frage aufgeworfen wie FDP-Wähler ticken…). Ich möchte und werde hier niemanden überzeugen. Aber es geht darum wahrzuehmen, dass Menschen ganz unterschiedliche Präferenzen haben können.

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…wenn verhindert wird, dass der Nachfrager in der von ihm präferierten Art physisch zum Anbieter gelangt stellt dies aus ökonomischer Perspektive eine Marktzutrittsschranke dar.

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Interessanterweise wird die StVO ja in anderen Fällen nicht so konsequent angewendet - nämlich, wenn es zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern wäre:

Leider paywalled

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Im Podcast wird das Problem mit der StVO wirklich sehr anschaulich erklärt - danke dafür!

Um eine Reformierung des Straßenverkehrsgesetzes wird man also nicht herum kommen. Gut, dass sich selbst FDP-Größen - die Liberalen standen in Sachen Verkehrswende ja bisher mehr auf der Bremse - inzwischen pro Veränderung für z.B. den Fahrradverkehr starkmachen. Johannes Vogel: FDP-Vize setzt sich in Verkehrspolitik von Christian Lindner und Volker Wissing ab - DER SPIEGEL

Steter tropfe höhlt den Stein. Ich hoffe immer noch, dass sich die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sich der Sache in dieser Legislaturperiode annimmt.

Dem stimme ich zu, wenngleich ich verstehen kann, dass vor dem Hintergrund des Klimawandeln „steter Tropfen“ den Stein vielleicht zu langsam höhlt. Manche Steine müssen einfach mal mit dem Vorschlaghammer gespalten werden, wenn wir zumindest das 2-Grad-Ziel noch halbwegs erreichen wollen… (das 1,5 Grad Ziel scheint leider schon illusorisch)

Und noch ein Beispiel vom Rande der schwäbischen Alb.

Ich zitiere:
Eine Autobahn für Radfahrer, um schneller und ohne Umwege und unnötige Stopps von Heidenheim nach Aalen oder die Orte dazwischen zu kommen: Aus diesem Wunsch wird vorerst nichts. Das hat eine Untersuchung des Radverkehrsaufkommens ergeben, die Julia Bresagk dem Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt des Heidenheimer Kreistags vorstellte.

Ihr Ergebnis: Es sind zu wenig Radfahrer unterwegs, um den Kriterien des Landes für den Bau eines solchen Radschnellwegs zu entsprechen. „2000 Radfahrer werden benötigt, damit der Bau eines Radschnellwegs wirtschaftlich ist“, so die Expertin, die das Gremium jedoch enttäuschen musste: Tatsächlich unterwegs sind zwischen Heidenheim und Königsbronn rund 640 pro Tag. Besser sieht es auf der Strecke zwischen Königsbronn und Oberkochen aus mit 740 Radfahrenden im Berufs- und Freizeitverkehr. Die meisten Radfahrer wurden auf dem Abschnitt Oberkochen und Aalen gezählt mit mehr als 1600 Radlern.

Auch dies ist wieder ein Beispiel für die absurden Hürden des (wahrscheinlich) Verkehrswegeplans.

Für mich ist das, ähnlich wie das Thema Friedrichsstraße, eine völlig verquere Beweislastumkehr, wo erstmal bewiesen werden muss, dass es 2000 Radler pro Tag gibt, um bauen zu dürfen, anstatt zu sagen, wir wollen 2000 pro Tag und bauen deswegen.

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In euerem Beitrag erwähntet ihr die Konferenz der Landesverkehrsminister, die pro Änderung der StVO sei. Warum gibt es denn eigentlich keine Bundesratsinitiative?

Die erwähnte Initiative „Lebenswerte Städte mit Tempo 30“ oder so ähnlich ist ja schon bei nahezu 400 beteiligten Kommunen.

Was wäre, wenn sie einfach Tempo 30 Schilder platzieren?
Immer und immer wieder?
Die Kommunalaufsicht beginnt dann sicher zu kotzen. Allerdings kommt dann auch Druck von anderer Stelle, das Recht ggf. mal anpassen zu müssen.
Edit:
Ist das eine Vorgehensweise, die möglich wäre?

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Plus ergänzt um nahezu Null-Emissions- Autos wo noch nötig… in München fahren die Post und Amazon (mit Rivian Lastern) und teils die Stadtreinigung elektrisch…

Wer uns hier wirklich mit Nebelkerzen blockieren will, und wie diese Desinformations Kamapgnen im Netz z.b. ablaufen siehe unten:

Ich würde das nur ergänzen:

Es steckt sicherlich auch die russiche Troll Fabrik mit dahinter, Russland ist zweit größter Ölexporteur der Welt und 2/3 des BIP werden durch Exporte fossiler Energieträger erwirtschaftet.

Wer sich tiefer einlesen möchte:

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In Freiburg wurden die Parkgebühren verhandelt.

So sieht das Gericht in der Höhe von durchschnittlich 360€ keine Probleme.
Dafür, dass längere Autos mehr zahlen sollten.

„Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte, dass das Gericht die erhöhten Gebühren grundsätzlich bestätigte. „Wir fordern andere Kommunen auf, dem Beispiel Freiburg nachzukommen“, sagte Dorothee Saar, Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der Umwelthilfe.

Für Leute die beruflich auf das Auto angewiesen sind, sich aber auch keine neue Wohnung leisten können eine super Idee!

Das ist immer ein berechtigter Gesichtspunkt, der aber nicht zu Stillstand führen darf.

Dass öffentlicher Raum zum Zweck des Autoabstellens i.d.R. deutlich unter dem Marktpreis vermietet wird (vergleich mal die Preise für Anwohnerparken mit denen eines Dauerstellplatzes…) ist eine Subventionierung des Autos und als solche für das Ziel der Verkehrswende ein Problem.

Wenn nun Geringverdiener, die auf das Auto angewiesen sind, dadurch in finanzielle Nöte geraten, dass angemessene (=marktübliche, nicht-subventionierte) Parkpreise verlangt werden, liegt das Problem eher darin, dass die Löhne zu niedrig sind als darin, dass die Parkgebühren zu hoch sind.

Da haben wir das Problem, dass wir über Gebühren und nicht über Steuern reden. Bei Steuern könnte man mit der gewünschten Steuerungswirkung argumentieren, wenn größere Autos überproportional belastet werden (wie z.B. bei der KFZ-Steuer), bei einer Gebühr hingegen muss die Höhe der Gebühr mit den tatsächlichen Kosten in einem sinnvollen Verhältnis stehen, ein 4,8 Meter langes Auto kann daher nicht doppelt so viel kosten wie ein 4,3 Meter langes Auto. Das wird sich mit einer kleinen Anpassung aber regeln lassen (angemessene Kostenstaffeln für 4-4,5 ; 4,5-5 ; 5-5,5 Meter mit jeweils 10% Kostensteigerung dürften problemlos sein, wobei es fraglich ist, ob der Verwaltungsaufwand lohnt…)

In diesem Sinne ist das Urteil nachvollziehbar. Besonders zu begrüßen ist, dass das Gericht sehr deutlich macht, dass 360 Euro im Jahr für einen Anwohnerparkplatz in jedem Fall kein grobes Missverhältnis sind, die Verzwölffachung des Preises von 30 auf 360 Euro also in Ordnung ist.

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Die Gehälter anzupassen ist aber für eine Stadt nicht zu regeln. Das du eine gemischte Bevölkerung,was die Vermögensverhältnisse betrifft, in deinen Innenstädten hast schon. Und hier ist der Preis, auch für das Parken des KFZ mit entscheidend. Gerade Jobs in der Bevölkerungsschicht haben selten die Option für Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten. Also wie wäre deine Lösung in der aktuellen Situation? Eine soziale Staffelung wurde vom Gericht abgelehnt und an den Gehältern kannst du nichts machen.

Bist du dir da sicher?

Soziale Staffelungen bei Gebühren sind ja nichts neues und wird in vielen Bereichen praktiziert, besonders stark z.B. bei Kindergartengebühren.

Habe gerade mal den entsprechenden Beschluss gesucht und gefunden.. Daraus:

Also ich denke, das ist recht eindeutig: Eine soziale Staffelung ist zulässig und sollte im Zweifel praktiziert werden. So würde der Staat zumindest nur noch den Anwohnerparkplatz der Geringverdiener subventionieren, nicht mehr jeden Anwohnerparkplatz.

Der Entscheidung zu Grunde lag eine Regelung, nach der Sozialleistungsempfänger (einschließlich Wohngeldempfänger, was die meisten Geringverdiener abdecken dürfte) und Menschen mit Behindertenausweis nur 25% der normalen Gebühren zahlen müssen und in Härtefällen sogar ganz auf die Gebühren verzichtet werden konnte.

Das war die Instanz vor dem BVerwG - also wenn das BVerwG hier nichts anderes entschieden hat (aus dem Artikel geht nichts dergleichen hervor) ist das die Rechtslage.

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