LdN314 - Schneller zum Pass: Einbürgerungsreform

Lieber Philip, lieber Ulf,

vielen Dank für die neue LdN-Folge. Ich möchte auf folgende inhaltliche Unschärfe hinweisen: Ihr sagtet, dass Asylbewerberleistungsgesetz regele die Transferleistungen für Menschen mit Migrationshintergrund, was grundsätzlich nicht falsch ist. Allerdings gilt es - dem Namen nach - nur für Asylbewerber:innen, nicht jedoch für alle Menschen mit Migrationshintergrund. Migrant:innen aus EU-Staaten z.B. sind ja gerade nicht auf’s Asylverfahren angewiesen und haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf ALG II.

In diesem Zusammenhang möchte ich außerdem für eine nähere Betrachtung des Terminus „Migrationshintergrund“ werben, der häufig irreführend bis falsch verwendet wird.
Umgangssprachlich wird er als vermeintlich (politisch korrekte) Alternative zu „Ausländer:innen“ oder „Migrant:innen“ benutzt und soll Personen benennen, die einen Migrationsbezug haben bzw. denen aufgrund ihres Aussehens ein solcher zugeschrieben wird - bei letzterem bewegen wir uns bereits in rassistischen Wirkmechanismen. Tatsächlich sind damit laut Statistischem Bundesamt - dem Urheber des Begriffs - aber Personen gemeint, die entweder selber oder von denen mindestens ein Elternteil bei der Geburt nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Ob eine eigene Migrationserfahrung vorliegt, spielt keinerlei Rolle. D.h. die Enkelkinder sogenannter Gastarbeiter:innen, die - wie ihre Eltern auch - in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber keinen Deutschen Pass besitzen, sind selber nie migriert, haben aber einen Migrationshintergrund.

Vor diesem Hintergrund finde ich, dass dieser Begriff idealerweise überwunden werden oder zumindest kritisch reflektiert und richtig verwendet werden sollte. Die Fachkommission Integrationsfähigkeit hat dazu in ihrem zentralen Bericht einen interessanten Alternativvorschlag entwickelt: Dokumente

Vielleicht sind meine Gedanken ja interessant für euch!?

Liebe Grüße aus Köln
Danny

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