LdN314 - Doppelte Staatsbürgerschaft

Was ja auch eigentlich der Gedanke der EU ist, dass man nämlich allen Staaten dort treu ist und eben nicht diesen nationalistischen AfD und Unions Unsinn pflegt.

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Man könnte jedoch auch sagen, dass man im Leben nun mal nicht alles haben kann. Und wenn die Deutschen in Neuseeland auch gerne die neuseeländische Staatsangehörigkeit annehmen wollen, dann sollen sie es tun. Der Preis ist dann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit dieser Frage gehen häufig auch noch viele andere Fragen einher. Häufig kann man als Ausländer keinen Grund und Boden erwerben, oder staatliche Jobs ausüben, usw. Das wäre dann Teil der Abwägung (Kosten/Nutzen).

Das Fass der politischen Einflussnahme eines anderen Staates möchte ich dabei noch gar nicht auf machen.

Leider scheint die Welt in den letzten Jahren auch nicht friedlicher geworden zu sein. Die Frage der Loyalität gegenüber dem Land dessen Staatsangehörigkeit man besitzt wird auch mit Blick auf Kriege wieder wichtiger. Das ist in diesem Forum natürlich ein sensibles Thema. Aber wir konnten alle in den letzten 9 Monaten sehen, dass sich nicht jeder Konflikt diplomatisch ausdiskutieren lässt und die Frage ob Krieg oder nicht, am Ende nur von einer Partei abhängt oder abhängen kann. Nämlich von der, die Waffen gegen ein anderes Land einsetzt.

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Mit u.a. diesem Argument hat man vor über 300 Jahren im Alten Reich Juden und Jüdinnen verwehrt, die gleichen Rechte zu erhalten wie die Bürger der deutschen Fürstentümer. Sie würden ja von der Auswanderung nach Israel träumen und wären deshalb im Kriegsfall nicht verlässlich. So ein Argument ist natürlich erstens empirisch völlig haltlos und zweitens unheimlich rassistisch. Oder sagen wir es so: Das Argument ist in den letzten 300 Jahren nicht intelligenter geworden.

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Es war immer schon sinnfrei und damit veraltet. Ich bin einer von denen, die nun die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und gerne den alten Pass behalten hätten. Und einen Tag nach dem die gesetzliche Grundlage in Deutschland sich wieder ändert, werde ich den zweiten Pass auch wieder beantragen. Warum? Weil man sich bei manchen Dingen eben nicht entscheiden KANN. Der Lebensmittelpunkt ist eine Seite der Medaille. Aber die Lebensrealität ist, dass viele Menschen in Deutschland geboren sind, hier leben und vermutlich auch sterben werde. Aber den Großteil ihrer Familie und Historie in einem anderen Land haben. Wie soll man diese Verbindung emotional kappen? Genau, gar nicht. Ist doch nur ein Stück Papier, ein Dokument, könnte man nun argumentieren. Ja, stimmt irgendwo. Aber die Geisteshaltung bei CDU/CSU/AfD und Teilen der FDP ist ja, dass man sich eben genau „Loyal“ und damit auch emotional für eine Seite entscheiden müsse. Solche Leute mit diesen Positionen leben in einer Parallelwelt. Sie wissen nicht wovon sie da reden oder es interessiert sie schlicht und ergreifend nicht.

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Dem würde ich zustimmen (zumindest ist mir auch keine Evidenz bekannt). Ergänzen würde ich noch, dass es auch keine eindeutige Plausibilität gibt. Es ist denkbar, dass jemand, der eine zweite Staatsbürgerschaft annimmt, sich schwerer tut, dieses Land mit seinem Leben zu verteidigen, als jemand, der nur die eine Staatsbürgerschaft hat. Plausibel wäre aber auch, dass jemand, der aus einem Land vor Krieg und Unterdrückung geflohen ist und sich seinen neuen Status in Deutschland schwer erarbeitet hat, eher breit ist dafür zu kämpfen, als jemand, der in Deutschland geboren wurde, aber seinen Aufenthaltsort nur am Steuersatz fest macht.

Was ich dagegen nicht nachvollziehen kann ist der Rassismus-Vorwurf. Die aufgestellte These, dass man als Zuwanderer mutmaßlich eine geringere Loyalität gegenüber seinem Aufenthaltsland hat, gilt ja für den Deutschen, der in die USA oder nach Norwegen auswandert genauso wie für den Syrer, der nach Deutschland auswandert. Im Einzelfall mag das Argument rassistische Motive haben, aber im Allgemeinen sehe ich das nicht bzw. du müsstest es genauer erklären.

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Und genau da beißt sich die Katze selber in den Schwanz. Warum sollte sich jemand gut in ein Land integrieren, wenn er immer Angst haben muss, rausgeschmissen zu werden? Man will, dass sich die Einwanderer integrieren, aber selber will man nix dafür tun.

Das ist für mich einfach eine Wasch-mich-aber-mach-mich-nicht-nass-Diskussion. Warum muss man sich gegen seine Geburtsheimat entscheiden, wenn man einen Deutschen Pass haben will? Das ist einfach nur absurd…

Danke für dieses überaus elaborierte, tiefgründige und sachliche Argument, was die Diskussion hier echt weiterbringt… :roll_eyes:

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Was ich immer wieder frappierend finde, ist, dass so selten darüber gesprochen wird, was eine Staatsbürgerschaft eigentlich ist, und was sie praktisch für alle Beteiligten bedeutet.

Meine Frau wohnt nun seit Jahrzehnten in Deutschland, und damit schon länger hier als in ihrem Geburtsland, und könnte den deutschen Pass wahrscheinlich innerhalb weniger Wochen erhalten. Aber sie tut es nicht, weil der Nachteil (Schwierigkeiten beim Besuch der Familie in der alten Heimat) die Vorteile (Wahlrecht, Schwierigkeiten bei der Reise in Drittländer) überwiegt. Da sie mit einem Deutschen verheiratet ist, hat sie praktisch keine Hürden bei der Arbeit.

Ich meine damit: Durch Annahme der anderen oder zusätzlichen Staatsbürgerschaft ändert sich doch nicht der Mensch oder seine Einstellung gegenüber seiner Gesellschaft, sondern nur ein paar formale Aspekte. Sie würde durch einen zweiten Pass nicht mehr „deutsch“ (was auch immer das eigentlich ist) oder weniger taiwanesisch als sie es jetzt ist.

Man müsste sich deswegen eher darüber unterhalten, wem man die mit dem Pass verbundene Freizügigkeit und das
Wahlrecht zugestehen will als darüber, wer sich deutsch nennen darf oder loyal zu Deutschland sein muss (letzteres halte ich für völlig absurd, weil das ganz bestimmt nicht von einem Dokument abhängt). Und alle realen Aspekte - Freizügigkeit, Wahlrecht und Arbeit - sind m. E. komplett unabhängig davon, ob jemand noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht.

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Bestätigt es dann nicht die Haltung der Union?

Ein verwegener Sprung vom Thema der Staatsangehörigkeit, bei dem es überhaupt nicht darum ging einem Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit zu verweigern, sofern die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt werden möchte, zu Antisemitismus und Rassismus. Einleitend ging es um das Beispiel Deutscher die in Neuseeland leben und in diesem Fall die dt. StA aufgeben müssten.

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Um hier mal eine weitere Binnenperspektive einzubringen: Meine Frau stammt aus dem außereuropäischen Ausland und ist unbefristet Aufenthalts- und Arbeitsberechtigt. Sie könnte auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, und müsste ihre alte dann abgeben. Das wird aber unter den aktuellen Voraussetzungen nicht passieren, denn in ein anderes Land zu immigrieren setzt mental nicht zwingend voraus, alle Zelte in seinem Ursprungsland abzubrechen. Schließlich leben Eltern, Geschwister etc. eben nicht in Deutschland. Und die Perspektive im Falle eines Notfalls zuhause ein Visum beantragen zu müssen ist nicht sonderlich positiv. Man darf sich jetzt also aussuchen ob man wählen darf, oder ob man auf ein Visum warten muss wenn die eigenen Eltern im Sterbebett liegen.

Wäre ich zu meiner Frau gezogen würde ich aus den gleichen Gründen vermeiden, die Staatsbürgerschaft zu wechseln, selbst wenn meine Loyalitäten beim Zielland lägen.

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Dem würde ich aber vehement widersprechen. Es ist ein Unterschied ob ich von außen auf eine Gesellschaft schaue, oder ob ich Teil dieser Gesellschaft bin.

Auch hier sehe ich das eher umgekehrt. Leute die hier dauerhaft leben, sollten ein Wahlrecht haben - auch ohne deutschen Pass.

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Dem würde ich zustimmen.
Mit der Staatsbürgerschaft kommen Rechte und Pflichten - und diese Rechte und Pflichten müssen lediglich entsprechend austariert werden. Das größte mit der Staatsbürgerschaft verbundene Recht ist wohl das Recht der Teilnahme am gesellschaftlichen Wohlstand (z.B. über das Recht, dort zu arbeiten, aber auch die Sozialsysteme zu beanspruchen), dem politischen System (z.B. das Wahlrecht) und nicht zuletzt die Teilnahme am außenpolitischen Erfolg des Landes (z.B. durch Inanspruchnahme von visafreiem Reisen durch den deutschen Reisepass).

Die Nachteile hingegen sind sehr vom jeweiligen Land abhängig. Wer die US-Staatsbürgerschaft hat, ist z.B. generell auch in den USA steuerpflichtig, wobei dank Doppelbesteuerungsabkommen bei den meisten Expats keine Steuern anfallen. Eine Steuererklärung abgeben müssen sie dennoch - und das alleine ist eine mehr als lästige Pflicht. Wer auch die türkische Staatsangehörigkeit hat, ist in der Türkei Wehrdienstpflichtig - für die meisten auch nicht gerade geil und führt gelegentlich dazu, dass junge Türken mit Doppelstaatsbürgerschaft nicht die Familie in der Türkei besuchen können, weil sie sonst eingezogen werden könnten.

Wer also die Voraussetzungen für zwei Staatsbürgerschaften erfüllt, weil es z.B. mehrere Jahre in einem anderen Land gelebt hat, sollte auch die Staatsbürgerschaft beider Länder erhalten können.

Was sind eigentlich die konkreten Gründe dagegen? Da sind die Gegner immer sehr schweigsam.

Einige behaupten, das doppelte Wahlrecht sei „unfair“, aber ganz im Ernst: Was juckt es den Deutschen, wenn ein in Deutschland lebender Türke auch in der Türkei wählen darf?!? Oder wenn ein in Neuseeland lebender Deutscher auch in Neuseeland wählen darf. Das ist doch kein Nachteil für „den Deutschen“?!?

Andere Argumente wie Integration oder Loyalität sind Scheinargumente. Bezüglich der Integration kann man sogar zu dem Ergebnis kommen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft sich positiv auswirkt, bezüglich der Loyalität sollte klar sein, dass diese kaum vom Pass abhängt…

Also ich sehe einfach wenige valide Einwände gegen die deutsche Staatsbürgerschaft, außer eben gefühlter Unfairness alá „Warum darf der das und ich nicht?“, was ein grundsätzlich schwaches Argument ist.

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Ja, natürlich. Aber das Missverständnis ist doch, dass man plötzlich Teil einer Gesellschaft würde, indem man ein Dokument erhält.

Da widersprichst Du mir nicht. Ich bin der selben Meinung. Ich finde aber, das gleiche gilt für ihr Recht, hier zu arbeiten. Was bleibt da eigentlich noch übrig? (Ehrlich gesagt, finde ich das Konzept von Staatsbürgerschaften sowieso fragwürdig).

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Die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft steht (hier) ja im Kontext der Frage, welche Voraussetzungen für den ‚Erwerb‘ einer Staatsbürgerschaft gegeben sein sollten. Das Argument der fragwürdigen Loyalität im Kriegsfall zielt, so wie ich es verstehe, darauf ab, die „Kosten“ für eine Staatsbürgerschaft maximal in die Höhe zu treiben. Man soll also entweder sehr viel „geleistet“ haben (Spracherwerb, Residenzjahre, Arbeitsplatz, etc.) oder man soll möglichst viel aufgeben (eine andere Staatsbürgerschaft), um zu beweisen, dass man es ‚ernst‘ meint. Beides folgt m.E. der Logik, dass es etwas Autochthones oder Originäres zu schützen gilt, das nicht leichtfertig ‚fremden‘ Menschen zuerkannt werden soll. Und dieser Schutz wird höher gehängt als das ungehobene Potential, das man damit verschenkt. Und ja, diese Logik würde ich tendentiell unter Rassismusverdacht stellen. (Allerdings scheint mir die Ertüchtigung der Streitkräfte in der deutschen Einwanderungsdiskussion in die eine oder die andere Richtung auch so gut wie keine Rolle zu spielen.)

Das Beispiel aus der Verwendungshistorie des Loyalitätsarguments sollte zeigen, dass es insbesondere in Anschlag gebracht wird, um bereits marginalisierte Gruppen weiter von der gesellschaftlichen Partizipation auszuschließen. Sachsen und Hessen waren in der preußischen Armee natürlich willkommen; Juden nicht.

This! Einbürgerung befördert Integration. Wem es also wirklich um Integration ginge, der sollte mit Staatsbürgerschaften möglichst freigiebig sein.

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Ich hätte mal noch ein schwaches Argument gegen die doppelte Staatsbürgerschaft: die Auslandsvertretung im Rechtsstreit.

Da ist es ja auch an die Staatsangehörigkeit gebunden welcher Staat unterstützt.

Heißt in meiner momentanen Situation als wohnhaft in Schweden mit deutscher Staatsangehörigheit, dass wenn ich z.B. in Polen Schwierigkeiten bekomme der deutsche Staat zuständig ist.

Schwach ist das Argument deswegen, weil man es per Gesetz eindeutig regeln kann, dass z.B. der Staat mit dem Lebensmittelpunkt + Staatsangehörigkeit zuständig ist.

Außerdem darf man scheinbar innerhalb der EU zwei Staatsbürgerschaften haben, denn meine Frau musste ihre deutsche nicht abgeben als sie die schwedische bekommen hat.

Nein, tut es aus meiner Sicht nicht. Denn es unterstellt (was schlimm wäre) implizit illoyales Verhalten wenn man sich nicht entscheidet. Wie sieht es in der Praxis aus? Ich war im Heimatland meiner Eltern wahlberechtigt. Ich habe von diesem Wahlrecht aber nie Gebrauch gemacht. Warum? Ich halte es für fatal, wenn die Diaspora gleich welchen Landes sich in die Politik eines Landes einmischt, ohne die Konsequenzen dafür tragen zu müssen. Mein Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland, dort muss ich politisch partizipieren. Aber genau das durfte ich lange Zeit nicht und das OBWOHL ich mich diesbezüglich längst für Deutschland entschieden hatte.

Die Integrationsleistung muss aber an dieser Stelle vom Staat kommen, in dem Sinne, dass Menschen die hier geboren sind sich politisch auch hier einbringen dürfen, mehr noch: müssen. Daraus entsteht Loyalität, nicht durch einen symbolischen Akt der Aufgabe einer anderen Staatsbürgerschaft. Wenn ich mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft das Wahlrecht im anderen Staat verliere, DAS ist akzeptabel denn es ist nicht der Lebensmittelpunkt.

Am Ende wurde hier im Forum aber die richtige Frage gestellt: Was ist eigentlich Staatsbürgerschaft? Wieso ist ein Deutsch geborener privilegiert im Vergleich zu einem nicht-deutsch aber in Deutschland geborenen? Immerhin hat sich das Staatsbürgerschaftsrecht dahingehend weiterentwickelt, dass man -hier geboren- mit 18 die Wahl hat und nicht noch den mühsamen Weg des Antrags gehen muss.

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Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ich würde es mir verbitten, wenn ich könnte, das Menschen im Ausland mein Leben hier in Deutschland bestimmen. Wer hier die politische Lage beeinflussen möchte, der sollte hier leben müssen (und das bedeutet Wahlrecht mindestens auf Landesebene auch für Ausländer die hier ihren dauerhaften Aufenthalt haben). Im Beispiel mit den türkischen Mitbürgern: Wie kann man mit sich selbst im reinen sein und in seiner Heimat für einen Despoten wie Erdogan stimmen während man hier in Deutschland alle Freiheiten genießt? Ausbaden müssen es die Menschen dort, nicht hier.

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Darum wird das Wahlrecht für Deutsche im Ausland auch eingeschränkt:

Wahlberechtigung

Bin ich wahlberechtigt?

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

  1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  1. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffensind.

Quelle: Deutsche im Ausland - Der Bundeswahlleiter

So etwas muss aber jeder Staat für sich selbst regeln. Ich habe nicht den Eindruck, dass z.B. die Türkei etwas daran ändern möchte. Gibt es dazu Daten, die einen Vergleich des Wahlverhaltens von z.B. Türkischen Menschen im Ausland im Vergleich zum Inland (Türkei) überhaupt zulassen?

Natürlich ist dem nicht so - das ist ein fließender Prozess. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass das doch ein nicht unerheblicher Faktor ist, um sich (z.B.) „deutsch“ zu fühlen.

Denn dann gibt es ja eben auch die Menschen die nirgendwo wirklich beheimatet sind. Eine ehemalige Partnerin mit der ich noch gut befreundet bin, ist mit 17 Jahren hier von Polen nach Deutschland gekommen. Sie lebt mittlerweile länger hier als sie in Polen gelebt hat. Ihr Polnisch hat mittlerweile einen leichten Akzent, so dass sie in Polen als Ausländer wahrgenommen wird. Gleiches gilt aber auch für ihr Deutsch.
Als sie die Deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat (was ein riesen Bürokratiemonster mit sich brachte) war das für sie eine extrem große Sache. War damals dabei und sie hat geweint, als sie in irgendeinem hässlichen Beamtenzimmer vor der Deutschen Flagge das Formular unterschrieben hat.

Und gerade solchen Leuten die es dann eh schon schwer haben muss man da imo nicht noch zusätzliche Steine in den Weg legen (das Beispiel hinkt aber insofern, dass sie ihren polnischen Pass nicht abgeben musste).

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Dar reine Rechtstext klingt strikter als er ist. Wenn man in die Anwendungshinweise schaut, scheint das vor allem Leuten das wahlrecht zu entziehen die noch nie in Deutschland waren. Ohne Doppelpass frage ich mich so bissle nach dem Anwendungsgebiet. Erscheint mir doch sehr nischig.

Es war eine Antwort auf diesen Satz. Und es ist auch gut und richtig, dass die Hürde um das Wahlrecht zu verlieren hoch liegt. Aber die Regelung zeigt halt auch, dass sich an der Frage der doppelten Staatsangehörigkeit auch weitere Fragen anschließen.
Ob das Thema nischig ist hängt davon ab welchen Zahlen man glauben kann und mag: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/160471/auslandsdeutsche/

Ich habe beim Bundeswahlleiter keine Zahlen gefunden. Da man bei der Briefwahl aus dem Ausland der Gemeinde zugeordnet wird bei der man zuletzt im Inland gemeldet war, kann ich mir vorstellen, dass diese Daten vielleicht auch gar nicht erfasst werden können/dürfen. Nun gut, ich kommen vom Thema ab…