LdN305 VDS outgescourced?

Ich bin beim Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) über ein paar Dinge gestolpert. Falls das nicht an anderer Stelle schon mal von euch erörtert wurde, habt ihr vielleicht Lust, da noch etwas dazu zu sagen….
Es geht mir um die 3,4% der Missbrauchsverdachtsfälle (rund 2500 von 62000?), die aufgrund fehlender VDS nicht weiterverfolgt werden konnten. Ihr erwähnt hier, dass die Polizei in den anderen 97% der Fälle Infos von FBI bzgl. der IP-Adressen bekommt. Ist das dann nicht einfach ein „Outsourcing“ der VDS? Welche Daten werden da vom FBI (und vielleicht auch Geheimdiensten anderer Nationen) generell über die deutsche Bevölkerung gespeichert? Welchen Unterschied macht es, ob z.B. der US-amerikanische Staat oder der deutsche Staat diese Infos über die Bürger*innen hat?

(…)

Es dürfte sich hier um die in diesem Thread diskutierte Sache handeln.

Die Daten kommen daher nicht vom FBI, sondern vom NCMEC. Das NCMEC unterhält eine TipLine, also eine Hotline / Internetkontaktformular, über das kinderpornographische Webseiten gemeldet werden können.

Das NCMEC leitet dann die Fälle, bei denen IP-Adressen aus anderen Ländern als den USA beteiligt sind, an diese anderen Länder weiter. Daher werden deutsche IP-Adressen an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Das Ganze hat noch nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun, weil es eben nur die IP-Adressen sind. Da das NCMEC aber nur IP-Adressen aus Deutschland an die deutsche Staatsanwaltschaft weiterleitet und bei diesem Schritt daher bereits alle Straftaten, die mitteln VPN begangen wurden, herausfallen, ist halt auch klar, dass die Erfolgsquote der Zuordnung entsprechend hoch ist.

Denn auch ohne Vorratsdatenspeicherung speichern die meisten Provider aktuell die Daten lange genug, dass die Strafverfolgungsbehörden problemlos die IP einem Anschluss zuordnen können, daher die hohe Erfolgsquote der Zuordnung über 90%.

Die Vorratsdatenspeicherung sagt ja nur, dass Provider verpflichtet werden sollen, die Daten für einen Mindest-Zeitraum zu speichern, damit Strafverfolgungsbehörden darauf im Zweifel zugreifen können. Aktuell basiert das alles auf Freiwilligkeit der Provider und bei harter Auslegung des Datensparsamkeitsprinzips des Datenschutzes wäre es eigentlich sogar schon fast verpflichtend, dass die Provider die Daten nicht so lange speichern, wie sie es aktuell (freiwillig) tun. Eine gesetzliche Pflicht hingegen würde den Datenschutz aushebeln, weil die Speicherung dadurch automatisch erforderlich würde.

Die Befürchtung der Law&Order-Politiker ist, dass durch die letzten Urteile des EuGH immer mehr Provider dazu übergehen werden, die Speicherfrist für IPs zu verkürzen. Dass die Provider dies aktuell noch nicht getan haben lag eben daran, dass noch der Rechtsstreit offen war und es wenig Sinn machte, die Speicherfrist vor einer endgültigen Klärung zu senken.

Sollten mehr Provider aus Gründen der Datensparsamkeit nun dazu übergehen, IP-Adressen weniger lang zu speichern, würde die Erfolgsquote / Zuordnungsquote von über das NCMEC übermittelten IPs natürlich signifikant sinken. Daher ist das Argument „Die Zuordnung klappt auch ohne VDS!“ zumindest zweifelhaft, weil sie eben auf einen Status Quo abstellt, der sich vermutlich ändern wird.