Ich höre gerade den letzten Podcast Digitalisierung der Deutschen Verwaltung Teil 1
und fände es toll, wenn ihr im 2. Teil oder allgemein mal ansprechen könntet, dass man auch im Wahlrecht eine riesige - digitale?? - Lücke hat. Ich wohne seit einiger Zeit im Ausland, kann aber trotzdem noch bei den Bundestagswahlen teilnehmen, da ich ja schon noch Interesse an der deutschen Politik habe und es mich eben auch betrifft.
Im letzten Jahr habe ich, nach Vorschrift meinen Antrag gestellt, doch mich und etliche andere Deutsche, haben die Wahlunterlagen viel zu spät, erst 10 Tage nach der Wahl erreicht, da sie in der Pandemie auf dem Postweg von Deutschland nach Neuseeland leider eben … naja… nur langsam voran kamen. Das kam dadurch, dass man in dem Wahlkreis, wo man zuletzt gemeldet verwaltet wird. In meinem Fall kannte die örtliche Behörde sich kaum aus.
Ich habe daraufhin einen Beschwerdebrief geschrieben, und meine Lage erklärt, sowie vorgeschlagen:
Eine Wahlbeteiligung von nur 77% sollte genug Grund sein, es Deutschen im Ausland zu
ermöglichen, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen.
…
- Es sollte ein ‘Wahlkreis’ für alle im Ausland lebenden Deutschen geben, der alle Vertretungen zusammen schließen und vertreten kann.
- Auf lange Sicht sollten Wege erforscht werden, einen Teil des Prozesses auf digitalem und verschlüsseltem Weg anzubieten, um die oben genannten Punkte noch effizienter zu gestalten.
- Mehr Informationen und Initiative des Bundeswahlleiters, im Ausland lebende
Deutsche zur Ausübung ihres Wahlrechts zu animieren. Bestätigungen über erfolgreiche Eintragung im Verzeichnis, Information, wann und wie Unterlagen erwartet werden sollten und was getan werden kann, wenn es dabei Probleme gibt.
hier die Antwort vom Wahlleiterbüro:
In der Vergangenheit wurde durch die Bundesregierung wiederholt geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wahlteilnahme der im Ausland (dauerhaft oder vorübergehend) lebenden Deutschen zu erleichtern.
Die Ausübung des Wahlrechts in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland würde grundlegende Änderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung erfordern, die nur der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber vornehmen kann. Darüber hinaus wäre eine Urnenwahl in den Auslandsvertretungen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht nur für die Auslandsvertretungen, sondern vor allem für die Wahlberechtigten verbunden. Für viele Auslandsdeutsche ist die Wahlteilnahme per Briefwahl deutlich einfacher als eine Wahl in Botschaften oder Konsulaten, da so eine unter Umständen weite Anreise zu den Auslandsvertretungen entfällt.
Da vorübergehend im Ausland lebende Deutsche in dem Wahlkreis wahlberechtigt sind, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müsste überdies die Zuordnung der Stimmzettel in den Auslandsvertretungen zu den Bundestagswahlkreisen erfolgen. Logistisch problematisch wäre dabei, dass alle mehr als 220 Auslandsvertretungen genügend Stimmzettel für alle 299 Wahlkreise und darüber hinaus aktuelle Wählerverzeichnisse bereithalten müssten. Weiterhin müsste, um doppelte Stimmabgaben zu vermeiden, entweder vorher ein Wahlschein beantragt (was an dem derzeitigen Procedere nichts ändern würde) und bei der Wahl abgegeben werden oder aber die Auslandsvertretungen müssten untereinander vernetzt werden, um die bereits erfolgten Stimmabgaben abzugleichen. Zudem müsste die Wahl früher abgeschlossen werden als in Deutschland, sofern nicht Verzögerungen bei der Ermittlung des vorläufigen amtlichen Ergebnisses in Kauf genommen würden.
Der Bundeswahlleiter selbst hat keinen Einfluss auf die Gestaltung der Wahlteilnahme der im Ausland lebenden Deutschen. Er erörtert aber regelmäßig die von Ihnen thematisierte Problematik mit den maßgeblichen Stellen und setzt sich überdies u.a. für eine digitale Antragstellung von Auslandsdeutschen für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ein.
Bin gespannt, was ihr sagt.
V