LdN301 Wahlrecht von Deutschen im Ausland benötigt Digitalisierung

Ich höre gerade den letzten Podcast Digitalisierung der Deutschen Verwaltung Teil 1
und fände es toll, wenn ihr im 2. Teil oder allgemein mal ansprechen könntet, dass man auch im Wahlrecht eine riesige - digitale?? - Lücke hat. Ich wohne seit einiger Zeit im Ausland, kann aber trotzdem noch bei den Bundestagswahlen teilnehmen, da ich ja schon noch Interesse an der deutschen Politik habe und es mich eben auch betrifft.

Im letzten Jahr habe ich, nach Vorschrift meinen Antrag gestellt, doch mich und etliche andere Deutsche, haben die Wahlunterlagen viel zu spät, erst 10 Tage nach der Wahl erreicht, da sie in der Pandemie auf dem Postweg von Deutschland nach Neuseeland leider eben … naja… nur langsam voran kamen. Das kam dadurch, dass man in dem Wahlkreis, wo man zuletzt gemeldet verwaltet wird. In meinem Fall kannte die örtliche Behörde sich kaum aus.

Ich habe daraufhin einen Beschwerdebrief geschrieben, und meine Lage erklärt, sowie vorgeschlagen:
Eine Wahlbeteiligung von nur 77% sollte genug Grund sein, es Deutschen im Ausland zu
ermöglichen, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen.

  • Es sollte ein ‘Wahlkreis’ für alle im Ausland lebenden Deutschen geben, der alle Vertretungen zusammen schließen und vertreten kann.
  • Auf lange Sicht sollten Wege erforscht werden, einen Teil des Prozesses auf digitalem und verschlüsseltem Weg anzubieten, um die oben genannten Punkte noch effizienter zu gestalten.
  • Mehr Informationen und Initiative des Bundeswahlleiters, im Ausland lebende
    Deutsche zur Ausübung ihres Wahlrechts zu animieren. Bestätigungen über erfolgreiche Eintragung im Verzeichnis, Information, wann und wie Unterlagen erwartet werden sollten und was getan werden kann, wenn es dabei Probleme gibt.

hier die Antwort vom Wahlleiterbüro:

In der Vergangenheit wurde durch die Bundesregierung wiederholt geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wahlteilnahme der im Ausland (dauerhaft oder vorübergehend) lebenden Deutschen zu erleichtern.

Die Ausübung des Wahlrechts in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland würde grundlegende Änderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung erfordern, die nur der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber vornehmen kann. Darüber hinaus wäre eine Urnenwahl in den Auslandsvertretungen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht nur für die Auslandsvertretungen, sondern vor allem für die Wahlberechtigten verbunden. Für viele Auslandsdeutsche ist die Wahlteilnahme per Briefwahl deutlich einfacher als eine Wahl in Botschaften oder Konsulaten, da so eine unter Umständen weite Anreise zu den Auslandsvertretungen entfällt.
Da vorübergehend im Ausland lebende Deutsche in dem Wahlkreis wahlberechtigt sind, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müsste überdies die Zuordnung der Stimmzettel in den Auslandsvertretungen zu den Bundestagswahlkreisen erfolgen. Logistisch problematisch wäre dabei, dass alle mehr als 220 Auslandsvertretungen genügend Stimmzettel für alle 299 Wahlkreise und darüber hinaus aktuelle Wählerverzeichnisse bereithalten müssten. Weiterhin müsste, um doppelte Stimmabgaben zu vermeiden, entweder vorher ein Wahlschein beantragt (was an dem derzeitigen Procedere nichts ändern würde) und bei der Wahl abgegeben werden oder aber die Auslandsvertretungen müssten untereinander vernetzt werden, um die bereits erfolgten Stimmabgaben abzugleichen. Zudem müsste die Wahl früher abgeschlossen werden als in Deutschland, sofern nicht Verzögerungen bei der Ermittlung des vorläufigen amtlichen Ergebnisses in Kauf genommen würden.
Der Bundeswahlleiter selbst hat keinen Einfluss auf die Gestaltung der Wahlteilnahme der im Ausland lebenden Deutschen. Er erörtert aber regelmäßig die von Ihnen thematisierte Problematik mit den maßgeblichen Stellen und setzt sich überdies u.a. für eine digitale Antragstellung von Auslandsdeutschen für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ein.

Bin gespannt, was ihr sagt.
V

leider ist die Antwort des Wahlleiterbüros rechts abgeschnitten.

Das der Wahlleiter in sofern Recht hat, als dass Briefwahl die einfachste Möglichkeit der Teilnahme aus dem Ausland ist.

Was mich extrem annervt (weswegen ich auch nicht teilnehme) ist die umständliche Anmeldung, die ich bei jeder Wahl neu durchlaufen müsste.

Da wäre es deutlich netter wenn das mit einer Anmeldung passieren könnte.

Ich hatte mich ja auch mal beim Auswärtigen Amt bei der „Erfassung von Auslandsdeutschen“ registriert.

Die haben mich dann alle drei Monate genervt, ich möge doch bitte meine Daten überprüfen ansonsten verfällt die Registrierung und zur Wahl registrieren ging darüber auch nicht.

Nur ist der Punkt: man soll sich beim zuletzt gültigen Wahlkreis registrieren

Frage: wer von den in Deutschland wWohnenden kennt seine Wahlkreisnummer für den Bundestag?

Ich kenne meine bis heute nicht und Spießruten laufen in der Berliner Verwaltung zu Zwecken der Erkundung selbiger per Mail aus dem Ausland? Nein Danke.

Da verzichte ich lieber.

Schlusssatz: man hat alles getan um die Teilnahme aus dem Ausland so kompliziert wie nur irgend möglich zu gestalten.

Diese freiwillige Erfassung dient nicht dem Wahlrecht, sondern eigentlich der konsularischen Betreuung, so dass die Botschaft im Krisenfall bspw. weiß, wen sie alles evakuieren muss. Und deshalb wollen die wohl auch gerne halbwegs aktuelle Daten haben.

Gegenfrage: Du möchtest wählen. Wie kompliziert ist es für dich, dafür im Internet die Nummer deines zuständigen Wahlkreises herauszufinden? Die sind ja nicht einmal terrorgerrymandert, wie in den USA, sondern orientieren sich an Kreis-, Gemeinde- und Bezirksgrenzen.

Ich meine, die Prozesse digital aufzupimpen, wäre ich ja gerne dabei, aber ein Minimum an Eigeninitiative kann man schon erwarten, finde ich. Ich hab gerade etwa 10 Sekunden benötigt, um meine Wahlkreisnummer herauszufinden.

Dann ist es dir eben nicht wichtig genug. Mal im Ernst, warum sollen „Auslandsdeutsche“ überhaupt den deutschen Bundestag mit wählen, obwohl sie von der Politik im Grunde gar nicht betroffen sind? Sicherlich gibt es auch begründete Fälle, wenn jemand bspw. nur als Austauschstudent oder für eine Baustelle o.ä. ein halbes Jahr weg ist, und danach wieder zurück kommt. Oder wenn jemand als Diplomat, Beamter oder Soldat von der Bundesrepublik ins Ausland entsendet wird, und man von ihm im Übrigen erwartet, dass er nicht einfach die Staatsbürgerschaft des Ziellandes annimmt.

Aber dass u.a. Deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern um hier keine Steuern zu bezahlen, hier weiter wählen dürfen, finde ich einigermaßen unverschämt – und bis 1985 gab’s das auch nicht, aber eine schwarz-gelbe Regierung hielt das aus offensichtlichen Gründen für eine gute Idee. Insofern wäre ich schwer dafür, dass Leute bloß maximal eine Legislaturperiode nach ihrem Wegzug noch wählen dürfen.

Dieselbe Diskussion hatten wir übrigens schonmal :wink: :

Auf gar keinen Fall! Dafür müssten große Teile des Wahlsystems umorganisiert und vermutlich sogar das Grundgesetz geändert werden, denn,…

  • wegen der Gleichheit der Wahl müssen unsere Wahlkreise in etwa dieselbe Anzahl Wahlberechtigte aufweisen. Das wäre bei einem Auslandswahlkreis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall.
  • wir wählen mit der Zweitstimme nach Landeslisten, und die Wahlkreismandate werden innerhalb der Parteien mit den Listenmandaten verrechnet. Ein Auslandswahlkreis wäre aber mit gar keinem Bundesland verknüpft, wo diese Verrechnung stattfinden könnte.

Und das alles, bloß damit ein paar Leute quasi von außen in unserem Land mitbestimmen dürfen. Nope.

Da bin ich ganz bei dir, für all jene die eigentlich auf immer gehen (so wie Meinereiner, weswegen ich da auch nicht so hinterher bin).

Es geht mir da quasi um eine Form der Gleichbehandlung:

Lebt man in Deutschland, ist man gemeldet und bekommt seine Wahlunterlagen per Automatismus.
Lebt man im Ausland und ist nicht gemeldet (weil kein Zwang) kriegt man nichts, auch gut.
Aber wenn man sich schon gemeldet hat, warum auch immer, kann man eigentlich auch erwarten, dass man seine Wahlunterlagen ebenfalls per Automatismus bekommt und nicht nochmal extra irgendwas anfassen muss.

Ja ließe sich ja aber verbinden.

Muss man deswegen alle 3 Monate nerven kommen?

Naja, ich persönlich finde ja das mit dem Wählen aus dem Ausland bei dauerhaft abwesenden auch eh problematisch, deswegen hab ich mich auch bei der EU Wahl nicht für Deutschland registriert, sondern die Schwedische Vertretung mitgewählt.

Was ich aber für all jene wünschen würde die auf Zeit gehen, ist dass man den Prozess dahingehend umgestaltet, dass man die bei der Anmeldung mit angeben kann, dass man auch weiterhin wählen möchte und der Prozess dann automatisch abläuft, sofern man selbst dafür sorgt, dass die Adressmeldung aktuell ist und nicht wie jetzt, dass man quasi selbst darauf achten muss, wann die Frist zur Eintragung beginnt und endet, Postlaufzeiten extra mit einrechnen, so dass Mann auch wirklich alles innerhalb der gesetzten Fristen schafft.