LdN301 - Digitalisierung

Den Punkt verstehe ich jetzt aber nicht wirklich.

Es gibt doch mit dem „Städte und Gemeinde Tag“ eine quasi Dachorganisation der Kommunen auf Landesebene.

Die Fachverfahren dürften sich ziemlich gleichen, wo nicht spart man die aus für später.

Es mussten sich also nur die Dachverbände organisieren und die Kommunen mit einer Art Crowdfunding die Kosten für die Software bereitstellen.

Dann lässt sich das auch bei „auf Kante genähten“ Budgets darstellen und alle haben am Ende dieselbe Software.

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@Olaf.K
Kann dir hier voll zustimmen.

Meinen Eltern und auch meiner 78-jährigen Nachbarin kann ich bei digitalen Anträgen sehr leicht helfen. Eine Mail ist oft in 5min geschrieben, Elster leicht bedient oder ein Antrag zuhause ausgefüllt. Aufs Amt begleiten kann ich sie nicht.

Ich verstehe den Bedarf an Barrierefreiheit, überhaupt keinen Digitalen Zugang anzubieten ist aber in meinen Augen eine größere Barriere.

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Da kann ich weiterhelfen. Für jede Fachanwendung (Ordnungswidrigkeiten, Kita-Verwaltung, Haushalts- und Kassenrecht, Meldewesen, Dokumentenmanagementsystem, ect. pp.) gibt es eine große Zahl von Herstellern, die je nach der Entscheidung des jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten mal so und mal so erworben werden. Da gibt es dann eben auch günstigere und weniger günstige Anbieter und eher einfachere und dann auch wieder umfangreicheren Lösungen. Einheitlich ist nach nichts. Die Mitgliedschaft in „Dachorganisationen“ der Kommunen (Städte- und Gemeindebund, Städtetag, Landkreistag) sind anders als z.B. die Kammern (IHK, Handelskammer, Ärztekammer…) nicht zwingend vorgeschrieben, vielmehr sind dies Vereine, die lediglich als Lobbyisten agieren und mal mehr und eben auch mal weniger zwingend in Gesetzgebungsverfahren der Länder und des Bundes eingebunden sind. Einheitlich und durchorganisiert ist hier nix.

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Okej, danke für die detaillierte Erklärung, wusste ich so auch noch nicht.

Denke aber trotzdem, dass man sich über diese Vertretungen zusammenschließen könnte um so die Kosten für die Digitalisierung zu verteilen und dadurch handelbar zu machen.

Nur muss man dann halt von dem Kleinstaatdenken abrücken wonach jeder Bürgermeister und jeder Landrat alles selbst bestimmen kann und gemeinschaftlich identische Systeme schaffen.

Gegenwärtig beschaffen Gebietskörperschaften Software in einem jeweils separaten Vergabeverfahren. Möchte der Bundes- oder Landesgesetzgeber eine Vereinheitlichung (wie z.B. bei der mit dem RKI verbundenen Corona-Test-Software), dann muss er sie beschaffen und bezahlen. Und genau hier liegt der Kern des Problems. Kleinstaaterei wird eben nicht als Mangel empfunden, sondern als grundlegendes Prinzip. Mir persönlich wäre es vollkommen wurst, ob wir Meldedaten mit einer eigenen Software erheben und verwalten, oder auf einer Bundes- oder Landeslösung (wie z.B. bei den Standesämtern mit der einheitlichen Anwendung AUTISTA).

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Hi, ich arbeite in einer IT-Firma, die z.B. für Abfallbetriebe digitale Lösungen macht. Im Bereich meldepflichtige Abfälle läuft die Korrespondenz nur noch digital. Liegt vermutlich daran, dass damals (2008) das ganze System dafür ausgeschrieben wurde, und EIN Unternehmen sich darum gekümmert hat. Natürlich finde ich es ungemein amüsant und erschreckend, wie das in D läuft. Ich habe z.B. eine „Signaturkarte“ und zusätzlich die Möglichkeit einer 2fach-Authentifizierung, damit kann ich mit einem doppelten Pin signieren- der Ein- oder Andere wird das vielleicht kennen. Das hat mich 15 min. gekostet - bei einer Firma, die mich als berechtigte Person bestätigt hat. So eine Systematik könnte man doch auch auf den Perso packen, oder? ich sehe das große Problem tatsächlich auch darin, dass jeder Ort/Gemeinde/Stadt sein eigenes Süppchen kocht. Auf jeden Fall super interessantes Thema :slight_smile:

Ja, zum einen wird die DSGVO oft krumm interpretiert, zum anderen ist Datenschutz eigentlich mal ein Abwehrrecht staatlichen Zugriffen auf die Privatsphäre gegenüber, daher akzeptiere ich (trotz 30 Jahren in der Behörden-IT) Einschränkungen gerne. Ob ich bei Amazon bestelle oder ein GMail-Postfach hab oder einen Facebook-Account kann ich frei entscheiden. Dass meine Daten (und welche) beim Einwohnermeldeamt liegen entzieht sich meiner Entscheidungsfreiheit, daher zahle ich lieber für die Mehrarbeit, die (sinnvolle) Hürden da verursachen.
Was halt nicht bedeutet, dass ich die krummen Auslegungen der DSGVO natürlich kritisiere.

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Ich arbeite im Bereich Digitalisierung in einem Energieunternehmen. Vielleicht sollte der interviewte Bürgermeister aus der Podcast-Folge bzw. sein IT-Ansprechpartner doch noch einmal mit den Softwareanbietern in Kontakt treten, die „angeblich“ nicht mit einander kooperieren wollen. Genau zu wissen scheint er ja nicht, welche Möglichkeiten es gibt die beiden Systeme zu verbinden bzw. bei Beauftragung gegen Geld kenne ich es eigentlich auch nur so, dass sich Softwareanbieter dann auch gerne „überzeugen“ lassen, die digitale Anbindung von zwei System zu ermöglichen. Ich habe das Argument auch nicht so richtig verstanden, warum die beiden erwähnten Software-Konkurrenten sich mit der Anbindung der Systeme ihr Geschäft kaputt machen?! Wenn die beiden Systeme direkt miteinander kommunizieren können, ist das doch eher von Vorteil für beide Anbieter. Möglicherweise liegt das Problem auch schlicht darin, dass kein Budget vorhanden ist, um bestimmte Digitialisierungs-Maßnahmen bei Softwareanbietern zu beauftragen und eher die Vorstellung vorhanden ist, dass diese Maßnahmen von Softwareanbietern kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssten…

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Hallo zusammen,
ein spannendes Thema, lange unterbelichtet, dafür ein Dank an das Lage der Nation-Team!

Ich bin Geschäftsführer des Verbands der kommunalen IT-Dienstleister VITAKO, in dem sich 54 kommunale Unternehmen zusammengeschlossen haben, um Software zu betreiben, entwickeln und zu integrieren und die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Alle VITAKO-Mitlgieder sind zu 100% in öffentlicher Hand, haben also keine Privatanteile, arbeiten eigenwirtschaftlich und stehen mit privaten IT-Dienstleistern im Wettbewerb.

Zwei Punkte möchte ich herausgreifen:
Zum einen wurde gesagt, als ob keine Erkenntnisse über die Wirkung der Verwaltungsdigitalisierung vorliegen. Das hat sich seit kurzem geändert, denn das Institut der Wirtschaft, genauer seine Consulting-Tochter IWC, wurde von VITAKO beauftragt, die wirtschaftlichen Effekte der heutigen Verwaltungsdigitalisierung zu messen. Die Ergebnisse (hier) sind erstaunlich, denn schon jetzt trugen die Vitako-Mitglieder 2021 ca. 4 Mrd. zur Wertschöpfung bei, sparten BürgerInnen, Unternehmen und Verwaltung rund 5,1 Mrd. € ein und sichern ca. 50.000 Arbeitsplätze. Das sind ausschließlich die Effekte der sogenannten Binnendigitalisierung, denn die Effekte, die die direkte Interaktion von Antragstellern mit den Fachverfahren ergeben sollen, sind hier noch gar nicht wirksam.

Zum zweiten konnte man bisher bei der ersten Folge den Eindruck gewinnen, dass die Kommunen vollkommen alleingelassen sind, wenn es um IT geht. Das ist nicht ganz richtig, denn in den vergangenen Jahren haben rund 70% der Kommunen entschieden, ihre Verwaltungs-IT durch einen kommunalen IT-Dienstleister betreiben zu lassen. Daher ist keine Bürgermeisterin oder Amtsleiter gezwungen, sich komplexen Vergabeverfahren zu stellen und dann auf Softwareproduzenten zu treffen, die keine Schnittstellen bereitstellen wollen, um verschiedene Fachverfahren zu verknüpfen. Ein kommunaler IT-Dienstleister kann hier effektiv Ausschreibungsverfahren für seine Eigentümer und Kunden durchführen und die Bedingungen so formulieren, das dieser Fall ausgeschlossen ist.

In Deutschland ist es so, dass die 11.000 Kommunen sich selber organisieren dürfen - das schließt das Recht ein, die IT selber zu betreiben. Immer mehr Kommunen gehen aber dazu über, als Eigentümer und Kunde eines kommunalen IT-Dienstleisters diese Aufgabe an Spezialisten, die ihnen gehören und die sie demokratisch steuern können, auszulagern. Zuletzt wurde in Brandenburg die DiKOM als Zweckverband gegründet, damit eben nicht jedes Amt, jede Bürgermeisterin die inzwischen hochkomplexe Verwaltungs-IT selber organisieren muss. Auch leisten die Vitako-Mitglieder einen Beitrag zu mehr Standardisierung in den Fachverfahren, allerdings haben die Kommunen hier immer das letzte Wort - was die Vielfalt der öffentlichen IT zum Teil erklärt.

Abschließende Bemerkung: diese Form des Zusammenschlusses wird auch genutzt, um weitere Vorteile für die Kommunen zu realisieren. So haben sich 3/4 aller Vitako-Mitglieder zur Einkaufsgenossenschaft ProVitako zusammengeschlossen und schreiben europaweit Hard- und Software-Verträge aus. So sichert ProVitako als öffentliche Vergabestelle auch in schwierigen Zeiten - Stichwort Chipmangel - die Versorgung der öffentlichen Verwaltung und der Schulen mit IT zu wirtschaftlich vorteilhaften Bedingungen.

Ich bin gespannt auf die kommenden Folge und hoffe, ein wenig zur sachlichen Diskussion beigetragen zu haben. Näheres zu VITAKO und den Mitgliedern hier.

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Das klingt fast so: ich als insider der Behörden-It kenne die Arbeitsweise - würde unseren IT Systemen und Mitarbeitern nicht bis zur Türschwelle trauen. Vielleicht übersehen die Visionäre der digitalen Verwaltung tatsächlich das Personalproblem?

Ich hatte z.T. auch bei den Interviewten den Eindruck, dass in Sachen IT Kenntnisse fehlen. Beispiel: Eine gescannte Unterschrift ist halt noch keine digital signierte Unterschrift. Aber das ist nur ein Ausschnitt und keine Kritik an der Aussage an sich. Den Mitarbeiter**innen kann man gar keinen Vorwurf machen. Sie machen diese Arbeit seit Jahren nach „Vorschrift“ (daher kommt wohl „Dienst nach Vorschrift“). An Aus- und Weiterbildung wurde wohl immer gespart.

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Zum thema digitale Unterschrift:

https://www.bundesnetzagentur.de/EVD/SharedDocuments/Downloads/eIDAS.pdf;jsessionid=53BA54C95DDA329D0E187315EB3241B4?__blob=publicationFile&v=2

Es gibt da auf Behördenseite noch viele Vorbehalte.
Wir hatten es bal mit Adobe Sign versucht, aber ernteten eher Fragezeichen.

Digitale Rechnung ebenso. Die DRV stellt ein entsprechendes Portal, wo man Einzelrechnungen hochladen kann. Wir senden aber jeden Monat rund 400 Rechnungen an die DRV. Als Paket hochladen geht nicht, damit ist ausdrucken , in Umschlag packen und mit Post senden schneller.
Die entsprechende Programmierung ist laut DRV zu teuer. Alle Rechnungen einscannen scheint wohl günstiger.
Alles noch sehr zäh

Hallo liebes Lageteam,

seit Februar höre ich wöchentlich euren Podcast.
Mich persönlich bringt der Podcast weiter und ich sehe die Welt teilweisen mit anderen Augen - vielen Dank dafür.
Ich höre gerade den restlichen Teil des ersten Digitalisierungspodcasts.

Den zweiten habe ich schon durch :slight_smile:

Es ist spannend zu hören, was da so alles schief läuft…

Was mir aber hier zu kurz kommt, sind die positiven Beispiele!
Die gibt es!

Zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit.
Die eAkte existiert bei uns seit fast zehn Jahren.
Es gibt ein Stammdatenerfassungsprogramm worauf die meisten Programme zugreifen.
D.h. Kommunikationswege, Bankverbindungen aber auch Basisdaten zu Personen sind nur einmalig zu erfassen.
Auch verzweigen die Programme untereinander und teilweise werden elektronische Daten direkt in die Bearbeitungsprogramme eingetragen.
Ebenfalls gibt es seit mindestens 7 Jahren den Antrag auf Arbeitslosengeld online.
Neben dem Antrag geht dies auch mit dem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe und Insolvenzgeld.
Auch Arbeitgeber*innen können Eingliederungszuschusse online stellen.
Medienbrüche finden nicht statt, da die Daten direkt an die eAkte übertragen werden.
Ein Ausdruck und Unterschrift ist dann nicht mehr notwendig.

Was mich bei der ersten Folge jedoch besonders stört ist der Hinweis zum Austausch zwischen den einzelnen Agenturen und dem Jobcenter.

Die BA ist ein Sozialversicherungsträger, dass Jobcenter dient der Grundsicherung.

Konkret auf das Beispiel im Podcast hinsichtlich Austausch Arbeitslosengeld (nur Alg - Alg I gibt es nicht!) und Alg II bezogen:

Im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf Alg werden Versicherungszeiten (z.B. Beschäftigungen, Krankengeld, Elternzeiten usw) geprüft.
Nachweise über Lebensversicherungen, Erbschaften oder sonstigem Vermögen sind nicht relevant und werden entsprechend nicht erfasst (Datenschutz).
Auch werden nicht von allen Kindern Geburtsurkunden erfasst, da dies ebenfalls nicht relevant ist, der Nachweis von einem Kind (i.S.d. EstG) reicht aus.

Die Jobcenter, sofern es gemeinsame Einrichtungen (AA und Stadt/Landkreis sind Träger der JC) sind, nutzen viele gemeinsame Programme, daher findet dort schon ein hoher Austausch von Daten statt.
Personen, deren Anspruch auf Alg erschöpft oder erloschen ist oder wo das Alg zum Bestreiten des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, stellen einen Antrag auf Alg II.
Die Grunddaten (Basisdaten zur Person, Bankdaten, Kommunikationswege, aber auch Vermerke hinsichtlich der Vermittlung) sind vorhanden und müssen nicht erneut angegeben werden.

Natürlich ist aus meiner Sicht nicht alles perfekt was die Digitalisierung angeht.
Ich finde es aber nur fair, dass auch positive Beispiele erwähnt werden.
Das ist es doch, was unabhängigen Journalismus ausmacht, oder?:slight_smile:

Viele Grüße

Philipp

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Kann ich bestätigen. Arbeiten als BFW zum Beispiel mit eM@w, einem elektronischen Massnahmeprogramm. Gibt schon seit weit über 15 Jahren, funktioniert ganz ordentlich. Leider nur wenige Verfahrenszweige, da ginge mehr, zum beispiel LTA.
Aber die Agentur ist da schon recht gut und probiert aus.
Bei den Rentenversicherungsträgern beispielsweise ist es deutlich zäher gefühlt.

Da ging es auch weniger um deutsche Mittelständler, die Behörden-Software bauen sondern generell um die Frage, warum es generell an Schnittstellen zwischen Software mangelt. Ich versuche mich gerade zu erinnern, was der Kontext war, in dem wir das diskutiert hatten. Ich glaube, wir hatten generell über den Einsatz von Standard-Software (Textverarbeitung, Enterprise-Resource-Management etc.) sowie OpenSource in der Verwaltung geredet. Mein Punkt war, dass es insbesondere bei Standard-Software von großen Herstellern sehr schwierig ist, diese mit der Software anderer Herstellern zu verbinden, da dies in der Regel nicht vorgesehen ist und die Hersteller gerne alles in ihrem eigenen Öko-System behalten möchten (Beispiel: Office 365, SAP, Oracle, Siebel, …).

Spontan fällt mir hierzu auch das Beispiel LiMux in München ein, da gab es ja OpenSource in der Verwaltung, bis 2017- angeblich nach jahrelanger Lobby-Arbeit - die Rückkehr zu Microsoft beschlossen wurde (wobei hier anscheinende auch schon wieder zurück gerudert wurde).

Neuester Lacher, wenn es nur nicht so traurig wäre:

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Für Baden-Württemberg gibt es sogar ein Onlineportal in dem man den Kirchenaustritt erklären kann. Das Formular kann mit dem ePA digital unterzeichnet werden. Soweit zur positiven Seite.

https://www.service-bw.de/

Ich hab’s probiert. Nach einer halben Stunde hatte ich eine Antwort im Portal, dass ich persönlich zum Standesamt kommen müsse. Daraufhin habe ich angerufen und gefragt warum. Da wurde mir gesagt, dass sie keine Unterschrift haben. Daraufhin habe ich auf die Signatur mittels ePA hingewiesen und das PDF, das ich als Bestätigung des Antrags erhielt (mit den Symbolen Authentifizierung per ePA) per Mail an das Amt geschickt. Ein Tag später kam eine Mail, mit der Nachricht. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes wird nur eine persönliche Erklärung vor Ort akzeptiert.

Willkommen im digitalen „Ländle“ wir können alles außer Digitalisierung!!!

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Vielen lieben Dank @Jense für dein Positivbeispiel und dein Engagement.

Ich teile deine Meinung zu 100%. Die teils schon sehr dämlichen Gesetzestexte, sowie weitere Handlungsgrundlagen führen zu vollkommen dämlichen Prozessen.

Ich würde dir empfehlen, dass du dich von der FITKO zum FIM-Methodenexperten ausbilden lässt (biste in ca. 3 Wochen) und den Hammer der sozialen Gerechtigkeit hart durchzuschwingen :wink:
Pfad:www.fimportal.de

Ich mache das seit 13 Jahren und es macht einfach Bock die Macht der Hermeneutik für das Gute zu nutzen (z.B. Zuständigkeitsfindung und Digitalisierung)!

Beste Grüße Sido aus Berlin

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E11 bzw. E12 entsprechen wohl eher A12 bzw. A13 und das ist die Eingruppierung, die viele im öD am Ende ihrer Dienstzeit erhalten, wenn sie mind. ein Fachabi haben und ein Hochschulstudium mit 3 Jahren Studienzeit absolviert haben. Oder zu den Aufstiegsbeamten gehören, die nach einer Ausbildung und Praxiszeit in einem Auswahlverfahren ausgewählt werden und das dreijährige Studium im öD ohne Abi absolvieren dürfen.

Hallo, herzlichen Dank für diese hervorragende Recherche.
Anfang 2022 wurde der elektronische Rechtsverkehr für Anwältinnen und Anwälte verbindlich und ausschließlich eingeführt. Bei den Gerichten wird die digital eingehende Post dann ausgedruckt. Schnelle Absprachen z.B. für Terminsbestimmungen finden teilweise der Praktikabilität wegen über (unverschlüsselten) E-Mail-Verkehr statt. Wir Anwältinnen und Anwälte erhalten die Post von den Gerichten teils in Papierform, die für uns selbst nicht mehr zulässig ist, teils über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach.)
In dem Magazin der Neuen Richtervereinigung des Landesverbandes Schleswig-Holstein 4/2022 befasst sich ein Richter des Sozialgerichtes mit der Umsetzung. Die Anweisung zur digitale Umsetzung sollte den analogen Verfahren so nah wie möglich angepasst sein, was man sich zugespitzt etwa so vorstellen kann: man schreibe eine E-Mail, drucke diese aus (wie analoge Post), scanne diesen ein (wie das Eintüten in einen Briefumschlag) und versende ihn (Postgang). Die Anwendung ist also unsinnig umständlich.
Bei einer Umfrage an den schleswig-holsteinischen Sozialgerichten wurde die Benutzer:innenfreundlichkeit mit 52% als eher schlecht und bei 20% als sehr schlecht gewertet. Weder den Servicekräften noch den Richter:innen wurde zugetraut, sich auf neue digitale Abläufe einzustellen.