LDN240: Gewaltenteilung funktioniert?

Ich hätte da mal eine Frage:
Ihr sagt (und das scheint ja auch so zu sein nach dem Urteil des BVerfG bezüglich des Klimagesetzes) das die Gewaltenteilung klappt, weil die Gerichte nun die Regierung zwingen, ihre Aufgaben wirklich zu erledigen.

Frage nun: Was passiert denn, wenn die Regierung nun eine Anpassung vornimmt, die aber weiterhin nicht reicht? Landet das ganze dann wieder beim BVerfG und die müssen dann wieder entscheiden? Dann geht ja wieder Zeit verloren in der zu wenig gemacht wird.
Gibt es hier andere „Strafen“ wenn die Regierung wieder nicht das nötige tut?

Wäre dankbar um eine Antwort!

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Ja, dieses Ping-Pong Spiel wird ja bereits in vielen Bereichen gespielt. Ein Gestzt wird eingebracht, es wird dagegen geklagt, des BVerfG urteilt nach X Jahren gegen die Bundesregierung, es müssen Anpassungen vorgenommen werden, und das Spiel get von vorne los. So geschehen bei der Vorratsdatenspeicherung, den Geheimdienst-Befugnissen, usw.

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