LdN215: Gesetzentwürfe

Zumindest in NRW bekommen wir es im Regelfall hin, dass auch ein Gesetzentwurf einigermaßen lesbar ist. Beispiel: „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen - Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ Lt-Drs. 17/2351.

Es gibt im Gesetzentwurf wenn es einen Änderungsbefehl gibt immer den bisherigen Stand.