LdN205 - Supervision in der Polizei

Ich weiß zwar nicht, ob es Supervision in der Polizei gibt, flächendeckend scheint es nicht so zu sein.

Dennoch kurz der Hinweis:

Supervision kann nur sehr eingeschränkt helfen, jedenfalls wenn es um Polizeigewalt geht. Polizeiliches Fehlverhalten in diesem Bereich ist häufig strafbar.

Sitzen nun die PBinnen in einer Runde und sprechen über Ihre Erlebnisse, kann also niemand über eigenes unzulässiges Gewalthandeln sprechen. Auch nicht über das der Kolleginnen „auf dem Wagen“. Denn dann müssten Sie ungeschützt und ohne dass andere Personen in der Runde zur Verschwiegenheit berechtigt wären, Straftaten einräumen, die wiederum die anderen zur Anzeige bringen müssten.

Dasselbe gilt für Beamtinnen, die selbst nur Zeugin gewesen sind, weil sie im Dienst zur Anzeige verpflichtet gewesen wären und sich strafbar gemacht haben, wenn sie nicht angezeigt haben.

So wünschenswert das Instrument wäre und wahrscheinlich in vielen anderen Bereichen der Polizeiarbeit sinnvoll und notwendig ist, ist das kein Ansatz mögliche Polizeigewalt anzugehen.

Das können nur wirklich unabhängige Ermittlungsstellen mit Ermittlerinnen, die selbst keine Polizistinnen sind oder waren, die mit ausreichend Personal- und Dachmitteln ausgestattet sind.

Ansonsten verkommt solch eine Stelle zum Feigenblatt ohne jedwede Akzeptanz Betroffener.

Daneben sollte die Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einheiten verpflichtend sein und Zuwiderhandlungen dienstrechtlich verfolgbar sein.

Noch wichtiger wäre, dass unabhängige Organe - mit entsprechenden Rechten - Einsatzkonzepte kontrollieren und evaluieren können, berichtspflichtig sind und auch Einfluss auf eine mögliche Überarbeitung nehmen können.

Bsp.: Zivile Tatbeobachter in Versammlungen zur Identifikation von Straftaten und Straftätern einschließlich der anschließenden (regelmäßig sehr robusten) Festnahmekonzepte, bei denen nach meiner Erfahrung regelmäßig Innocent Bystander mit „unter die Räder geraten“, tlw mit nicht unerheblichen Verletzungen, wenn sie (in einer Menschenansammlung) zufällig im Weg standen.

Zudem führen Change Blindness-Phänomene immer wieder dazu, dass Personen, die von Zivilen Tatbeobachtern für den/die Straftäter*in gehalten werden, tatsächlich (wiederum: in Menschenansammlungen) nur in der Nähe standen und selbst keine Straftaten begangen haben.

Lieben Gruß und Danke für die vielen tollen Lage-Podcasts

Ich glaube ich habe die Supervisions-Idee etwas anders verstanden als Du - und fand sie eigentlich ganz sinnvoll.

Die Idee wurde ja im Zusammenhang mit dem „Praxis-Schock“, dem Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsalltag, beschrieben, in dem Polizistinnen von der Härte, Intensität und Anstrengung dieses Alltags gefordert und ggfs. überfordert werden und vielleicht mit schlechten Abwehrtendenzen (zB rassistischen Geddankenmustern) reagieren.
Die Ausbildung (die ja oft als wichtig zur Rassimusprävention beworben wird) ist dann aber vorbei, und das Bild das sich den Polizist
innen zeigt ist anders als das was in der Ausbildung gezeichnet wurde, und die Ausbildung rückt ja auch im Laufe der Zeit in die Vergangenheit.

Eine regelmäßige, von Fachbersonal begleitete, Supervision kann hier als präventiver Baustein helfen (sicher nicht die Eierlegende Wollmilchsau), der den Polizist*innen einen guten und konstruktiven Rahmen gibt über ihr Erleben zu berichten und im Austausch zu sein. Die Hoffnung wäre, dass hierbei rassistische Lesarten und Überforderung offengelegt und bekämpft werden können, lange bevor die Individueen möglicherweise Straftaten im Dienst begehen.

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