LdN196 / gesetzliche*r Richter*in / Daten zu juristischen Fällen

lieber Philipp, lieber Ulf,

ich habe gerade Eure Sendung LdN196 gehört. Den Punkt zu den gesetzlichen Richterinnen finde ich aus sozialwissenschaftlicher Sicht sehr spannend. Wenn ich richtig verstehe, wird jedem Fall nicht nachvollziehbar eine Richterin zugewiesen, d.h. man könnte analysieren, ob bestimmte Richterin bei vergleichbaren Fällen unterschiedlich urteilen. Dazu habe ich eine Nachfrage: Ich konnte aus den Paragraphen, auf die bei Wikipedia verlinkt wird, nicht nachvollziehen, wie der „Dienstplan“ genau zusammengestellt wird. Außerdem eine generellere Frage: Wisst Ihr, ob es Datenbestände über verhandelte Fälle inkl. der Klägerparteien und der Fälle und der beteiligten Personen gibt, sei es auch nur für einzelne Bundesländer und juristische Teilbereiche? Über Hinweise würde ich mich freuen.

Viele Grüße

entersig