LdN: 482 Hat Verwaltung zu viel Angst vor Fehlern?

Ich finde es spannend, dass Angestellte in Kommunen zu häufig aus Angst und Unsicherheit mauern, obwohl sie mehr dürfen, in diesem Fall setzte das Neutralitätsgebot weniger Grenzen. Ich glaube, das ist kein Einzelfall, man schreckt davor, sich wie auch immer angreifbar zu machen.

Wie kann man die Angestellte stärken, die keine ausgebildete Juristin sind, mutiger zu handeln?

Steckt dahinter auch unser Bürokratieproblem?

Nicht die Gesetze sind das gravierende, sondern die Angst vor einem Fehler. Was kann man dagegen tun?

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Ich finde das ebenfalls spannend, aber würde etwas differenzieren wollen. Es gibt nämlich auch Themen, wo sich Verwaltungen sehr gerne angreifbar machen und fast schon routinemäßig rechtswidrig handeln - nämlich wenn es darum geht, Anfragen nach einem Informationsfreiheitsgesetz abzuschmettern. Ja, nicht alle werden abgelehnt, und es mag auch berechtigte Ablehnungen geben, aber die Praxis scheint mir doch nicht 100% davon bestimmt zu sein, sich rechtlich korrekt zu verhalten :slight_smile:

Insofern würde ich denken: Ja, Angst vor Fehlern spielt im Anreizsystem eine Rolle, aber das ist nicht der einzige Faktor, bzw es gibt andere Faktoren, die noch stärker wirken.

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Transparenz zu verhindern ist im Grunde auch nur die Angst davor, dass Fehler öffentlich werden. Also würde ich schon argumentieren, dass es grundsätzlich um die Angst vor Fehlern geht, bzw. die Angst davor, dass die wissentlich oder unwissentlich gemachten Fehler publik werden.

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Das ist ja nie monokausal, allerdings sehe ich es wie die Hoererin-der-Nation, die dahinter auch die Angst sieht, dass Fehler publik werden.

Warum werden immer die billigsten Anbieter, nie die wirtschaftlichsten genommen? Ich fände ein LdN-Report:mit dem Titel „Angst essen Verwaltung auf“ spannend..

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Mal ein Beispiel aus anderer Perspektive: In meiner Behörde versucht die Verwaltung sehr konsequent zu vermeiden eventuelle Rechtsstreite führen zu müssen was dann Probleme für alle anderen verursacht. Es werden zum Beispiel offensichtlich ungeeignete Kandidaten zu Bewerbungsgesprächen eingeladen wenn sie einer Minderheit angehören. Man könnte ja eine Diskriminierungsklage abkriegen. Das ist am Ende schmerzhaft für alle Beteiligten wenn man den Bewerber im Gespräch quasi vorführt weil er keine einzige Frage beantworten kann.

Oder auch (direkte personliche Erfahrung!) Kollegen betreiben über lange Zeit quasi Arbeitsverweigerung und Arbeitszeitbetrug. Das geht über Jahre so, alle wissen es, andere Kollegen sind massiv demotiviert und teilweise führt der Frust darüber sogar zu Kündigungen. Aber erst als ein neuer Vorgesetzter sich mal mit Vehemenz bei der Verwaltung eingesetzt hat werden mal Maßnahmen eingeleitet. Die Kaskade von Abmahnungen und Sonderberichtspflichten dauert noch mal ein Jahr und bleibt erfolglos. Aber anstelle den „Kollegen“ nach Ausschöpfung aller Maßnahmen dann doch achtkantig rauszuschmeißen wird ihm ein Aufhebungsvertrag angeboten.
Das Kind ist zu dem Zeitpunkt in den Brunnen gefallen: die restlichen Kollegen haben kein Vertrauen mehr in die Funktion der Organisation und denken sich „warum soll ich mich anstrengen wenn man sich auch nen faulen Lenz machen kann ohne dass es Folgen hat“. Und das alles nur weil die Verwaltung Angst vor einer Klage hat.

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