LdN 478 Steuerreformen

Ab etwa 8:30 Minuten wird behauptet, dass man am Anfang des Steuertarifs bei einem Verdienst von 13.000 € bis 15.000 € 14 Prozent Steuern zahlen müsse. Für 18.000 € müssten bereits 24 % Steuern gezahlt werden.

Diese Formulierungen fand ich irreführend, da diese nach meinem Empfinden den Eindruck erweckt haben, dass sich der Steuersatz auf das gesamte Einkommen bezieht. Die im Podcast genannten Steuersätze sind aber nur die Grenzsteuersätze, die angeben, wenn man 1 € mehr verdient, wie viel Steuern man von diesem 1 € an Steuern abgeben muss. Wie viel Steuern für 18.000 € insgesamt gezahlt werden müssen liegt deutlich darunter.

13.000 € zu versteuernden Einkommen ergibt eine Steuer von 95 € bei einem Durchschnittssteuersatz von 15,19 % und einem Grenzsteuersatz von 15,19 %.

18.000 € zu versteuernden Einkommen ergibt eine Steuer von 1.083 € bei einem Durchschnittssteuersatz von 6,02 % und einem Grenzsteuersatz von 24,03 %.

Das sollte meines Erachtens in der nächsten Folge klargestellt werden, dass es sich bei den genannten Steuersätzen um die Grenzsteuersätze gehandelt hat und nicht um den tatsächlichen durchschnittlichen Steuersatz.

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95 Euro von 13.000 Euro ergibt einen Durchschnittssteuersatz von 0,73%…

… wenn du die gleiche Berechnungsmethode anwendest, wie hier, daher auch den Bereich des Grundfreibetrags berücksichtigst.

Tatsächlich geht es aber um den Grenzsteuersatz, da hast du schon Recht. Wenn wir uns nun aber den Grenzsteuersatz der 5.000 Euro zwischen 13.000 und 18.000 Euro anschauen, also die Differenzen der beiden von dir genannten Szenarien, kommen wir zu:

5.000 € (18k-13k) zu versteuerndes Einkommen ergibt eine Steuer von 988 € (1.083-95), was einem durchschnittlichen Steuersatz von 19,76% entspricht. Also schon fast die Hälfte dessen, was bei über 68.000 Euro fällig wäre. Und das ist einfach zu viel. Gerade im Hinblick darauf, dass die Sozialversicherungskosten nicht progressiv gestaltet sind, daher die unteren Einkommen wegen der Beitragsbemessungsgrenze sogar stärker betreffen als die hohen Einkommen, wäre eine deutlich langsamere Progression im unteren Bereich sinnvoll, und eine deutlich stärkere im höheren Bereich.

Daher: Meiner Meinung nach sollten die Steuern im Bereich 13k-18k eher im Bereich von 10% liegen, dafür im Bereich ab 68.000 aber eben weiter gehen, statt bei 42% zu verharren. Aber jetzt werden halt wieder die „Wirtschaftsliberalen“ kommen und erzählen, dass sich Leistung dann nicht mehr lohne, was ich weiterhin für völligen Unsinn halte… Aber da sind wir dann wieder im Bereich der ideologischen Diskussion und der Einschätzung von Menschenbildern.

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Danke für die Korrektur beim ersten Beispiel. Habe das Einkommen jeweils beim Steuerrechner des BMF eingegeben und dann fälschlich zweimal den Grenzsteuersatz übernommen. Mein Fehler.

Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass man in dem Einkommensbereich entlasten soll (wobei man da schon in Raum werfen kann, ob eher die Einkommensteuer, sonstige Steuern oder Sozialabgaben das Nettoeinkommen drücken). Die Debatte sollte jedoch auf der richtigen Diskussionsgrundlage aufbauen, die die Fakten zutreffend darstellt. Da fand ich die Aussage, dass für 18.000 € 24 Prozent Steuern, also 4.320 € gezahlt werden müssen, irreführend.

Gleiches gilt auch für die ständigen Aussagen der Steuersenkungslobby, dass man bei 70.000 € 42 % Steuern zahlen müsse. Damit wird von dieser Seite die tatsächliche Steuerbelastung, die im Durchschnitt bei 26 % liegt, auch überdramatisiert. Dass die Lage nun (ggf. unbewusst) den gleichen Ton anschlägt, hat mich schon enttäuscht.

Insofern wäre es erstmal notwendig festzustellen, dass auf 18.000 € keine 24 Prozent und auf 70.000 € keine 42 Prozent anfallen, damit wir dann ausgehend vom Status Quo überlegen können, welche Einkommen (oder Vermögen, wenn es nach mir ginge) wie ent- oder belastet werden können.

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Da stimmen wir in jedem Fall überein.

Das Konzept des Grenzsteuersatzes ist der Allgemeinheit leider nur schwer zu vermitteln. Fast so schwer, wie jemanden zu erklären, wie die 1%-Regelung wirklich funktioniert (das musste ich beruflich so oft tun, und keiner versteht es… wenn man schon anfangen muss mit „das wird dann fiktiv auf dein Gehalt draufgerechnet, also dein zu versteuerndes Einkommen wird erhöht, also zahlst du auf diese 1% des Bruttolistenpreises quasi deinen Grenzsteuersatz…“). Dann kommt als Antwort: „Also zahle ich 1% des Preises des Autos im Monat an Steuern“ und man verdreht nur die Augen und kapituliert innerlich, bevor man nochmal versucht, es auf andere Weise zu erklären…

Ich fürchte einfach, dass diese steuerlichen Konzepte so kompliziert sind, dass sie von Nicht-Fachleuten selbst von Akademikern i.d.R. nicht verstanden werden. Insofern gebe ich dir Recht, dass man diese extrem weit verbreiteten Missverständnisse nicht noch durch laxen Sprachgebracht weiter verbreiten sollte. Aber wenn die Hosts halt anfangen, über den „Grenzssteuersatz“ zu reden, schalten die Zuhörer vermutlich auch innerlich ab und verstehen gar nichts mehr, selbst wenn man „Grenzsteuersatz“ in einem kurzen Satz erklärt.

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Wobei ich (als Finanzbeamter zugegebenermaßen vom Fach) die Hoffnung nicht aufgebe, dass man das Konzept anhand von Beispielen schon veranschaulichen kann.

Die Erläuterung der Progression war im Podcast super. Da wurde gleich ein Beispiel gemacht, dass bei einem Einkommen von 13.000 € 100 € Steuern anfallen, aber bei einem doppelten Einkommen von dann 26.000 € die Steuern sich mehr als verdoppeln, also höher als 200 € sind. Das sind jetzt nicht die richtigen Beträge und im Podcast wurden auch fiktive Zahlen genannt, aber so wird dann das Konzept Progression greifbarer.

So hätte man dann auch darauf aufbauend Beispiele mit dem Steuersatz machen können (folgende Beispiele wieder mit fiktiven Zahlen): Bei einem Einkommen unter 13.000 € fallen keine Steuern an. Bei 13.000 € zahlt man dann 14 €. Wenn man weitere 100 € verdient, fallen weitere 14 € an. Man muss also auf die Gehaltserhöhung 14 % Steuern zahlen. Bezogen auf das gesamte Einkommen liegt der Steuersatz aber bei unter 1 %, weil ja die ersten 13.000 € nicht besteuert wurden.

Wie viel man bei einer Gehaltserhöhung von 100 € an Steuern zahlen muss, hängt wegen der Progression davon ab, wie viel man insgesamt verdient. Wenn man 18.000 € verdient und dann eine Gehaltserhöhung von 100 € bekommt, dann zahlt man nicht nur 14 €, sondern 24 €, also 24 % von den 100 €.

Weil dieser Anstieg der Steuersätze, wie viel man von einer Gehaltserhöhung an Steuern zahlen muss, also der Anstieg von 14 % auf 24 %, bei niedrigeren Einkommen schneller ansteigt als bei höheren, sollte dies geändert werden, dass niedrigere Einkommen mehr behalten dürfen und z. B. erst bei einem Einkommen von 23.000 € bei Gehaltserhöhung von 100 € davon 24 € Steuern einbehalten werden, sodass bei 23.100 € insgesamt X € zu zahlen sind.

So was in der Art hätte ich erwartet. Finde schon, dass man da einfache Beispiele bilden kann, die es hoffentlich für viele verständlich machen. Es gar nicht zu versuchen, halte ich für keine gute Lösung.

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Ein großer Teil der Argumentation lief rund um die Frage “Wie sehr merke ich eine Lohnerhöhung?” und Abwandlungen davon. Dafür ist die Betrachtung des Grenzsteuersatzes genau richtig.

Ich stimme aber zu, dass das in der Folge ungenügend (bzw. gar nicht) differenziert wurde. Mit dem Effekt, dass man den Eindruck bekommt, von einem geringeren Steuersatz im mittleren Einkommensbereich würde nur der mittlere Einkommensbereich profitieren, was einfach falsch ist.

Und der Vollständigkeit halber: Besteuerung von Vermögen wurde bei den Vorschlägen ignoriert. Vermutlich, weil dazu keine Vorschläge in der aktuellen Diskussion vorliegen, aber wer sich sonst seine Konstruktivität (zurecht!) auf die Fahne schreibt, darf das auch hier gerne prominenter platzieren.

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Genau. Diesen Vorschlag haben wir in der Lage aber schon so oft genannt, dass wir uns langsam Sorgen machen, dass Lage-Hörer:innen bei dem Stichwort direkt einnicken … deswegen haben wir das nicht schon wieder durchgekauft (idem für die Erbschaftssteuer).

Ganz so hoffnungslos seh ich die Lage nicht.

Der Kontext war ja, “wenn du nun eine Gehaltserhöhung von 100€ kriegst, wieviel bleibt dir dann übrig”, und da ist schon der Grenzsteuersatz (nahezu) die entscheidende Größe. Plus die Sozialabgaben. Wobei die Lohnsteuerberechnung ja die Tatsache vorwegnimmt, dass die Sozialabgaben das zu versteuernde Einkommen mindern, also ist eigentlich die Steuermehrbelastung bis zur Beitragsbemessungsgrenze geringer.

Ich hatte für einen Moment den Gedanken, wäre es nicht schick, die Progression so zu gestalten, dass sie bis zur Beitragsbemessungsgrenze niedriger verläuft und dann eine Stufe hat, aber bei Paaren wäre diese Stufe ja beim doppelten Einkommen, und bei Leuten, die keine oder nicht nur nichtselbständige Einkünfte haben, wäre der Verlauf völlig unmotiviert.

Jedenfalls schiene es mir logisch, den Grenzsteuersatz einfach oberhalb des Grundfreibetrags bei 0% beginnen zu lassen und dann gleichmäßig anwachsen zu lassen, statt diese Steilheit gerade am Anfang. Zum Ausgleich könnte man den Grenzsteuersatz weiter als bis 42% durchziehen, und dann den Durchschnittssteuersatz bei 42% (und höher im “Reichensteuer”-Bereich) deckeln. Denn heute ist der Durchschnittssteuersatz bei 278T€ erst bei ca. 38%, und da wäre etwas mehr sicher zumutbar.

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Angeregt durch das LdN-Kapitel habe ich mal mithilfe von KI (Perplexity Computer) eine Webapp entwickelt, die diesen „Mittelstandsbauch“ sehr schön graphisch veranschaulicht. Dabei sieht man auch wie viel des Einkommensteueraufkommens bei einem bestimmten Einkommensniveau erreicht wird.

Ich weiß nicht, wie ich die Korrektheit kontrollieren kann. Hat jemand eine Idee? Oder kenn sich jemand so mit dem Thema aus, um zu prüfen, ob das Ergebnis plausibel ist?

Einfach mit dem Schieberegler auf der horizontalen Achse hin und her schieben. Viel Spaß!

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Das Tool ist wirklich sehr interessant (wenn es stimmt):

Von allen Einkommensbeziehern von 0 bis zum Medianeinkommen in Deutschland (54.100 € p.a.) - das macht immerhin 79% der Steuerpflichtigen aus - nimmt der Staat gerade mal knapp 25% des Einkommensteueraufkommens ein. Das Medianeinkommen wird mit 25% besteuert, der Grenzsteuersatz liegt bei 39%.

Kurz:

Beim Medianeinkommen (54.100 €) gilt:
79% der Steuerpflichtigen
25% des Einkommensteueraufkommens
25% Effektiver Steuersatz
39% Grenzsteuersatz

Beim Durchschnitteinkommen (64.600 €) gilt:
81% der Steuerpflichtigen
28% des Einkommensteueraufkommens
25% Effektiver Steuersatz
40% Grenzsteuersatz

Bei einem Einkommen von 120.000 gilt:
94% der Steuerpflichtigen
53% des Einkommensteueraufkommens
33% Effektiver Steuersatz
42% Grenzsteuersatz

Bei einem Einkommen von 5000.000 gilt:
99,7% der Steuerpflichtigen
85% des Einkommensteueraufkommens
41% Effektiver Steuersatz
45% Grenzsteuersatz (Reichensteuer)

Bei einem Einkommen von 1 Mio. €:
99,9% der Steuerpflichtigen
90% des Einkommensteueraufkommens
43% Effektiver Steuersatz
45% Grenzsteuersatz

10% des Einkommensteueraufkommen kommt von Einkommensbezieher > 1 Mio. €.

Bei Fianztipp (Gliederungspunkt 3) gibts ne nette interaktive Grafik, die das Wechselspiel von Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz veranschaulicht.

Müsste bei den ersten beiden Punkten nicht immer in Summe 100% herauskommen?
Ich verstehe die Aufstellung leider nicht.

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Ich hab mal ne ganz provokante Frage: Ist die Einkommenssteuer überhaupt verfassungskonform?
Klingt auf den ersten Blick erstmal Banane, aber wenn ich es richtig verstehe, wurde die Vermögenssteuer ausgesetzt weil die Erhebung zu Ungleichbehandlung geführt hat.(grob vereinfacht)
Genau diese haben wir aber doch gerade bei der Einkommenssteuer. Tendenziell haben Menschen mit hohen Einkommen eher die Möglichkeit dieses zu “optimieren“. Die Mieteinahmen laufen in eine Firma, die stellt einen Dienstwagen, als Verbrauchsmaterial rechnet man mal auch private Einkäufe ab, Teile des Gehalts zahlt man sich halt als Kapitalgewinn aus etc. Dank mangelhafter Steuerprüfung gehen solche “Trickserreien“ dann halt am Fiskus vorbei, während für Durchschnittsverdiener jeder Cent über Elster direkt gemeldet wird und entsprechend versteuert wird.

Wo ist der fundamentale Unterschied?

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Das Perplexity hat mir erst gesagt “dieses asset existiert nicht” und beim zweiten Versuch mit mehr erlaubtem Javascript ”Dieser Thread ist privat, melde dich erstmal an”. Das war es mir nicht wert.

Zu der Verteilung der Steuerpflichtigen und des Steueraufkommens fehlen mir die Daten, das kann ich nicht beurteilen.

Was die Steuersätze betrifft, scheint aber ein Fehler vorzuliegen. Mit https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml sehe ich, dass bei einem zu versteuernden Einkommen (alleinstehend) von 64600 der Durchschnitt bei ca. 25% und der Grenzsteuersatz bei ca. 40% liegt (je nachdem ob ich für 2025 oder 2026 abfrage, geringfügig abweichend).

Nun ist aber das zu versteuernde Einkommen (zvE) regelmäßig, teilweise erheblich, niedriger als der Jahresbruttolohn, und auf den bezieht sich vermutlich auch die Angabe zu Median und Durchschnitt. Wenn ich auf o.g. Seite “Lohnsteuer / Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags” mache mit StKl 1, 0 Kind, gesetzlich versichert (und auch sonst alles Voreinstellungen), dann entspricht ein Jahresbrutto 64600 einem zvE 51641 Euro. Die Differenz kommt primär von den nicht steuerpflichtigen Sozialversicherungsbeiträgen und vom Werbungskostenpauschbetrag.

Ansonsten ist noch anzumerken, dass nicht alle Steuerpflichtigen alleinstehend sind, die durchschnittliche Steuerbelastung ist entsprechend niedriger, weil z.B. eine verheiratete Alleinverdienerin beim doppelten zu versteuernden Einkommen die o.g. Steuersätze hat.

Das ist leider etwas zu sehr vereinfacht. Bei der Verfassungswidrigkeit muss man schon unterscheiden, ob diese daraus resultiert, ob das Gesetz selbst direkt verfassungswidrig ist (also das, was im Gesetz steht), oder der Vollzug des Gesetztes. Das wäre dann der Fall, wenn das Gesetz selbst zwar auf dem Papier in Ordnung ist, aber die tatsächliche gleichmäßige Anwendung für alle in der Praxis nicht mehr gewährleistet ist. Das hat das BVerfG Anfang der 90er mal für Zinseinkünfte festgestellt, weil es wenige Information- und Kontrollmöglichkeiten für die Finanzämter gab, sodass letztlich nur die Steuerehrlichen zahlen mussten.

Bei der Vermögensteuer war es nicht so, dass der Vollzug verfassungswidrig war, sondern das Gesetz selbst, weil unterschiedliche Vermögenswerte, die gleich viel wert waren, vom Gesetz unterschiedlich bewertet wurden.

Da nennst du jetzt mehrere Punkte.

Ich gehe mal davon aus, dass da Fälle gemeint sind, in denen die Vermietung über eine GmbH läuft. Die zahlt aber keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Dass GmbHs anders besteuert werden wie Menschen ist eine gesetzgeberische zulässige Entscheidung.

Auch hier eine gesetzgeberische Entscheidung, die eine einfache Regelung ist, wie ein Sachverhalt (Dienstwagen), der massenhaft vorkommt, zu behandeln ist. gerade bei solchen Massensachverhalten sagt das BVerfG, dass der Gesetzgeber eine weite Typisierungsbefugnis hat. Wenn die Gesetzgebung sagt, wir besteuern monatlich 1 % des Bruttolistenpreises, ist das nicht verfassungswidrig.

Das ist rechtlich ncht zulässig. Im Einzelfall ist das dann ggf. eine Steuerhinterziehung. Eine Verfassungswidrigkeit kann sich hier dann nur aus dem Vollzug ergeben, wenn so was also massenhaft vorkommt und die Finanzämter keine Kontrollmöglichkeiten hätten.

Auch wenn so was sicher häufig vorkommt, ist dürfte hier die Grenze, dass der Vollzug verfassungswidrig wäre, noch nicht überschritten.

Dass Kapitalerträge mit einem gesonderten Steuersatz besteuert werden, ist eine zulässige gesetzgeberische Entscheidung. Wenn man das ändenr möchte, ist der Bundestag am Zug, nicht das BVerfG.

Sollte mehr geprüft werden? Ja. Waren die Bespiele aber alle unzulässig oder verfassungswidrige “Tricksereien”? Nein. Aber nicht alles, was man persönlich als ungerecht empfindet, ist verfassungswidrig und das BVerfG kann “schlechte” Gesetze nicht einfach ändern, weil das in unserem System der Gewaltenteilung dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber obliegt und das bVerfG nur in engen Grenzen einschreiten kann.

Zum Abschluss: Ich verstehe deinen Gedanken und kann auch verstehen, wenn du frustriert bist (nach Brorhilker: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen), aber eine Verfassungswidrigkeit der Einkommensteuer als Ganzes lässt sich m. E. nicht bzw. nur schwer begründen.

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Ich versuche, das Tool unter einer öffentlich erreichbaren Domain zu veröffentlichen:

Zu Deinen restlichen Anmerkungen:

Die Steuersatzkritik ist kein Fehler des Tarifrechners, sondern ein Missverständis zwischen Bruttojahresverdienst und zu versteuerndes Einkommen (zvE). In den zugrundeliegenden Daten geht es um versteuerndes Einkommen (wobei dieses Einkommengruppen zugeordnet ist - die Zahlen sind immer nur interpolierte Näherungen). Die Verteilung in den zugrundeliegenden Daten bildet Steuer-/Veranlagungsfälle ab, bei Zusammenveranlagung also faktisch Haushaltssituationen, nicht einzelne Arbeitnehmerbruttolöhne. Diese Steuerstatistik enthält auch Rentner, Selbständige, Teilzeitfälle, geringe Einkünfte, nichtveranlagte Steuerpflichtige und zusammen veranlagte Ehepaare als einen einzigen Steuerfall.

Das ist auch der Grund, warum beim offiziellen Medianeinkommen von 54.066 € nicht exakt 50% der Steuerpflichtigen angezeigt werden. Der Median der zugrundeliegenden Daten liegt bei 31.500 € (wieder innerhalb der statistischen Einkommensgruppe interpoliert.

Erklärt das Deinen Einwand?

Ich habe versucht, durch Anpassung von Beschriftungen und Erläuterungen dieses Missverständnis zu beseitigen.

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Es ist mir gelungen, das Tool jetzt unter pplx.app zu veröffentlichen. Das Problem sollte jetzt auch gelöst sein:

Mich hat immer wieder die Formulierung „reich“ irritiert, auch wenn sie laut dieser Definition richtig ist:

https://www.ing.de/wissen/einkommensreichtum

Laut dieser gelte ich wohl mit einem 100k+ Bruttojahreseinkommen als reich, sehe mich selbst aber nicht als reich an. Denn die ebenso angesprochene 1mio Vermögen, habe ich bei weitem noch nicht. Sicherlich, ich gehöre zur Oberschicht, aber es reicht nicht zum Hauskauf in meinem Wunschstadtteil. Da gibt es tatsächlich immer wieder Leute, die das finanzieren können, was über meinem Kreditlimit bei Banken liegt. Von Yachten, privaten Flugzeugen mal ganz zu schweigen (da ich gerade durch die Côte d’Azur reise und dort den Protz des Reichtums in den Häfen sehe). Da frage ich mich immer, wo die Leute das ganze Geld her haben, wenn ich zu den 10% der Bestverdienenden gehöre, einen nicht extravaganten Lebensstil pflege und es trotzdem für ein normales Reihenhaus energetisch saniert „nicht reicht“.

Ich werde selbst wenig Materielles erben (was eh durch 5 geteilt wird) und merke, dass trotz hoher Leistung im Job einige, aus meiner Sicht, nicht zu hoch gegriffene Wünsche nicht so einfach realisierbar sind. Deshalb finde ich es seltsam Einkommen (was eigentlich erstmal nur einen Cashflow erzeugt), als reich zu betiteln, wenn das Vermögen noch gar nicht da ist, um als tatsächlich finanziell reich zu gelten.

PP: glücklicherweise kann ich mich vor allem an sozialen und gesundheitlichen Reichtum erfreuen.

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Dann schlage ich vor die Antwort zu der Frage mal zu ergründen, anstatt mit den schultern zu zucken. Ich gebe mal einen Hinweis: Leistungslose Einkommen.

Ich verdiene ähnlich, sehe mich schon als reich an. Man könnte auch sagen „wohlhabend“.

Stimme dir aber zu, dass für „reich“ eher die Kategorie Vermögen der Maßstab sein sollte, für den Verdienst eher die Kategorie oder Bezeichnung „gutverdienend“ besser ist.

Was Hauskauf angeht bin ich auch überrascht wie die Preise in den Jahren seit 2014ff (eigener Kauf) angezogen haben. Unser Haus heute könnte ich nicht mehr kaufen. Bei allen Förderprogrammen, warum stellt der Staat nicht ein zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung (1-2% eff. Jahreszins), was einen Hauskauf direkt um zehntausende Euro billiger machen würde (KfW derzeit 4,07% für 100.000€ bei 5 Jahren Zinsbindung​:thinking:, bei 2% fahren nur die Hälfte der Zinsen an und wenn ich richtig liege hat der Staat quasi fast nichts ausgegeben, da er sich zum geringfügig höheren Zinssatz das Geld leihen kann).