Nun regelt das Bundesministerium der Verteidigung also: “Männliche Personen, die der Genehmigungspflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 WPflG unterfallen, werden allgemein von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Einer vorherigen Antragstellung oder individuellen Genehmigung bedarf es nicht.“ (BAnz AT 16.04.2026 B3).
Der Satz 1 ist schon etwas ulkig. Aber der Satz 2 ist doch Entbürokratisierung pur. Und wie der Bayer sagt: “Heut’ mach’ ich maim Hund a Freud; erst prügl ich ihn und dann hör ich auf.” Wirklich lustig ist die dadurch bewirkte extrem offensive Nutzung des § 3 Absatz 2 Satz 2 WPflG, auf den sich das BVM dazu beruft. Von Ausnahme kann man da nicht mehr reden.
Aber ist das Gesetz deshalb schlecht? Und müssen diejenigen im Ausschuss, die das nicht bemerkt haben, sich dafür schämen? Das eigentliche Problem ist doch, dass auch die Verwaltung drei Monate lang nichts von ihrem Glück wusste. Wenn das, was jetzt daraus entstanden ist, von Anfang gewollt gewesen wäre, müsste die Allgemeinverfügung das Datum 31.12.2025 oder 2.1.2026 tragen. Nun sollen also Politiker wissen, was sogar Fachbeamte nicht merken!
Denn die Änderungen, die der Bundestag beschließt, werden von den Koalitionsfraktionen mit Papieren (Umdrucke) eingebracht, die sich diese vom Ministerium formulieren lassen. Der Ausschuss ist dann keine Arbeitsgruppe, in der diese Formulierungen noch einmal Satz für Satz durchdekliniert werden.
Nun zu Eurer Forderung nach Synopsen: Synopsen sind schon recht lang und gerade bei Änderungen am Gesetzentwurf hilft das den Abgeordneten, die unter Zeitdruck stehen, kein bisschen. In diesem Fall war der ursprüngliche Entwurf aus einem Guss und gab die Linie des BMV eins zu eins wieder. Und dann wurde u.a. der § 2a in den Entwurf gestrickt (nachzulesen in der Drucksache 21/3076 des Bundestags: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1853, 21/2581 – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG)). Und dann sehen alle nur auf den neuen Text und sehen natürlich nicht die Fernwirkungen in anderen Paragrafen des Gesetzes oder gar anderen Gesetzen, die dann ohnehin oft folgerichtig sind.
Und es gibt im Parlament verabschiedete Gesetze, die aus einem Guss vorgelegt wurden, im parlamentarischen Prozess jeweils auch nicht stark verändert wurden, also keine Synopse brauchten, und die trotzdem sogar bis heute(!) jeweils gerade mal ein paar dutzend Leute verstanden haben. Beispiele:
Wenn da alle, die überhaupt nicht wussten, was genau drinsteht, nicht abgestimmt hätten, stünden diese Gesetze heute noch nicht im Bundesgesetzblatt.
Aber sogar bei Verordnungen, die (nur) durch den Bundesrat müssen, kann jede Menge in die Hose gehen. Da sich die Vertreter der Länder von ihren Verwaltungen vor der Abstimmung beraten lassen, müssen dann 17 Fachverwaltungen gepennt haben!
Dazu habe ich auch schönes Beispiel. Bleibt am Bildschirm.