LdN 471 Urteil des BGH zu Klimaschutzverpflichtung

Ich habe den Eindruck, dass in der Diskussion, auch in der neuen Lage, ein wichtiger Unterschied verwischt wird. Bei jedem beliebigen Text kann man sich fragen: Was genau steht da eigentlich? Ich mache mal ein Beispiel: Betrachten wir einen Text, und eine Person versucht zu erfassen, was der Text bedeutet. Sie kommt nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss, dass dort Proposition A festgehalten ist, auch wenn ebenfalls Proposition B eine (konsistente, vertretbare) Möglichkeit wäre, aber A ist doch diejenige, die die Person (z.B. im Lichte von Systematik, Wortlaut, Historie, Zweck) für am wahrscheinlichsten hält. Nun denkt die auslegende Person also: In dem Text steht „A“. Zu diesem Urteil kann man kommen, OHNE dass eine eigene politische Überzeugung herangezogen wurde (der Text könnte gänzlich unpolitisch sein).

Nun stellen wir uns vor, dass es aber leider so ist, dass wir hier nicht nur stumpfe Exegese betreiben. Der Text, der uns vorliegt, ist ein Gesetzestext, und wir sind Richter. Wenn wir A für die beste Auslegung des Textes halten, aber die gesellschaftlichen Konsequenzen von B besser finden, dann stehen wir vor dem Dilemma: Sollte ich A und damit diejenige Auslegung wählen, die meiner Meinung nach die beste (im Sinne von: akkurateste) ist? Oder sollte ich diejenige (vertretbare) Auslegung wählen, die nicht ganz so gut zum Text passt, dafür aber bessere gesellschaftliche Konsequenzen hat?

In beiden Fällen treten gesellschaftliche Konsequenzen ein, und in sofern kann man die Entscheidung eine politische Entscheidung nennen. Aber nur in einem der beiden Fälle legt das Gericht den Text so aus, wie es ihn auslegt, weil es die gesellschaftlichen Konsequenzen im Blick hat. Jede Gerichtsentscheidung mag politisch sein, weil sie gesellschaftlich wichtige Konsequenzen hat, aber nicht jede Gerichtsentscheidung muss aus politischen Gründen so gefällt werden, wie sie gefällt wird. Eine Gerichtsentscheidung kann auch einfach die Meinung des Gerichts darüber festhalten, welche Auslegung es für am besten zum Text (inklusive seiner Geschichte, seiner Systematik etc…) passend erachtet. Und in letzterem Sinne können m.E. Gerichte unpolitisch entscheiden. Das scheint mir auch der Sinn von politisch bzw. unpolitisch zu sein, den throwawayopinion im Sinn hatte. Ob sie das immer tun sollten, weiß ich nicht, aber das scheint mir zumindest ein wichtiger Unterschied zu sein, auf den ich hinweisen wollte.

Die ganze Sache wird jetzt nochmal dadurch verkompliziert, dass man auch die Haltung des Gerichts, sich auf diejenige Auslegungsoption zu konzentrieren, die es für am wahrcheinlichsten hält, als eine politische Haltung bezeichnen kann. Man will vielleicht auch deshalb sagen, dass jede Gerichtsentscheidung eine politische Entscheidung ist. Aber trotzdem gibt es doch den Unterschied zwischen einer Gerichtsentscheidung, bei der die gesellschaftlichen Konsequnzen in die Auslegung des Textes einfließen, sie beeinflussen und einer, bei der die Auslegung nicht im Lichte der gesellschaftlichen Konsequenzen erfolgt.

Was mir auf jeden Fall falsch zu sein scheint (falls du das denn gemeint haben solltest), dass die Wahl zwischen mehreren vertretbaren Positionen notwendig allein durch den Blick auf die gewünschten Konsequenzen der Entscheidung getroffen wird. Man kann mehrere Optionen für vertretbar halten, aber gänzlich ohne Konsequenzerwägungen eine für die exegetisch akkurateste halten (vergleiche Auslegung politisch gänzlich irrelevanter Texte, die auch nicht immer eindeutig sind).

Ich hoffe, mein Beitrag klärt vielleicht einige Diskussionen hier im Forum, mein Eindruck war, dass hier viel aneinander vorbeigeredet wird - einfach weil „poltisch“ „aus politischen Gründen“ usw. unterschiedlich verwendet wird und es (wie geschildert) ganz verschiedenes heißen kann.

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